VIII-F-01036 Sachsen kürzt bei Bildung - 2025 keine Baumaßnahmen?
In der LVZ vom 03.04.2025 (Ganztag, Schulassistenz, Sanierungen; Sachsen will auch in der Bildung kürzen, S. 8) wird bezüglich des Haushaltsplanentwurfes des Freistaates festgestellt: "Der Freistaat wird aufgrund des Sparzwangs bis auf Weiteres keine neuen Baumaßnahmen angehen - dazu gehören auch Schulen und Kindertagesstätten". Bereits bewilligte Projekte seien ausgenommen.
Wir fragen deshalb:
- Wurde diese neue Ausrichtung bereits durch den Freistaat an die Stadt Leipzig kommuniziert?
- Wie würde sich – bei einem unveränderten Beschluss des Landtages - diese De-Facto-Kürzung auf die Umsetzung der Schul- und Kitabaustrategie auswirken (Verschiebungen, Streichungen)?
- Welche neuen Schulbaumaßnahmen plant die Stadt Leipzig ohne Fördermittel des Freistaates – finanziert durch langfristige Darlehen- trotzdem umzusetzen?
- Wie würde sich die beabsichtigte Kürzung auf schulverwandte Programme wie Ganztagsangebote, Schulassistenzen und anderes auswirken?
- Für welche Baumaßnahmen der Stadt Leipzig (generell) sollen nach aktuellen Stand im Jahr 2025 noch Fördermittel beantragt werden? Bitte auflisten.
Antwort
1. Wurde diese neue Ausrichtung bereits durch den Freistaat an die Stadt Leipzig kommuniziert?
Der Haushaltsentwurf des Freistaats Sachsen wurde der Stadt Leipzig zeitnah zugesandt. Eine weitere offizielle Information liegt dem Amt für Schule nicht vor.
2. Wie würde sich – bei einem unveränderten Beschluss des Landtages - diese De-Facto-Kürzung auf die Umsetzung der Schul- und Kitabaustrategie auswirken (Verschiebungen, Streichungen)?
Unter anderem aufgrund der Fördermittel-Entwicklungen der letzten Jahre wurde im Planentwurf der Stadt Leipzig eine vergleichsweise hohe Förderquote im Rahmen des Stadtbudgets unterstellt. Sollten tatsächlich keine neuen Fördermittel aus dem Stadtbudget 2025 kommen, bedeutet dies, dass ca. 19 Mio. EUR in 2025 (siehe Auflistung Dez. VII zu Frage 5) aus anderen Quellen gedeckt werden müssten. Aktuell ist nicht absehbar, welche Förderprogramme kurz und mittelfristig zur Verfügung stehen werden. Alternativ zur Förderung über das bisher genutzte Stadtbudget, ist die Stadtverwaltung zuversichtlich, dass bspw. Fördermittel aus Bundesprogrammen zur Verfügung stehen werden.
Da die Stadt Leipzig weiterhin von Fördermitteleinzahlungen ausgeht, wird nicht erwartet, dass Schulbaumaßnahmen/-sanierungen aufgrund dieser Entwicklungen gestrichen oder verschoben werden müssen. An dieser Stelle ist es wichtig zu betonen, dass aktuell laufende Maßnahmen weiterhin mit Fördermitteln hinterlegt sind.
Weiterhin ist es wichtig, Planungen für Sanierungen durchzuführen, um ggf. kurzfristig entstehende Möglichkeiten der Förderung nutzen zu können.
Durch ein engmaschiges Controlling und die Nutzung gegenseitiger Deckungsfähigkeit der Schulbaumaßnahmen, werden Potenziale im gesamten Investitionshaushalt Schulbau frühzeitig erkannt bzw. genutzt. Nichts desto trotz, ist die Stadt Leipzig im weiteren Verlauf des Jahres auf Bundes- oder Landesmittel im Rahmen des Schulbaus angewiesen.
3. Welche neuen Schulbaumaßnahmen plant die Stadt Leipzig ohne Fördermittel des Freistaates – finanziert durch langfristige Darlehen- trotzdem umzusetzen?
