Zum Hauptinhalt springen

VIII-F-01012 Flecktarn als Karriereschritt? – Von der Verweigerung des Dienstes an der Waffe zur Bereitschaft zur aktiven Verteidigung kritischer Infrastruktur

Fraktion Die Linke

Unter der Überschrift „Uniform statt Anzug – Leipzigs Verwaltungsbürgermeister wechselt die Fronten“ berichtet die Leipziger Volkszeitung (LVZ) in der Printausgabe vom 29. März 2025 auf Seite 21 ausführlich über den Sinneswandel eines einstigen Kriegsdienstverweigerers über die Station des Verwaltungsbeigeordneten der kreisfreien und Großstadt Leipzig hin zum begeisterten Kriegsdienstverfechters.

Unter anderem wird berichtet: „Inzwischen hat der Familienvater quasi die Fronten gewechselt. Aus dem Verweigerer des Dienstes mit der Waffe ist ein Befürworter des Dienstes als Soldat geworden. Bei der Bundeswehr hat Hörning gerade die Grundausbildung zum Freiwilligen Wehrdienst im Heimatschutz für Ungediente begonnen. Der Mann, der für rund 9000 Beschäftigte der Stadtverwaltung der Personalchef ist, tritt zurück ins Glied. Die olivgrüne Camouflage-Uniform ersetzt den schicken blauen Anzug.

In ein paar Monaten, nach rund 180 Unterrichtsstunden, sind sie Wach- und Sicherungssoldaten. Ihre Aufgaben in Kriegs- und Krisenfällen: der Schutz der kritischen Infrastruktur, die Sicherung von Kasernen, Depots, Industriebetrieben, Umspannwerken.

Nun könnte sich der Verwaltungsbeigeordnete einer deutschen Großstadt zurücklehnen und auf seinen ureigensten Job verweisen. So leicht wollte es sich Hörning aber nicht machen. Der Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk oder dem Deutschen Roten Kreuz gehörte er nie an. Die Möglichkeit des Freiwilligen Wehrdienstes im Heimatschutz für Ungediente kam ihm da gerade recht.

Im Sommer und Herbst stehen die Ausbildungsetappen 2 und 3 an. Gepäckmarsch und Hindernisbahn warten noch.“

(Quelle: https://www.lvz.de/lokales/leipzig/uniform-statt-anzug-leipzigs-verwaltungsbuergermeister-wechselt-die-fronten-XDRCQ2EH4NHXFMMD36KCDE2TQA.html, letzter Aufruf 31.03.2025, 14.44 Uhr)

 

Ich frage/wir fragen den Oberbürgermeister:

 

