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VIII-F-01015 Auswirkungen der Insolvenz der Gröner Group GmbH

Fraktion Die Linke

Die jüngsten Entwicklungen rund um die Insolvenz der Gröner Group GmbH, ehemals CG Gruppe, mitsamt Firmenkomplex haben in Leipzig Besorgnis ausgelöst. Berichte über ausstehende Zahlungen an städtische Versorgungsunternehmen und mögliche Auswirkungen auf laufende Bauprojekte werfen Fragen auf. Es sind Fälle von Mieter*innen öffentlich geworden, die aufgrund von Zahlungsverzug des Vermieters gegenüber den Leipziger Stadtwerken, Strom oder Warmwasser abgestellt wurden, obwohl diese ihre Vorauszahlungen an den Vermieter fristgerecht geleistet haben. 

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Gibt es Überlegungen oder Pläne seitens der Stadt Leipzig, Grundstücke oder Immobilien aus dem Bestand der Gröner Group zu erwerben? Falls ja, welche Objekte sind hierfür im Gespräch, und wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen?
  2. Sind der Stadt Leipzig oder städtischen Unternehmen, insbesondere den Stadtwerken, offene Forderungen gegenüber der Gröner Group oder verbundenen Unternehmen bekannt? Falls ja, in welcher Höhe belaufen sich diese Forderungen, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese einzufordern?
  3. Gibt es innerhalb der Stadtwerke eine Leitlinie, wie Mieter*innen vor dieser Praxis geschützt werden können oder ist eine solche Leitlinie in Arbeit? 
  4. Gibt es städtische Projekte, bei denen eine Firma aus der Gröner Group GmbH bzw. CG Elementum als Projektpartner auftritt? Wenn ja, welche Schritte unternimmt die Stadtverwaltung, um Verzögerungen oder Ausfälle bei diesen Projekten zu minimieren?

Antwort

1. Gibt es Überlegungen oder Pläne seitens der Stadt Leipzig, Grundstücke oder Immobilien aus dem Bestand der Gröner Group zu erwerben? Falls ja, welche Objekte sind hierfür im Gespräch, und wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen?

  • nicht öffentlich, da flurstückskonkrete Aussagen

städtebaulicher Vertrag mit der Alter Leipziger Postbahnhof Süd GmbH & Co.KG vertreten durch Gröner Verwaltungs GmbH zur Herstellung straßenseitigen Anbindung des künftigen Gewerbegebietes im Bereich der Brandenburger Straße über die Grundstücke 291/13, 291/15, 290/2 Gemarkung Schönefeld (Brandenburger Straße 30) vom 18.08.2020

Nach Fertigstellung, Ab- und Übernahme der zukünftig öffentlichen Erschließungsflächen sollen diese gemäß städtebaulichem Vertrag kosten- und lastenfrei in das Eigentum der Stadt übertragen werden. ( ist Inhalt des sbV, der in öff. Sitzung vom SR beschlossen wurde.)

Im Übrigen wird laufend geprüft, ob sich Ankaufsgelegenheiten auf dem Grundstücksmarkt ergeben, so auch im benannten Insolvenzzusammenhang. Verhandlungsstände oder konkrete Liegenschaften, die ggf. im Zuge des bzw. der Insolvenzverfahren der Gröner Group GmbH bzw. zugehöriger Projektgesellschaften erworben werden sollen, können allerdings aktuell nicht benannt werden. Die Anmeldung einer Insolvenz eines Immobilienunternehmens bzw. einer Projektgesellschaft bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche zugehörigen Grundstücke unmittelbar verkauft werden. Je nach Einzelfall kann es durchaus sein, dass laufende Projekte bzw. Projektgesellschaften auch unter der Aufsicht eines Insolvenzverwalters fortgeführt werden. Sollte es im Verlauf des Verfahrens doch zu Verkäufen aus der Insolvenzmasse kommen und sich dabei Objekte als grundsätzlich geeignet für kommunale Aufgaben erweisen, kann eine Stadt gegebenenfalls prüfen, ob ein Erwerb infrage kommt. In einem solchen Fall agiert sie in der Regel als Marktteilnehmerin unter üblichen Wettbewerbsbedingungen – es sei denn, es greifen spezielle gesetzliche Regelungen wie etwa allgemeine oder besondere kommunale Vorkaufsrechte.

Aktive Verhandlungen zum Erwerb von Objekten im Bestand der Gröner Group werden derzeit nicht geführt.

2. Sind der Stadt Leipzig oder städtischen Unternehmen, insbesondere den Stadtwerken, offene Forderungen gegenüber der Gröner Group oder verbundenen Unternehmen bekannt? Falls ja, in welcher Höhe belaufen sich diese Forderungen, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese einzufordern?

