VIII-F-00994 Wohnkostenlücke bei Bezug von Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und Sozialhilfe
Angesichts des Umfangs der erfragten Daten erklärt sich die fragestellende Fraktion mit einer Fristverlängerung zur Beantwortung bis zum 21. April 2025 bereit.
Bezieher*innen von Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und Sozialhilfe sind bei den Kosten der Unterkunft (KdU) auf die sogenannten angemessenen Wohnkosten verwiesen. Immer häufiger wird nun von Betroffenen berichtet, dass sie Aufforderungen beispielsweise vom Jobcenter zur Senkung der Miet- bzw. Wohnkosten (Senkung der Kaltmiete und/oder Senkung der Betriebskosten inkl. Heizung) erhalten mit der Androhung, nach Ablauf der gesetzten Fristen die Zahlungen für die KdU bzw. die Wohnkosten auf die Angemessenheitswerte der Stadt Leipzig abzusenken.
Wir fragen den Oberbürgermeister:
- In wie vielen Fällen haben das Jobcenter bzw. das Sozialamt Leipzig in den Jahren 2023 und 2024 Miet- bzw. Wohnkosten von Leistungsempfänger*innen als unangemessen festgestellt? (Bitte aufstellen nach Jahren sowie Jobcenter und Sozialamt!)
- In wie vielen Fällen haben das Jobcenter bzw. das Sozialamt Leipzig in den Jahren 2023 und 2024 entsprechende Aufforderungen zur Senkung der Miet- bzw. Wohnkosten ausgesprochen? (Bitte aufstellen nach Anzahl, Jahren sowie Jobcenter und Sozialamt!)
- In wie vielen Fällen wurden die Miet- bzw. Wohnkosten gemäß Frage 2 in den Jahren 2023 und 2024 in der Folge durch das Jobcenter oder das Sozialamt per Leistungsbescheid auf die Angemessenheitswerte abgesenkt? (Bitte aufstellen nach Anzahl, Jahren, Jobcenter und Sozialamt und ob Absenkung ohne Änderungen der Mietkosten – Absenkung Nettokaltmiete durch Vermieter oder Umzug – und/oder ohne Absenkung der Betriebskostenvorauszahlungen erfolgte!)
- Wie hoch war für die Betroffenen gemäß Frage 3 jeweils die entstandene Wohnkostenlücke nach Absenkung der Miet- bzw. Wohnkosten auf die Angemessenheitswerte? (Bitte aufstellen nach Anzahl nach Größenklassen der monatlichen Wohnkostenlücke bis 20 Euro, bis 40 Euro, bis 60 Euro bis 80 Euro und über 80 Euro!)
- In wie vielen Fällen haben das Jobcenter oder das Sozialamt in den Jahren 2023 und 2024 Betriebskostennachzahlungen übernommen? (Bitte aufstellen nach Jobcenter und Sozialamt sowie Anzahl nach Größenklassen der jeweiligen Kostenübernahme bis 200 Euro, bis 400 Euro, bis 600 Euro, bis 800 Euro, bis 1.000 Euro, über 1.000 Euro!)