  1. Für wie viele Tage hat der Beigeordnete für Allgemeine Verwaltung wann an der „Grundausbildung für den Freiwilligen Wehrdienst im Heimatschutz für Ungediente“ teilgenommen und für jeweils wie viele Tage und wann wird er an weiteren Ausbildungsbestandteilen bei der Bundeswehr zum Zwecke dieser oder einer anderen Ausbildung teilnehmen?
  2. Welche einzelnen Zeiträume werden die Gesamtausbildung und somit seine Abwesenheit vom beruflichen Dienst einnehmen und wird der Beigeordnete für diese Zeit dennoch nach seiner Dienststellung vergütet oder ist er jeweils dafür bezahlt oder unbezahlt beurlaubt?
  3. Wann hat sich Beigeordneter Hörning zur Teilnahme an dem Reservistenlehrgang entschlossen und wie langfristig wurde sie mit dem Oberbürgermeister abgestimmt bzw. von diesem genehmigt?
  4. Wie und mit welchen Schlussfolgerungen ist die Teilnahme des Beigeordneten Hörning an dem Reservistenlehrgang in die strenge Vertretungsregelung der Verwaltungsspitze eingearbeitet worden und wer führt während seiner Dienstabwesenheit das ihm unterstellte Dezernat und welcher Mehrarbeitsaufwand ergibt sich?
  5. Welche Aufgaben sind durch welche gesetzlichen oder andere Rechtsvorschriften sowie ggf. nach der inneren Organisation der Stadtverwaltung durch welche Dienstvorschriften, Dienstanweisungen bzw. durch welche Beschlüsse des Oberbürgermeisters im Krisen- oder im Verteidigungsfall dem Beigeordneten für Allgemeine Verwaltung zugewiesen und welcher Arbeitsumfang ergibt sich aus diesen Aufgaben?
  6. Wer wird den Beigeordneten im Krisen- oder Verteidigungsfall und bei Einberufung zum Dienst im Heimatschutz in seiner Funktion als Beigeordneter gemäß Aufgabenstellung aus Frage 5 vertreten?
  7. Welche der den Beigeordneten gemäß Frage 4 vertretenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen während seiner Dienstabwesenheit und Heimatschutz-Ausbildung den Prozess der der Verwaltung durch Ratsversammlung aufgetragenen Aufgaben- und Organisationsuntersuchung in der Leipziger Stadtverwaltung und erarbeitet die in dem Beschluss zu festen Terminen beauftragten Fortschritts- und Ergebnisberichte?
  8. Gibt es in der Verwaltung angesichts der mehrere Wochen dauernden Abwesenheit des Beigeordneten und Nichtbesetzung seiner Stelle Überlegungen, diese Stelle in Teilen oder in Gänze befristet auszuschreiben oder ganz oder teilweise umzulenken?
  9. Wie viele VzÄ oder VzÄ-Anteile in der Eingruppierung E9 bis E11 könnten bei Umlenkung gemäß Frage 7 gewonnen werden?
  10. Sieht der Oberbürgermeister in der Teilnahme des Beigeordneten Hörning an dem Reservistenlehrgang ein Vorbild für Führungskräfte der Stadtverwaltung und sollen sie u. U. angeregt werden, sich ebenso zu entscheiden?
  11. Haben ggf. weitere Beigeordnete und/oder Amtsleiter mehrere Wochen dauernde Abwesenheiten für Aus- oder Weiterbildungen bei der Bundeswehr oder wegen anderer Weiterbildungen angemeldet und welche Vertretungsvorsorge für den Regelbetrieb sowie Vertretungsvorsorge für den Krisen- oder Verteidigungsfall wird für dann abwesende Beigeordnete und Amtsleiter getroffen?

Antwort

1. Für wie viele Tage hat der Beigeordnete für Allgemeine Verwaltung wann an der „Grundausbildung für den Freiwilligen Wehrdienst im Heimatschutz für Ungediente“ teilgenommen und für jeweils wie viele Tage und wann wird er an weiteren Ausbildungsbestandteilen bei der Bundeswehr zum Zwecke dieser oder einer anderen Ausbildung teilnehmen?

Der Beigeordnete für Allgemeine Verwaltung hat an der „Grundausbildung für den Freiwilligen Wehrdienst im Heimatschutz für Ungediente“ im Zeitraum vom 24. Februar 2025 bis einschließlich 5. März 2025 teilgenommen. Die weiteren Termine werden in 2 Blöcken mit insgesamt 16 Tagen in den Monaten August bis Oktober stattfinden.

2. Welche einzelnen Zeiträume werden die Gesamtausbildung und somit seine Abwesenheit vom beruflichen Dienst einnehmen und wird der Beigeordnete für diese Zeit dennoch nach seiner Dienststellung vergütet oder ist er jeweils dafür bezahlt oder unbezahlt beurlaubt?

Es handelt sich um eine Wehrübung im Sinne von § 61 Soldatengesetz. Gemäß § 9 Abs. 2 ArbPlSchG (bundesrechtliche Vorgabe) werden Beamte für die Dauer der Wehrübung mit Bezügen beurlaubt, d. h. in dieser Zeit werden Bezüge wie bei einem Erholungsurlaub gezahlt. Für Tarifangestellte und Selbständige erfolgt eine gleichwertige Erstattung des Verdienstausfalls nach Vorgaben des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG).

3. Wann hat sich Beigeordneter Hörning zur Teilnahme an dem Reservistenlehrgang entschlossen und wie langfristig wurde sie mit dem Oberbürgermeister abgestimmt bzw. von diesem genehmigt?

Eine Reservedienstleistung eines Beschäftigten der Stadt Leipzig ist rechtzeitig zu beantragen und vom Dienstvorgesetzten zu genehmigen. Beides ist im vorliegenden Fall geschehen.

