VIII-F-01048 Verleihsystem für E-Rollstuhlfahrräder
Im Juli 2023 hat der Stadtrat mit großer Mehrheit für den Antrag der Linksfraktion VII-A-08529-NF-03 für die Bereitstellung von E-Rollstuhlfahrrädern mittels eines Verleihsystems durch die Stadt Leipzig gestimmt. Bis Ende des 2. Quartals 2024 sollte das System mit mindestens zwei E-Rollstuhlfahrrädern sowie zwei Tandems eingerichtet sein.
Wir fragen deshalb:
- Wie ist der Stand bei der Einrichtung des Verleihsystems?
- Wann kann mit der Bereitstellung gerechnet werden?
- Wurde der Stadtrat oder befasste Ausschüsse über eine Verzögerung informiert?
- Wie ist die Prüfung für die Anschaffung von E-Rollstuhlfahrräder für SAH und SEB ausgefallen?
Antwort
1. Wie ist der Stand bei der Einrichtung des Verleihsystems?
Mit Beschluss des Antrags VII-A-08529-NF-03 Bereitstellung von E-Rollstuhlfahrrädern hat die Stadtverwaltung ein Verleihsystem konzipiert und in die verwaltungsinterne Abstimmung gegeben. Aufgrund der angespannten Haushaltslage konnte im Jahr 2024 kein stadtweites Verleihsystem inkl. E-Rollstuhlfahrräder ausgeschrieben werden.
Um kurzfristig dennoch in der Sache voranzukommen, wurde in Abstimmung mit den Leipziger Verkehrsbetrieben unter dem Projektrtitel PUMA ein derzeit für ein Jahr vorgesehenes öffentliches Fahrradvermietung inkl. Transporträder im Nordraum ausgerollt.
In Abstimmung mit den LVB wird geprüft, wie beide Systeme miteinander verknüpft werden können, um den Aufwand zu minimieren und Synergien zu nutzen. Die Konzipierung eines Transportradmietsystems wird demnach mit der Konzipierung eines Fahrradverleihsystems für Leipzig zusammengeführt und soll dem Stadtrat in 2025 vorgestellt werden, um spätestens zur Saison 2027 an den Start zu gehen. Die aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen erschweren jedoch eine dauerhafte Einführung des Verleihsystems. Im aktuell Doppelhaushalt sind keine investiven Mittel für das Transportradsystem geplant (u.a. für E-Rollstuhlfahrräder).
Das aktuell bestehende Transportradmietsystem soll bis dahin weitergeführt werden, zunächst jedoch weiterhin innenstadtnah und noch ohne Spezialfahrräder. Bei der Konzipierung des Gesamtsystems werden die beschlossenen Inklusionsräder jedoch entsprechend der Beschlusslage berücksichtigt.
2. Wann kann mit der Bereitstellung gerechnet werden?
Mit der Bereitstellung ist aktuell für 2027 geplant. Eine verbindliche Aussage kann jedoch erst mit der Haushaltsplanung 2027/28 getroffen werden.
3. Wurde der Stadtrat oder befasste Ausschüsse über eine Verzögerung informiert?
Der Fachausschuss wurde über das Projekt PUMA informiert. Zudem wurde auch über den Haushaltsplan des Mobilitäts- und Tiefbauamt im Rahmen des zeitweilig beratenden Ausschusses Verkehr und Mobilität umfassend informiert.
4. Wie ist die Prüfung für die Anschaffung von E-Rollstuhlfahrräder für SAH und SEB ausgefallen?
SAH und SAB haben sich dem Thema gegenüber in sehr vielen Punkten kritisch geäußert (Finanzierung, Bereitstellung von Räumlichkeiten/ Flächen/ Personal, Nutzungswunsch durch die Bewohnerschaft, Transport und logistischer Aufwand, Haftungsfragen,