  • nicht öffentlich, da datenschutzrelevante Angaben
  • nicht öffentlich, da datenschutzrelevante Angaben

Es bestehen offene Forderungen / nicht erfüllte Leistungen aus dem städtebaulichen Vertrag mit der Gröner Unternehmensgruppe GmbH zur Herstellung eines Gehweges entlang der Wilhelm-Sammet-Straße vom 13.09.2019. Diese sind über eine Vertragserfüllungsbürgschaft gesichert. Daher bestehen vorliegend keine offenen finanziellen Forderungen.

Zudem bestehen offene Leistungen aus dem städtebaulichen Vertrag mit der „Alter Leipziger Postbahnhof Süd GmbH & Co.KG“, die über eine Vertragserfüllungsbürgschaft gesichert sind. Daher bestehen auch hier keine offenen finanziellen Forderungen.

Sowohl die Leipziger Wasserwerke, als auch die Leipziger Stadtwerke unterhalten Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Unternehmen der CG-Unternehmensgruppe. Dabei stehen die beiden Unternehmen jeweils mit den Geschäftspartnern auch im Falle eines etwaigen Zahlungsverzuges im regelmäßigen Austausch und verfolgen etwaige Zahlungsausfälle im Wege eines gerichtlichen Mahn- und Gerichtsverfahrens.

Bei den konkret begehrten Auskünften nach der Höhe etwaiger Zahlungsrückstände gegen die Gröner-Unternehmensgruppe handelt es sich aus Unternehmenssicht um vertrauliche Kundeninformationen – und damit um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – die einer strengen Vertraulichkeit unterliegen. Das vertragliche Verhältnis zu Kunden ist durch eine Vertrauensbeziehung geprägt, welche Interessenwahrungs-, Schutz- und Loyalitätspflichten begründet. Eine Offenlegung hätte deshalb nachteilige Auswirkungen auf das Wettbewerbsverhältnis der Leipziger Stadtwerke. Im Übrigen liefe die Leipziger Gruppe Gefahr, sich Schadensersatzansprüchen des von der Offenlegung betroffenen Geschäftspartners auszusetzen, was im vorliegenden Gesamtkontext zwingend zu vermeiden ist.

3. Gibt es innerhalb der Stadtwerke eine Leitlinie, wie Mieter*innen vor dieser Praxis geschützt werden können oder ist eine solche Leitlinie in Arbeit? 

Bei den Leipziger Wasserwerken ist auskunftsgemäß ein Standard-Prozess zum Schutz der Mieter im Falle des Zahlungsausfalls eines Vermieters erfolgreich etabliert. In einem solchen Fall bieten die Leipziger Wasserwerke den Mietern die Möglichkeit, sich vor einer Versorgungseinstellung zu schützen. Auch mögliche Mehrbelastungen der Mieter können durch eine offene Kommunikation vermieden werden. Sollten tatsächlich Lieferunterbrechungen unvermeidbar und damit notwendig werden, setzen sich die Leipziger Wasserwerke vorher mit den Mietern in Verbindung und bieten Vereinbarungen zur Weiterversorgung an. Dadurch werden die Mieter auch nicht zweimal zur Kasse gebeten, sofern sie gleichzeitig die Zahlung des in Rede stehenden Betrages gegenüber dem Vermieter zurückbehalten.

Die Leipziger Stadtwerke informieren auskunftsgemäß grundsätzlich die Mieter durch Hausaushang im Vorfeld einer beabsichtigten Sperrung einer „Allgemeinanlage“. Diese werden damit insbesondere auch über die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme mit dem Versorger informiert um eine Lösung zu finden. Im jeweiligen, individuell zu prüfenden Einzelfall besteht die Möglichkeit eines Zusammenschlusses der einzelnen Mieter als sogenannte Notgemeinschaft, welche als solche weiter beliefert werden kann. Dies setzt u. a. voraus, dass die Notgemeinschaft Zahlungen direkt an die Stadtwerke leistet. Erfahrungsgemäß können solche Notgemeinschaften für die Stadtwerke aber auch Risiken und Abwicklungsschwierigkeiten hervorrufen (insbesondere bei Mieterwechsel, sprich wechselnde Zusammensetzung der Notgemeinschaft; Streit der Mieter über Haftungsanteile bzgl. der Gesamtforderung; vertretungsberechtigter Ansprechpartner der Notgemeinschaft für die Übersendung von Rechnungen, Preisanpassungen etc.).

Weitergehende Auskünfte im einschlägigen Kontext können nur im Rahmen der jeweiligen Unternehmensgremien – denen auch Vertreter der anfragenden Fraktion angehören – gegeben werden können.

  1. Gibt es städtische Projekte, bei denen eine Firma aus der Gröner Group GmbH bzw. CG Elementum als Projektpartner auftritt? Wenn ja, welche Schritte unternimmt die Stadtverwaltung, um Verzögerungen oder Ausfälle bei diesen Projekten zu minimieren?

Derzeit gibt es keine städtischen Projekte im vg. Sinne.

 

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