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VIII-F-01047 Wie steht es um die Barrierefreiheit im ÖPNV?

Fraktion Die Linke

Im Nahverkehrsplan sieht die Zielstellung 11 vor, dass an Bus- und Bahnhaltestellen die Mindeststandards in Barrierefreiheit hergestellt werden. Dazu sollen pro Jahr zehn Straßenbahn und vierzig Bushaltestellen umgebaut werden. Darüber hinaus sollen Barrieren im Bereich Information und Kommunikation abgebaut werden (Nahverkehrsplan, Zweite Fortschreibung, S. 68).

Wir fragen deshalb: 

  1. Wie viele Bus- und Straßenbahnhaltestellen wurden insgesamt im Stadtgebiet Leipzig im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024 jeweils barrierefrei umgebaut? Wurden die veranschlagten Zahlen aus der Antwort auf die Anfrage VIII-A-08089 vom 18.01.2023 erreicht? Wenn nicht, bitte begründen.
  2. Wie viel Prozent der Haltestellen sind inzwischen barrierefrei?
  3. Wie viele Bus- und Straßenbahnhaltestellen wurden im Jahr 2024 und sollen im Jahr 2025 jeweils barrierefrei umgebaut werden?
  4. Gibt es Fälle im Zuge der Gleisaufweitung in denen Straßenbahnhaltestellen nicht barrierefrei umgebaut wurden, wenn ja, warum nicht?
  5. Nach welchen Kriterien erfolgt die Priorisierung der Bushaltestellen, die barrierefrei umgebaut werden?
  6. Welche Maßnahmen wurden über die Mindeststandards hinaus getroffen?
  7. Welche Maßnahmen wurden im Bereich barrierefreie Kommunikation umgesetzt? 

Im April 2024 wurde unser Antrag VII-A-09086-NF-02 “Barrierefreien ÖPNV stärken (...)” beschlossen. Demnach sollen die sogenannten Vorrangsitze in den Fahrzeugen der LVB “einen großflächigen, farblich abgesetzten Aufdruck oder Aufkleber erhalten, der auf die priorisierte Nutzergruppe des Platzes hinweist” sowie beim Einsatz von neuen Bahnen oder Überholung farblich abgesetzte Sitzbezüge als Option geprüft werden. 

  1. Wurde dieser Beschluss bereits in Fahrzeugen umgesetzt? Wenn ja, in wie vielen? Wenn nein, warum nicht?
  2. Werden die neuen XXL Plus Fahrzeuge vor ihrem Einsatz entsprechend ausgestattet?

Antwort

Die Antwort basiert teilweise auf einer Zuarbeit der Leipziger Verkehrsbetriebe.

1. Wie viele Bus- und Straßenbahnhaltestellen wurden insgesamt im Stadtgebiet Leipzig im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024 jeweils barrierefrei umgebaut? Wurden die veranschlagten Zahlen aus der Antwort auf die Anfrage VIII-A-08089 vom 18.01.2023 erreicht? Wenn nicht, bitte begründen.

2023: 10 Bus- und 5 Straßenbahnhaltestellen
2024: 12 Bus- und 5 Straßenbahnhaltestellen

Die Prognose aus dem Januar 2023 konnte damit nicht vollständig erreicht werden, da einige Maßnahmen aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden konnten. Unter anderem führten ein gescheiterter Grunderwerb oder Konflikte mit vorhandenem Baumbestand zu Verzögerungen. In einem anderen Fall gab es ein sehr schlechtes Ausschreibungsergebnis.

2. Wie viel Prozent der Haltestellen sind inzwischen barrierefrei?

Mit Stand vom 31.12.2024 sind im Stadtgebiet Leipzig 69,5 % der Richtungshaltestellen der Straßenbahn und 56 % der Bushaltestellen (exkl. Kombi-Haltestellen Strab.+Bus; inkl. Nachtbus; exkl. SEV) im Linienbetrieb barrierefrei ausgebaut. Der prozentuale Rückgang bei Bushaltestellen ist durch die Neueinrichtung temporär nicht barrierefreier Haltestellen für schnelle Angebotsverbesserungen (Bsp. Li. 84 und Verlängerung Li. 74 bis Leutzsch) zu erklären. Diese neuen Haltestellenstandorte werden mittelfristig ausgebaut oder durch andere Maßnahmen ersetzt.