4. Wie und mit welchen Schlussfolgerungen ist die Teilnahme des Beigeordneten Hörning an dem Reservistenlehrgang in die strenge Vertretungsregelung der Verwaltungsspitze eingearbeitet worden und wer führt während seiner Dienstabwesenheit das ihm unterstellte Dezernat und welcher Mehrarbeitsaufwand ergibt sich?

Die Funktionen der Stadt Leipzig sind mit von Vorgesetzten genehmigten Abwesenheiten im Rahmen des normalen Dienstbetriebs handlungs- und vertretungsfähig.

5. Welche Aufgaben sind durch welche gesetzlichen oder andere Rechtsvorschriften sowie ggf. nach der inneren Organisation der Stadtverwaltung durch welche Dienstvorschriften, Dienstanweisungen bzw. durch welche Beschlüsse des Oberbürgermeisters im Krisen- oder im Verteidigungsfall dem Beigeordneten für Allgemeine Verwaltung zugewiesen und welcher Arbeitsumfang ergibt sich aus diesen Aufgaben?

6. Wer wird den Beigeordneten im Krisen- oder Verteidigungsfall und bei Einberufung zum Dienst im Heimatschutz in seiner Funktion als Beigeordneter gemäß Aufgabenstellung aus Frage 5 vertreten?

Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet:

Die Aufgabenerfüllung der Stadtverwaltung und deren Organisation im Krisen- oder Verteidi­gungsfall orientieren sich an der Sicherstellung des öffentlichen Wohls gemäß den gesetz­lichen Vorgaben. Das freiwillige Engagement von Bürgerinnen und Bürgern in der Bundeswehr und in zivilen Hilfsorganisationen dient dem Konzept der Gesamtverteidigung, welche einen Krisen- und Verteidigungsfall nach Möglichkeit gar nicht erst entstehen lassen soll.

7. Welche der den Beigeordneten gemäß Frage 4 vertretenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen während seiner Dienstabwesenheit und Heimatschutz-Ausbil­dung den Prozess der der Verwaltung durch Ratsversammlung aufgetragenen Aufgaben- und Organisationsuntersuchung in der Leipziger Stadtverwaltung und erarbeitet die in dem Beschluss zu festen Terminen beauftragten Fortschritts- und Ergebnisberichte?

Die Funktionen der Stadt Leipzig sind mit von Vorgesetzten genehmigten Abwesenheiten im Rahmen des normalen Dienstbetriebs handlungs- und vertretungsfähig.

8. Gibt es in der Verwaltung angesichts der mehrere Wochen dauernden Abwesenheit des Beigeordneten und Nichtbesetzung seiner Stelle Überlegungen, diese Stelle in Teilen oder in Gänze befristet auszuschreiben oder ganz oder teilweise umzulenken?

Nein.

9. Wie viele VzÄ oder VzÄ-Anteile in der Eingruppierung E9 bis E11 könnten bei Umlenkung gemäß Frage 7 gewonnen werden?

-

10. Sieht der Oberbürgermeister in der Teilnahme des Beigeordneten Hörning an dem Reservistenlehrgang ein Vorbild für Führungskräfte der Stadtverwaltung und sollen sie u. U. angeregt werden, sich ebenso zu entscheiden?

Die Teilnahme des Bürgermeisters Hörning an dem Reservistenlehrgang ist seine indivi­duelle Entscheidung; sein Antrag wurde vom Oberbürgermeister gem. den dienstrecht­lichen Vorschriften geprüft und genehmigt.

11. Haben ggf. weitere Beigeordnete und/oder Amtsleiter mehrere Wochen dauernde Abwesenheiten für Aus- oder Weiterbildungen bei der Bundeswehr oder wegen anderer Weiterbildungen angemeldet und welche Vertretungsvorsorge für den Regelbetrieb sowie Vertretungsvorsorge für den Krisen- oder Verteidigungsfall wird für dann abwesende Beigeordnete und Amtsleiter getroffen?

Aus- und Weiterbildungen werden gemäß den üblichen Regularien der Stadt Leipzig im Dienstbetrieb angemeldet, bewertet und genehmigt.

 

Zurück zum Kopf der Seite