VIII-F-01034 Gefahren für Lernende und Lehrende in Leipziger Schulen abwenden! – Aktueller Zustand der Schulen – Nachfrage zur Anfrage VIII-F-00470 zur Vorlage VII-DS-07361-NF-04-DS-01 „Schulbaustrategie - 1. Fortschreibung"
Mit der Anfrage VIII-F-00470 vom 25. November 2024 (Beantwortung vom 18. Dezember 2024 VIII-F-00470-AW-01)hatte die Frage stellende Fraktion insbesondere Fragen zum baulichen Zustand der Schulen und der Strategie der Stadt Leipzig zur Behebung der baulichen und den baulichen Brandschutz betreffenden, erheblichen und mit Sicherheitsbedenken behafteten Mängel in den Schulen gefragt.
Das betrifft u.a. die Mängel in den elektrischen Anlagen und einer damit hohen Brandgefahr. Somit besteht ein erhebliches Risiko nicht nur für die kurzfristige Schließung der Einrichtungen, sondern auch für die Gesundheit von Lernenden und Lehrenden.
Nunmehr hat die Ratsversammlung am 19. März 2025 die 1. Fortschreibung der Schulbaustrategie mit weiteren Hinweise und Aufträgen des Stadtrates an die Stadtverwaltung beschlossen. So hat er aufgetragen: „Künftig wird das Verhältnis von Neubaumaßnahmen sowie grundhaften Sanierungen von Schulbauten und verstärkter baulicher Unterhaltung und Instandsetzung von Schulen anhand der prognostischen Bedarfe jährlich nachgeschärft.“
Der beschlossenen Vorlage ist dem Kreisdiagramm auf Seite 6 (analog zur Frage 3 in VIII-F-00470) zu entnehmen, dass sich wohl über 70 Schulen in Leipzig in schlechtem Zustand befinden und für diese „große Sicherheitsbedenken bestehen“.
Wir fragen den Oberbürgermeister:
- (zu Frage 3 aus VIII-F-00470) Welche Kriterien sind den drei Kategorien aus dem Kreisdiagramm auf Seite 6 zur Erfassung des baulichen Zustands der Schulen zuzuordnen, nach denen die Verwaltung die Bewertung vornimmt?
- (zu Frage 3 aus VIII-F-00470) Wie viele und konkret welche Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind in welche Kategorie eingeordnet? (Bitte aufstellen nach Kategorie und konkreter Benennung der Schulen!)
- (zu Frage 4 aus VIII-F-00470) Welche konkreten Bewertungspunkte und -sach-verhalte sind den Kriterien nach Frage 1 der hier vorliegenden Anfrage hinterlegt?
- (zu Frage 5 aus VIII-F-00470) Welche Strategie verfolgt die Stadt Leipzig, um die Mängel kurzfristig zu beheben und die Schließung von Schulen zu vermeiden und welche Prioritätenabfolge wird dabei abgearbeitet – siehe Prioritätensetzung aus Beschlusspunkt 2 des Beschlusses vom 19. März 2025?
- Welcher Zeitplan gilt für die Beseitigung unmittelbarer Gefahrenlagen?
- Welche finanzielle Mittel sind dafür im Haushalt der Stadt für 2025/2026 ff. (Instandhaltung/Sanierung) geplant?
Antwort
1. (zu Frage 3 aus VIII-F-00470) Welche Kriterien sind den drei Kategorien aus dem Kreisdiagramm auf Seite 6 zur Erfassung des baulichen Zustands der Schulen zuzuordnen, nach denen die Verwaltung die Bewertung vornimmt?
Die Kategorisierung der baulichen Zustände der Schulgebäude wurde in drei Kategorien vorgenommen:
Neubau/Sanierung: Hier wurden Objekte erfasst, welche neu gebaut wurden bzw. bei denen innerhalb der letzten 20 Jahre eine Komplexsanierung stattgefunden hat.
Zustand gut: Hierbei handelt es sich um die Einschätzung, dass innerhalb der nächsten fünf bis zehn Jahre voraussichtlich keine größeren Maßnahmen über das Normalgeschäft der Instandhaltung hinaus notwendig sind
Zustand schlecht: Bei dieser Einschätzung der Gebäude wird aufgrund der aktuellen Objektkenntnisse davon ausgegangen, dass kurzfristig eine Sanierung erfolgen muss.
2. (zu Frage 3 aus VIII-F-00470) Wie viele und konkret welche Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind in welche Kategorie eingeordnet? (Bitte aufstellen nach Kategorie und konkreter Benennung der Schulen!)
Wir verweisen auf die Beantwortung der Frage 3 aus VIII-F-00470 und den Jahresvorhabenplan, der als Sachstandsbericht zur Umsetzung von Baumaßnahmen für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Jugendhilfeeinrichtungen und Offenen Freizeittreffs als Anlage 6a zur Kenntnis gegeben wird.