3. Wie viele Bus- und Straßenbahnhaltestellen sollen im Jahr 2025 jeweils barrierefrei umgebaut werden?

Es werden voraussichtlich 11 Straßenbahn- und 23 Bushaltestellen ausgebaut.

4. Gibt es Fälle im Zuge der Gleisaufweitung, in denen Straßenbahnhaltestellen nicht barrierefrei umgebaut wurden, wenn ja, warum nicht?

Die Aufweitung des Gleismittenabstands steht zumeist im direkten Zusammenhang mit einer Neugestaltung des gesamten Straßenquerschnitts in sogenannten Komplexbaumaßnahmen (bzw. BMH-Maßnahmen) im Verbund L-Gruppe/Stadt Leipzig und damit eingeschlossen den barrierefreien Haltestellenumbau.

Eine Ausnahme stellt der 2024 erfolgte Ausbau der Gleisanlagen in der Menckestraße zwischen Berggarten- und Platnerstraße dar. Aufgrund ihres Zustands mussten hier zur Gewährleistung der weiteren Nutzbarkeit die Gleise getauscht werden. Eine Komplexbaumaßnahme, die auch den barrierefreien Haltestellenausbau „Menckestraße“ beinhalten wird, ist gemäß BMH-Programm erst für Mitte der 2030er Jahre geplant. Der Streckenabschnitt stellt jedoch eine wichtige Umleitungsstrecke für die Linien 10 und 11 dar. Gleichzeitig sind mit den beiderseits anschließenden, bereits aufgeweiteten Gleisanlagen sowie der Gleisgeometrie des Abzweigs Platnerstraße / Menckestraße die Randbedingungen für die notwendige Aufweitung der Gleisachse weitestgehend fixiert. Im Rahmen des Bauvorhabens wurde daher bereits eine entsprechende Achskorrektur ohne gleichzeitigen barrierefreien Haltestellenausbau vorgenommen. So ist zeitnah eine Befahrung durch die neue Fahrzeuggeneration (u.a. Einsatz auf der Linie 11) möglich und ein barrierefreier Haltestellenausbau im Zusammenspiel mit der Neugestaltung der Fahrbahn und Seitenräume ab Mitte der 2030er Jahre wird ohne Veränderungen der Gleisgeometrie umsetzbar sein.

5. Nach welchen Kriterien erfolgt die Priorisierung der Bushaltestellen, die barrierefrei umgebaut werden?

Es gibt zwei Planungswege zum Ausbau von Bushaltestellen:

  • A: Als Bestandteil von umfassenden Straßenbau- oder Komplexbaumaßnahmen
  • B: Als Einzelmaßnahme Bushaltestelle

Die Priorisierung von Einzelmaßnahmen erfolgt unter Betrachtung mehrerer Faktoren. Dazu zählen die bisherige Nachfrage mit Auswertung der Fahrgastzahlen, der prognostizierten Nachfrage, sowie bekannte Probleme beim Zugang zum ÖPNV (z. B. aus Kundenanliegen oder von Ortschaftsräten). Darüber hinaus erfolgt eine Priorisierung der Planung, wenn für beschlossene Angebotsverbesserungen (z. B. durch Haltestellenverdichtung oder neue Linienführung) bauliche Maßnahmen für das Einrichten neuer Bushaltestellen erforderlich werden. Die Priorisierung wird jährlich überarbeitet und der Ausbau erfolgt i.d.R. mithilfe von Fördermitteln. Daher werden Standorte, die innerhalb der Fördermittelbindefristen z. B. durch anstehende Komplexbaumaßnahmen mit realisiert bzw. zu verändern wären, nicht priorisiert.

