VIII-F-00998 Sachstand Übernahme der Bochumer Straße 26 in die Liegenschaftsverwaltung der Stadtverwaltung Leipzig
Am 19. Juni 2024 wurde mit dem Antrag VII-DS-09457-ÄA-03 „Neue Chancen für die Leipziger Sozialpolitik“ in Beschlusspunkt 3 folgendes beschlossen.
„Der Beschluss zur Vorlage, Prüfergebnis: Entbehrlichkeitsprüfung zum Verkauf Bochumer Straße 26‘ (VII-DS-06838-Ifo-04-ÄA-04) wird in den Punkten 3 und 4 aufgehoben. Stattdessen wird das Objekt Bochumer Straße 26 dem Zweck des Kommunalen JugendWohnens zugeführt.“
Der erste Umsetzungsbericht machte deutlich, dass dieses Projekt erfolgreich angelaufen ist. Dennoch ergeben sich offene Themenstellungen.
Wir fragen den Oberbürgermeister daher an:
- Wie ist der Sachstand zur Umwidmungssatzung des Objektes vom Betriebsvermögen des SEB in den städtischen Haushalt? Welches Amt/Dezernat ist federführend hierfür zuständig?
- Warum hat diese Vorlage nach über neun Monaten den Stadtrat noch nicht erreicht bzw. wann ist die Vorlage geplant?
- Hat der SEB die veranschlagten Mittel in Höhe von 635 T€ wie durch den Stadtratsbeschluss vorgesehen durch die Stadtverwaltung bereits erhalten? Wenn nein, warum nicht und wann wird das passieren?
- Haben die Instandsetzungsmaßnahmen durch den KEE bereits begonnen?
- Wie viele Jugendliche/junge Menschen haben Interesse für das Projekt „Kommunales JugendWohnen“ signalisiert, wie viele Vereinbarungen wurden oder werden bis wann noch für das Projekt geschlossen?
Antwort
1. Wie ist der Sachstand zur Umwidmungssatzung des Objektes vom Betriebsvermögen des SEB in den städtischen Haushalt? Welches Amt/Dezernat ist federführend hierfür zuständig?
Die Federführung für die Vorlage zur Entnahme der Bochumer Straße aus dem Betriebsvermögen des SEB und dessen Rückübertragung in den Kernhaushalt der Stadt Leipzig liegt beim Dezernat Soziales, Gesundheit und Vielfalt.
Die Vorlage befindet sich weiterhin im verwaltungsinternen Abstimmungsverfahren. Hintergrund ist, dass die zur Umsetzung erforderlichen Mittel in Höhe des Verkehrswertes von 635.000 Euro im städtischen Haushalt derzeit nicht zur Verfügung stehen. Es wird daher nach einer dezernatsübergreifenden Lösung im Einvernehmen mit den Dezernaten II, VI und VII gesucht und die Verwaltung prüft verschiedene Optionen, um Mittel für die Zahlung des Verkehrswerts bereitzustellen.
Zugleich wird eine dezernatsübergreifende Lösung gesucht, um den SEB bei der Zwischenfinanzierung zu entlasten, die infolge der Verzögerung notwendig wurde. Diese verursacht jährlich zusätzliche Belastungen in Höhe von rund 30.000 Euro, da der SEB zur Finanzierung des neuen Gemeindezentrums in der Friedrichshafener Straße auf eine Kreditaufnahme angewiesen ist.
2. Warum hat diese Vorlage nach über neun Monaten den Stadtrat noch nicht erreicht bzw. wann ist die Vorlage geplant?
Siehe die Antwort zu 1.
Eine konkrete Terminschiene kann derzeit nicht genannt werden.
3. Hat der SEB die veranschlagten Mittel in Höhe von 635 T€ wie durch den Stadtratsbeschluss vorgesehen durch die Stadtverwaltung bereits erhalten? Wenn nein, warum nicht und wann wird das passieren?
Nein, der SEB hat den Verkaufserlös noch nicht erhalten. Siehe im Übrigen die Antworten zu 1. und 2.
4. Haben die Instandsetzungsmaßnahmen durch den KEE bereits begonnen?
Die Instandsetzungsmaßnahmen haben bereits begonnen und sollen bis Ende April abgeschlossen werden.
5. Wie viele Jugendliche/junge Menschen haben Interesse für das Projekt „Kommunales JugendWohnen“ signalisiert, wie viele Vereinbarungen wurden oder werden bis wann noch für das Projekt geschlossen?
Für das Projekt liegen 153 Gesamtanfragen vor. Zum Stichtag 07.04.2025 waren 27 Einzüge über geschlossene Vereinbarungen fest terminiert. Weitere 108 junge Erwachsene/Jugendliche befanden sich zum Stichtag auf der Warteliste.