Eine Liste mit der konkreten Benennung von Schulen wird als nichtöffentliche Anlage zur Verfügung gestellt.
3. (zu Frage 4 aus VIII-F-00470) Welche konkreten Bewertungspunkte und Sachverhalte sind den Kriterien nach Frage 1 der hier vorliegenden Anfrage hinterlegt?
Neubau/Sanierung: Objekte ohne bauliche bzw. technische Mängel
Zustand gut: Objekte in gutem baulichen Zustand mit geringen Mängeln, welche im Rahmen der Instandhaltung abgestellt werden können.
Zustand schlecht: Objekte in schlechtem baulichen Zustand. Missstände (bauliche und technische) können immer öfter nicht mehr durch Reparaturleistungen behoben werden. Die Bausubstanz ist in einem sanierungswürdigen Zustand.
4. (zu Frage 5 aus VIII-F-00470) Welche Strategie verfolgt die Stadt Leipzig, um die Mängel kurzfristig zu beheben und die Schließung von Schulen zu vermeiden und welche Prioritätenabfolge wird dabei abgearbeitet - siehe Prioritätensetzung aus Beschlusspunkt 2 des Beschlusses vom 19. März 2025?
Grundlegend möchten wir auf die Schulbaustrategie verweisen, welche bereits eine Prioritätenabfolge darlegt. Dabei ist zu erkennen, dass sich der Fokus bereits von Neubau- hin zu Sanierungsmaßnahmen verschiebt.
Unabhängig von den großen investiven Maßnahmen wie Komplexmodernisierungen wenden wir unser Augenmerk aber auch auf die kurzfristige Behebung von Missständen. Dabei ist zwischen Mängeln, welche den Schulbetrieb einschränken und Mängeln die potentiell zu einer Schließung führen könnten zu unterscheiden. Aufgrund der schwierigen Haushaltslage werden ab sofort im Rahmen der baulichen Unterhaltung nur noch Maßnahmen begonnen, die auf die Sicherheit der Kinder und Mitarbeiter in unseren Einrichtungen abzielen. Dies betrifft insbesondere brandschutzrelevante Themen, ergänzt durch alles, was ebenfalls unter Gefahr in Verzug zu klassifizieren ist. Diesbezüglich stehen wir in engem Kontakt mit der Bauaufsichtsbehörde zur Abstimmung von konkreten Maßnahmen und auch zur Abwendung von Schulschließungen.
5. Welcher Zeitplan gilt für die Beseitigung unmittelbarer Gefahrenlagen?
Unmittelbare kleinere Gefahrenlagen und Mängel werden nach Bekanntwerden umgehend beauftragt und abgestellt. Bei Feststellung von Mängeln, die größere Bauaufgaben nach sich ziehen, wird mit der Bauaufsichtsbehörde das weitere Vorgehen abgestimmt und eine Frist zur Umsetzung bzw. zur Abstellung des Mangels gesetzt. Dies betrifft insbesondere zusätzlich notwendige Brandschutztüren oder Rettungstreppen. Bis zur Realisierung werden organisatorische Maßnahmen getroffen, z. B. die Reduzierung der Wahrscheinlichkeit von Bränden durch Untersagung schulischer Experimente, die Reduzierung von Brandlasten oder die Sperrung betroffener Bereiche.
Ziel ist es, den überwiegenden Teil der sicherheitsrelevanten Mängel bis Ende 2025 abzustellen. Darüber hinaus sollen in 2026 Gefährdungen für die Gesundheit und Einschränkungen für den Schulbetrieb reduziert werden. Dies betrifft beispielsweise Toilettenanlagen, Heizungsanlagen, Hitzeschutz und die Trinkwasserversorgung.
6. Welche finanzielle Mittel sind dafür im Haushalt der Stadt für 2025/2026 ff. (Instandhaltung/Sanierung) geplant?
Für Instandhaltung/Sanierung an Schulen sind nachfolgende Mittel im Haushalt 2025/2026 geplant:
2025 2026 |
Budget UH 1 12.346.050 € 12.647.950 € |
Budget UH 2 4.034.700 € 4.192.200 € |
Haushaltsantrag VIII-HP-10415 1.250.000 € 1.250.000 € |
Budget bauliche Unterhaltung Gesamt 17.630.750 € 18.090.150 € |
Die Mittel im Budget UH 1 (bauliche Unterhaltung 1) stehen für Reparaturen, Instandsetzungen, Gefahrenabwehr sowie Wartungsverträge zur Verfügung. Mit dem Budget UH 2 werden größere Sanierungsvorhaben (i.d.R. > 100 TEUR) umgesetzt.
Mit dem Haushaltsantrag VIII-HP-10415 ist eine Erhöhung des Budgets der baulichen Unterhaltung von jeweils 1.250 TEUR pro Haushaltsjahr vorgesehen.
Die Budgets sind jeweils gegenseitig deckungsfähig.