6. Welche Maßnahmen wurden über die Mindeststandards hinaus getroffen?

Der Mindeststandard des barrierefreien Haltestellenausbaus umfasst einen Hochbord, entsprechende Rampen und ein Blindenleitsystem. Darüber hinaus werden i. d. R. gesicherte Fahrbahnquerungen für den Haltestellenzugang (z. B. Lichtsignalanlagen, Fußgängerüberweg, Querungshilfe) und teilweise digitale Informationstafeln, Fahrgastunterstände und Sitzmöglichkeiten geschaffen. Bei der Dimensionierung der Warteflächen wird unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zudem eine auskömmliche Haltestellenbreite angestrebt. Diese gewährleistet sowohl notwendige Aufstell- als auch Durchgangsbreiten für möglichst behinderungsarme Bewegung / Begegnung, insbesondere auch für Personen mit Rollstühlen, Rollatoren und Kinderwägen. Ferner werden Einbauten, die zu Behinderungen führen können (bspw. Radbügel), vorzugsweise außerhalb der Haltestellen eingeordnet.

7. Welche Maßnahmen wurden im Bereich barrierefreie Kommunikation umgesetzt? 

In den zurückliegenden Monaten wurden zur Verbesserung der barrierefreien Kommunikation umgesetzt bzw. angestoßen:

  • Nachkorrigieren der barrierefreien Verwendung von Farben (Kontrastverhältnisse) und Schriften (Größen, Serifenfreiheit) in Print- und Online-Fahrgastinformationen.
  • Weitere Verbesserung der barrierefreien Bedienbarkeit von LeipzigMOVE.
  • Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes auf der Website inkl. Umsetzung von Inhalten in einfacher Sprache sowie Implementierung einer Vorlesefunktion.
  • Zusammen mit der NASA (Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt) wird an der Umsetzung der barrierefreien Verbindungsauskunft gearbeitet. Ziel ist es, diese zum Fahrplanwechsel im November 2025 zu veröffentlichen.
  • Automatische Außenansagen an allen Fahrzeugen mit Nennung von Liniennummer und Ziel.

8. Wurde der Beschluss, dass die sogenannten Vorrangsitze in den Fahrzeugen der LVB “einen großflächigen, farblich abgesetzten Aufdruck oder Aufkleber erhalten, der auf die priorisierte Nutzergruppe des Platzes hinweist” bereits in Fahrzeugen umgesetzt? Wenn ja, in wie vielen? Wenn nein, warum nicht?

9. Werden die neuen XXL Plus Fahrzeuge vor ihrem Einsatz entsprechend ausgestattet?

Auf den Linienfahrzeugen der LVB sind - über die Jahre gewachsen - verschiedene Generationen von Piktogrammen im Einsatz. Die bevorstehende Einführung des NGT XXL Plus ist Anlass, diese Piktogramme grundlegend zu überarbeiten und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. In den letzten Monaten wurde an der Entwicklung eines Piktogramm-Standards gearbeitet, der für alle Fahrzeuge im Innen- und Außenbereich gilt. Bestandteil dieses Standards ist das in Zusammenarbeit mit dem Fahrgastbeirat entwickelte Piktogramm für die so genannten Vorrangsitze.

Im 2. Quartal dieses Jahres werden die LVB eine Probebahn mit den neu gestalteten Piktogrammen für eine finale Abstimmung bestücken. Die neuen Piktogramme sollen im Anschluss im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten der LVB über die ganze Fahrzeugflotte ausgerollt werden. Um die Neugestaltung der Piktogramme möglichst effektiv und kostengünstig umsetzen zu können, wurde bewusst auf eine separate und vorgezogene Beklebung des Vorzugssitz-Piktogramms verzichtet. Dies hätte zu erheblichen Mehrkosten für eine Zwischenlösung geführt.

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