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VIII-F-00995 Stromsperren und Stromschulden in Leipzig

Fraktion Die Linke

Durch den Anstieg der Strompreise haben Verbraucher*innen mit niedrigem Einkommen zunehmend Schwierigkeiten, ihre Stromrechnungen zu bezahlen. Besonders betroffen sind Menschen, die wenig Geld haben, aber relativ viel Zeit zu Hause verbringen, etwa Empfänger*innen von Leistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe, Rentner oder Studierende. Dadurch fällt ihr Energieverbrauch höher aus. Gleichzeitig können sie sich aber keine neuen, effizienteren Geräte leisten.

Wir fragen den Oberbürgermeister:

  1. Wie viele Stromabschaltungen/Stromsperren bei Privathaushalten wurden in den Jahren 2023 und 2024 in Leipzig vorgenommen?
  2. Wie viele davon wurden von den Stadtwerken veranlasst?
  3.  In wie vielen Fällen sind Stromsperren für ganze Häuser (Wohnhäuser) wegen Stromschulden der Vermieter vorgenommen worden? (Bitte aufstellen nach Straßen und Vermieter!)
  4.  Bei wie vielen Privathaushalten in Leipzig sind in den Jahren 2023 und 2024 Schulden auf Stromrechnungen aufgelaufen und in welcher Höhe? (Bitte angeben nach Anzahl und Größenklassen bis 100 Euro, bis 200 Euro, bis 300 Euro, bis 400 Euro und über 400 Euro!)
  5. Welche Maßnahmen in wie vielen Fällen haben das Sozialamt bzw. das Jobcenter ergriffen, um Stromsperren/Stromabschaltungen zu vermeiden oder eine schnellstmögliche Wiederzuschaltung zu erreichen?

Antwort

1. Wie viele Stromabschaltungen/Stromsperren bei Privathaushalten wurden in den Jahren2023 und 2024 in Leipzig vorgenommen?

2. Wie viele davon wurden von den Stadtwerken veranlasst?

Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.

Im Jahr 2023 hat die Netz Leipzig GmbH in ihrem Konzessionsgebiet bei 264 Haushalten die Stromlieferungen im Auftrag des Lieferanten eingestellt, davon 6‐mal im Auftrag des Lieferanten Leipziger Stadtwerke GmbH. Im Jahr 2024 erfolgten 1.200 Liefereinstellungen in Privathaushalten aufgrund von Zahlungsrückständen, davon 1.048‐mal im Auftrag der Leipziger Stadtwerke GmbH.

Aufgrund der erforderlichen Umsetzung der Preisbremse/Soforthilfe in den IT‐Systemen, hatte die Leipziger Stadtwerke GmbH in Teilzeiträumen der Jahre 2023 und 2024 wegen überfälligen Forderungen keine Liefereinstellungen angedroht oder beim Netzbetreiber beauftragt.

3. In wie vielen Fällen sind Stromsperren für ganze Häuser (Wohnhäuser) wegen Stromschulden der Vermieter vorgenommen worden? (Bitte aufstellen nach Straßen und Vermieter!)

Im Netzgebiet der Netz Leipzig GmbH kam es in den Jahren 2023 und 2024 zu keiner Unterbrechung der Stromversorgung für Allgemeinanlagen (z. B. Hausbeleuchtung) in kompletten, bewohnten Mehrfamilienhäusern aufgrund von Zahlungsrückständen der Vermieter. Die Stromversorgung der Mieter erfolgt über eigene Zähler und Verträge und wird keinesfalls unterbrochen, wenn der Vermieter Außenstände hat.

4. Bei wie vielen Privathaushalten in Leipzig sind in den Jahren 2023 und 2024 Schulden auf Stromrechnungen aufgelaufen und in welcher Höhe? (Bitte angeben nach Anzahl und Größenklassen bis 100 Euro, bis 200 Euro, bis 300 Euro, bis 400 Euro und über 400 Euro!)

Die angeforderte Aufstellung der Forderungen für die Jahre 2023 und 2024 nach Beträgen würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen, welcher im vorgegebenen Zeitraum nicht leistbar ist. Zudem wären viele der aufgelisteten Posten bereits beglichen und die Zahlen wenig aussagekräftig. Um dennoch einen Einblick zu geben, hat die Stadtwerke Leipzig GmbH beispielhaft den aktuellen wöchentlichen Forderungslauf analysiert und die Forderungen ausgewertet, für welche eine Sperre angedroht wurde. Bei der Interpretation der Zahlen ist zu beachten, dass aufgrund der in den Jahren 2023 und 2024 teilweise ausgesetzten Sperrandrohungen, in den aktuellen Mahnläufen noch aufgestaute Forderungen enthalten sind.

Eine Hochrechnung dieser Zahlen auf ein ganzes Jahr wäre irreführend. Die Stadtwerke Leipzig GmbH weist darauf hin, dass die betreffenden Kunden auch in den Jahren 2023 und 2024 fortlaufend (ohne Sperrandrohung) angemahnt wurden und somit zu jederzeit über die Höhe ihrer offenen Forderungen informiert waren. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass erfahrungsgemäß ein erheblicher Teil der Forderungen nach Sperrandrohung bezahlt wird.

