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VIII-F-01033 Aktuelle Entwicklungen der Inanspruchnahme des Leipzig-Passes

Fraktion Die Linke

Wir fragen den Oberbürgermeister:

  1. Wie viele Leipzig-Pass-Inhaber*innen gab es bis zum 28.02.2024 (vor der Umstellung, ohne Übergangsfrist)?
  2. Wie hat sich die Anspruchsberechtigung auf den Leipzig-Pass bis 28.02.2025 insgesamt entwickelt: Wie viele Personen sind anspruchsberechtigt, wie viele Personen haben den Antrag gestellt und wie vielen Personen, die welche Leistungen beziehen, wurde der Leipzig-Pass zugesprochen?
  3. Wie viele Anträge auf den Leipzig-Pass wurden seit Anfang des Jahres 2025 abgelehnt und warum?
  4. Wie viel Prozent der Leipzig-Pass-Inhaber*innen haben ihren Leipzig-Pass bereits automatisch mit der Bewilligung der Leistungen erhalten und welche Leistungen haben diese Personen beantragt?
  5. Welchen Stand hat die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter (Leistungen nach SGB II), der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie mit dem Kommunalen Sozialverband Sachsen (SGB XII in Zuständigkeit des KSV) in Bezug auf die Beantragung, Bewilligung und Ausreichung des Leipzig-Passes?

Antwort

1. Wie viele Leipzig-Pass-Inhaber*innen gab es bis zum 28.02.2024 (vor der Umstellung, ohne Übergangsfrist)?

Mit dem bisherigen Fachverfahren ist keine stichtagskonkrete Auswertung der gültigen Leipzig-Pässe möglich. Deshalb wurde ausgewertet, wie viele Leipzig-Pässe innerhalb eines Jahres ausgestellt wurden. In der nachfolgenden Tabelle ist dargestellt, wie viele Personen im Zeitraum 01.03.2023 bis 28.02.2024 einen Leipzig-Pass erhalten haben, differenziert nach dem Grund der Bewilligung.

 

Gesamtzahl

Grund der Bewilligung

 

 

SGB II / Sonstige

SGB XII

AsylbLG

Personen, für welche ein Leipzig-Pass ausgestellt wurde:

38.344

31.193

2.724

4.427

2. Wie hat sich die Anspruchsberechtigung auf den Leipzig-Pass bis 28.02.2025 insgesamt entwickelt: Wie viele Personen sind anspruchsberechtigt, wie viele Personen haben den Antrag gestellt und wie vielen Personen, die welche Leistungen beziehen, wurde der Leipzig-Pass zugesprochen?

Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen für die wesentlichen Transferleistungen, die zum Erhalt eines Leipzig-Passes berechtigten, wird nachfolgend stichtagsbezogen zum 28.02.2025 ausgewiesen.

 

Anzahl

davon im Leistungsbezug …

 

 

SGB II

SGB XII

AsylbLG

Wohngeld

Berechtigte für den Leipzig-Pass

74.167

39.665

9.246

3.198

22.048

Insgesamt erhielten 74.167 Personen Transferleistungen nach den vorstehend genannten gesetzlichen Grundlagen und sind demnach anspruchsberechtigt für den Leipzig-Pass. Aufgrund von Bearbeitungsfristen und noch in Bearbeitung befindlicher Antragsverfahren kann sich die Zahl der Leistungsberechtigten rückwirkend ändern.

Die Zahl der Personen, die einen Leipzig-Pass beantragen, wird nicht statistisch erfasst.

In der nachfolgenden Tabelle ist dargestellt, wie viele Personen im Zeitraum 01.03.2024 bis 28.02.2025 einen Leipzig-Pass erhalten haben, differenziert nach dem Grund der Bewilligung.

 

Anzahl

Grund der Bewilligung

 

 

SGB II / Wohngeld / Sonstige

SGB XII

AsylbLG

Personen, für welche ein Leipzig-Pass ausgestellt wurde:

42.944

35.812

2.910

4.222

Mit dem aktuellen Fachverfahren ist keine differenzierte Auswertung des Bewilligungsgrundes möglich. Bis auf die Leistungsberechtigten nach dem SGB XII und dem AsylbLG werden alle anderen Personengruppen zusammengefasst ausgewertet. Darunter fallen die Leistungsbezieher/-innen nach SGB II, die Wohngeldempfänger/-innen, Berechtigte aus den Übergangsregelungen, wohnungslose Geringverdiener/-innen und Berechtigte nach SGB VIII.

Zu Mitte Mai 2025 ist die Einführung des neuen Fachverfahrens (VOIS I Bonus) für die Ausstellung des Leipzig-Passes geplant. Mit dem neuen Fachverfahren wird eine detailliertere Auswertung möglich.

3. Wie viele Anträge auf den Leipzig-Pass wurden seit Anfang des Jahres 2025 abgelehnt und warum?

Ablehnungen von Anträgen für den Leipzig-Pass werden statistisch nicht erfasst.

4. Wie viel Prozent der Leipzig-Pass-Inhaber*innen haben ihren Leipzig-Pass bereits automatisch mit der Bewilligung der Leistungen erhalten und welche Leistungen haben diese Personen beantragt?

Die automatisierte Ausstellung von Leipzig-Pässen kann erst nach der Einführung des neuen Fachverfahrens (VOIS I Bonus) ab Mitte Mai 2025 erfolgen. Bis dahin gilt das Antragsverfahren.

5. Welchen Stand hat die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter (Leistungen nach SGB II), der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie mit dem Kommunalen Sozialverband Sachsen (SGB XII in Zuständigkeit des KSV) in Bezug auf die Beantragung, Bewilligung und Ausreichung des Leipzig-Passes?

Die Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II bilden die größte Berechtigtengruppe für den Leipzig-Pass. Daher wird in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter nach einer niedrigschwelligen Lösung für die automatisierte Ausstellung von Leipzig-Pässen für diese Berechtigtengruppe gesucht. Mögliche Lösungsansätze werden derzeit geprüft und anschließend für die Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem KSV berücksichtigt.

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