VIII-F-00999 Überlastungsanzeigen – Erfassung und Umgang – Nachfrage zu VIII-F-00522-AW-01
In Auswertung der Antwort VIII-F-00522-AW-01 stellen sich weitere Fragen, um den Komplex besser durchdringen zu können.
Wir fragen den Oberbürgermeister:
- Wie viele Überlastungsanzeigen sind in den Jahren 2022, 2023 und 2024 durch die Beschäftigten an
- die die Beschäftigten führenden Fachbereiche
- die Personalstellen (Abteilung Personalbetreuung)
- das Team des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (ehemals ASiD)
- den Personalrat
gerichtet bzw. wurden diese Stellen durch die beschäftigten zu Überlastungsanzeigen informiert?
- Ist in der Stadtverwaltung seitens des Personalamtes bzw. des Dezernats Allgemeine Verwaltung die Gestaltung eines einheitlichen Prozesses zur Erfassung und Bearbeitung von Überlastungsanzeigen geplant? Wenn ja, bis wann und wie? Wenn nein, warum nicht?
- Wie werden Führungskräfte im Umgang mit Überlastungsanzeigen und zu deren Bearbeitung informiert und geschult bzw. weitergebildet und welche Maßnahmen sind in der Stadtverwaltung dafür vorgesehen?
- Wie viele Schulungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen zum Umgang mit und zur Bearbeitung von Überlastungsanzeigen sind in den Jahren 2023 und 2024 in oder für die Stadtverwaltung Leipzig durchgeführt worden und wie viele Führungskräfte haben daran teilgenommen? (Bitte aufstellen nach Datum, Veranstaltung, Bildner, Teilnehmerzahl!)
Antwort
Vorbemerkung:
Bezüglich der Beantwortung der Anfrage ist zunächst auf § 24 Abs. 7 GO RV hinzuweisen. Dort heißt es:
„Das Anfragerecht ist durch die Rechte Dritter begrenzt und darf nicht rechtsmissbräuchlich ausgeübt werden. Außerdem können Anfragen zurückgewiesen werden, wenn sie nicht den Bestimmungen der Absätze 1 bis 3 entsprechen, geheimzuhaltende Angelegenheiten nach
§ 53 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO betreffen, die Auskunft demselben oder einem anderen Fragesteller innerhalb der letzten sechs Monate öffentlich erteilt wurde und sich die Sach- und Rechtslage in dieser Zeit nicht geändert hat oder die Beantwortung offenkundig mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre.“
Zu 1.
Bisher gibt es (wie bereits in der Antwort zur Anfrage VIII-F-00522 vom 18.12.2024 dargelegt) in der Stadtverwaltung Leipzig keinen einheitlichen Prozess zur zentralen Erfassung von Überlastungsanzeigen. Zu Fallzahlen und Art der Anzeigen können daher keine Aussagen getroffen werden. Auch ein „Einzelaktensturz“, welcher mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre, könnte nur näherungsweise Daten liefern, da die Dienststelle beispielsweise keine Kenntnis von diesbezüglichen Posteingängen im Personalrat hat.
Darüber hinaus wird auf § 24 Abs. 7 der Geschäftsordnung der Ratsversammlung verwiesen.
Zu 2.
Es wird auf die Antwort zur Anfrage VII-F-00522 vom 18.12.2024 i. V. M § 24 Abs. 7 der Geschäftsordnung der Ratsversammlung verwiesen.
Zu 3.
Es gibt aktuell keine zentralen Maßnahmen zum Umgang mit Überlastungsanzeigen. In einer Arbeitsgruppe werden aktuell mögliche Formate zum Thema Umgang mit Überlastungsanzeigen eruiert.
Zu 4.
In den Jahren 2023 und 2024 haben diesbezüglich keine zentral gesteuerten Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen stattgefunden. Gleichwohl zahlen alle Personalentwicklungsmaßnahmen (Seminare, Führungskräfteprogramme, Teamentwicklungen etc.) auf eine Verbesserung der Arbeits- und Führungssituation ein und können damit Überlastungen entgegenwirken.
Darüber hinaus bietet die Stadtverwaltung ihren Bediensteten mit dem Mental Health Coaching des Fürstenberg-Instituts zur Verfügung. Dies ermöglicht eine kurzfristige, unbürokratische und am Alltag orientierte Einzelberatung bei z. B. beruflichen, familiären, gesundheitlichen oder anderen persönlichen Fragestellungen. Die Beratung erfolgt anonym, bedarfsorientiert und kostenfrei.
Mit der geplanten Aufgaben- und Strukturkonsolidierung besteht zuletzt die Möglichkeit, Belastungen infolge möglicherweise ineffizienter Aufgabenerfüllung zu reduzieren. Über den internen Ideenwettbewerb kann hier auch eine Einbringung von Ideen durch Mitarbeitende erfolgen.