Die Forderungen der Stadtwerke Leipzig GmbH des exemplarischen wöchentlichen Laufs gliedern sich wie folgt auf:

 

Unter 100 Euro

Bis 200 Euro

Bis 300 Euro

Bis 400 Euro

Über 400 Euro

-

151 Fälle

313 Fälle

208 Fälle

637 Fälle

Für Forderungen unter 100 Euro wird keine Liefereinstellung angedroht.

5. Welche Maßnahmen in wie vielen Fällen haben das Sozialamt bzw. das Jobcenter ergriffen, um Stromsperren/Stromabschaltungen zu vermeiden oder eine schnellstmögliche Wiederzuschaltung zu erreichen?

Zur Vermeidung von Stromsperren bzw. zur Wiederherstellung der Stromzufuhr gewährt das Sozialamt Darlehen nach § 22 SGB II oder nach § 36 SGB XII.

Im Jahr 2023 wurden in 11 Fällen Darlehen (durchschnittlicher Betrag: 1.943 Euro) gewährt. Im Jahr 2024 wurden in 197 Fällen Darlehen (durchschnittlicher Betrag: 1.741 Euro) gewährt.

Die Darlehensgewährung ist laut Gesetzestext eine "vergleichbare Notlage", welche es abzuwenden gilt. Diese wird angenommen, wenn der Wohnraum des Haushaltes bereits von der Stromzufuhr abgetrennt ist. Vorher müssen die Selbsthilfemöglichkeiten ausgeschöpft werden, es muss eine Abwendungsvereinbarung bzw. eine Ratenzahlung mit dem Energieversorger abgeschlossen worden und gescheitert sein.

Sofern Haushalte im Sozialamt vorsprechen, bei denen im Beratungskontext eine hohe Verbrauchsabrechnung bekannt wird, erfolgt ein Hinweis auf das Angebot der Kommunalen Energiesparberatung des Caritas Leipzig e.V. Dort kann ein kostenloser Energiesparcheck in Anspruch genommen werden, um die Ursachen für hohe Energieverbräuche zu ermitteln und diese ggf. abzustellen. Dies wirkt sich regelmäßig kostensenkend aus und führt zu einer Reduzierung der monatlichen Abschlagszahlungen.

Das Jobcenter kann zu der Anzahl der Fälle keine Aussagen treffen, da diese Daten nicht statistisch erhoben werden.

Im Fall von Stromschulden bzw. Stromabschaltungen prüft das Jobcenter zunächst, welche Behörde zuständig ist. Die Zuständigkeit der Stadt Leipzig liegt vor, wenn der Stromanbieter bereits die Abschaltung zu einem konkreten Termin angedroht hat oder die Lieferung bereits unterbrochen wurde. In diesen Fällen werden die Leistungsberechtigten zur Klärung an das Sozialamt, Abteilung Soziale Wohnhilfen verwiesen.

Ist die Abschaltung weder konkret angedroht noch eingetreten, wird weiterhin geprüft, ob es sich um Schulden aus Heizstrom oder für Haushaltsenergie handelt. Schulden für Heizstrom können nach 22 Absatz 8 SGB II im Zusammenhang mit den angemessenen Bedarfen für Unterkunft und Heizung übernommen werden.

Bei Schulden für Haushaltsenergie ist weiterhin zu prüfen, wann die Schulden entstanden sind. Grundsätzlich sind Kosten für Haushaltsenergie als Pauschale im Regelbedarf enthalten. Stromschulden, die während der Bedarfszeit fällig werden, sind daher grundsätzlich aus dem laufenden Regelbedarf zu zahlen. In diesen Fällen kommt aber eine Darlehensgewährung im Rahmen des § 24 Absatz 1 SGB II in Betracht, wenn der Bedarf unabweisbar ist (z.B. Sperrung der Stromversorgung droht) und nicht auf andere Weise (z.B. durch Ratenzahlung mit dem Versorgungsunternehmen) gedeckt werden kann. Für Stromschulden aus der Vergangenheit, die bereits vor der Beantragung von Bürgergeld fällig waren, gewährt das Jobcenter kein Darlehen.

Bei Stromschulden aufgrund unwirtschaftlichen Verhaltens wird das gewährte Darlehen direkt an den Energieversorger gezahlt. Um einer Neuverschuldung oder der Sperrung der Stromversorgung vorzubeugen, soll künftig eine Direktzahlung der Abschläge an das Versorgungsunternehmen erfolgen.

Im Rahmen der Integrationsarbeit werden alle Handlungsbedarfe erhoben, die einer nachhaltigen Integration in Ausbildung oder Arbeit im Wege stehen. Liegt eine eingeschränkte Beschäftigungsfähigkeit durch eine Schuldenproblematik bzw. die fehlende Stromversorgung vor, kann Unterstützung durch die Integrationsfachkraft bzw. durch das Fallmanagement im Jobcenter erfolgen. Hierbei ist zu beachten, dass sowohl Angaben zur finanziellen oder Wohnsituation oder als auch die Mitwirkung bei Hilfsangeboten (z.B. Schuldnerberatung) freiwillig sind.

Bei hohen Energiekosten verweist das Jobcenter präventiv auf Angebote zur Energieberatung in Leipzig z.B. der Verbraucherzentrale Sachsen und der Caritas.

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