Für alle Maßnahmen, die im Doppelhaushalt 2025/2026 ohne Fördermittelansatz (Negativliste ergibt sich aus Auflistung zu Frage 5) hinterlegt sind, plant die Stadt Leipzig generell eine Umsetzung ohne Fördermittel. Nichts desto trotz können sich auch in der Beantragung von Fördermitteln Verschiebungen ergeben. Dies ist abhängig vom Förderprogramm sowie dem Zeitpunkt der Antragstellung. Auch die Fördermittelbeantragung wird im Amt für Schule engmaschig überwacht, um idealerweise alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Welche Maßnahmen konkret einer Finanzierung durch Kredit-/Darlehensgeber bedürfen, kann aufgrund des Gesamtdeckungsprinzips im Haushalt nicht beantwortet werden.
4. Wie würde sich die beabsichtigte Kürzung auf schulverwandte Programme wie Ganztagsangebote, Schulassistenzen und anderes auswirken?
Die Kürzung von Mitteln für Schulbauvorhaben steht nicht in Verbindung mit der Durchführung von Ganztagsangeboten oder dem Einsatz von Schulassistenz. Es werden keine Auswirkungen erwartet. Vielmehr wird die Reduzierung des Budgets für Ganztagsangebote in den Schulen spürbar sein.
5. Für welche Baumaßnahmen der Stadt Leipzig (generell) sollen nach aktuellen Stand im Jahr 2025 noch Fördermittel beantragt werden? Bitte auflisten.
In der Stadtverwaltung sind für das Jahr 2025 folgende Baumaßnahmen geplant, für die Fördermittel beantragt werden bzw. wurden:
Dezernat III:
Amt für Sport:
- Erich-Steinfurth Stadion – Ersatzneubau Funktionsgebäude;
- Nordanlage Multifunktionsgebäude
Im Amt für Stadtgrün und Gewässer sind in der aktuellen Haushaltsperiode 2025/2026 folgende, anteilig mit Fördermitteln (Förderzusage liegt vor) finanzierte Baumaßahmen mit Angeboten für Kinder und Jugendliche vorgesehen:
- Spielplatz am Rodelberg und Aufwertung der östlichen Platzfläche im Mariannenpark (Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“);
- Bolzplatz Krakauer Straße in Grünau, Spielplatz An den Gleisen in Grünau-Mitte, Spielplatz Neue Leipziger Straße in Grünau (Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“);
- Sport- und Spielbereich Am Wasserturm in Mockau (Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren)
Für folgende Maßnahme ist der Zuwendungsantrag eingereicht:
- Stephaniplatz in Reudnitz-Thonberg (Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel)
Eine Förderung geprüft wird für die Maßnahme:
- „Ökotopia“ Wilhlem-Leuschner-Platz (Freiflächengestaltung, Natürlicher Klimaschutz in Kommunen)
Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig
Im Rahmen der Baumaßnahme Betriebsobjekt des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig, Wasserturmweg 5, 04249 Leipzig für Wertstoffhof, Sanierung Bestandsgebäude und Fassadenbegrünung
Dezernat IV:
Kulturamt:
Umbau des Gebäudes Gottschedstraße 16 (ehemalige „Skala“) zum „Haus der Festivals“
Leipziger Städtische Bibliotheken:
Neubau einer Stadtteilbibliothek am Otto-Runki-Platz
Dezernat V:
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
- Begegnungs- und Beratungsstelle MIRA für Menschen mit vorrangig geistigen Behinderungen/zur Öffnung ins Stadtquartier i.S. von Inklusion;
- Sanierung 5. Sanitäreinheit Wohnheim Dahlienstraße 30;
- Sanierung Fassadenschäden durch fehlerhafte Gebäudeherstellung Wohnstätte Am Vorwerk;
- Ersatz Notbeleuchtungsanlage Wohnstätte Breunsdorffstraße;
- Sanierung verschlissener Tür/Fensterelemente in Gruppenräumen und Gängen Wohnheim Dahlienstraße
Dezernat VII:
Amt für Schule:
- Astrid-Lindgren-Schule - Sanierung und Erweiterung;
- Petrischule - Neubau Sporthalle;
- Grundschule Miltitz - Komplexsanierung;
- Grundschule Löbauer Straße - Neubau Sporthalle;
- Friedrich-Arnold-Brockhaus-Schule - Komplexsanierung;
- 100. Schule - Ersatzneubau Sporthalle
