VIII-F-00910 „Zukunftsfähige Arbeitswelten“ - aktuelle Umsetzung – Nachfrage zu VII-F-10141
Der Krankenstand der Mitarbeiter der Stadtverwaltung und die Anzahl der Überlastungsanzeigen sind besorgniserregend. Aus Studien ist bekannt, dass eine Vielzahl von Krankheitstagen auf arbeitsplatzrelevante Faktoren zurückzuführen ist. Dies gilt auch für Überlastungen der Mitarbeiter.
Wir fragen daher nach, inwieweit die derzeitigen Arbeitsplatzgestaltungen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter haben, welche Maßnahmen die Stadtverwaltung hiergegen ergreift und ob eine Verbesserung dieser Situation bei der Umsetzung des „Grundsatzbeschluss Zukunftsfähige Arbeitswelten Stadtverwaltung Leipzig“ zu erwarten ist:
- Liegen der Stadtverwaltung Erkenntnisse dazu vor, ob der erhöhte Krankenstand und Überlastungsanzeigen auch auf arbeitsplatzrelevante Faktoren zurückzuführen sind? Wenn dem so ist, welche Faktoren sind dies und durch welche Maßnahmen wirkt die Stadtverwaltung dem entgegen?
- Inwieweit und in welcher Form wurden und werden die Mitarbeiter der Stadtverwaltung bei der Umsetzung des Grundsatzbeschlusses „Zukunftsfähige Arbeitswelten Stadtverwaltung Leipzig“ beteiligt?
- Ist die im Grundsatzbeschluss genannte Maßnahme der Umsetzung eines aktivitätsbasierten Bürokonzeptes inklusive der Einrichtung von Wechselarbeitsplätzen für alle Ämter gleichermaßen geeignet oder gibt es Ämter, die die Umsetzung dieses Konzeptes ablehnen? Sofern es Ablehnungen gibt, was sind die Gründe hierfür?
- Hilft die Stadtverwaltung Einwendungen und Ablehnungen der Mitarbeiter ab und wie?
- Sind für bestimmte Tätigkeiten der Wissensarbeit, die ein besonders hohes Maß an Konzentration erfordern (Referenten, wissenschaftlich tätige Mitarbeiter, Juristen, Mitarbeiter Rechnungsprüfungsamt und Kämmerei, Sachbearbeiter Grundsatzfragen), permanente Einzelarbeitsplätze vorhanden und sollen diese erhalten bleiben?
- Wie wird den sich aus dem Datenschutz und der Vertraulichkeit ergebenden besonderen Anforderungen, beispielsweise bei Mitarbeitern des Rechnungsprüfungsamtes, der Kämmerei, dem Antikorruptionsbeauftragten, des Rechtsamts, des ASD, bei der Gestaltung der Arbeitsumgebung Rechnung getragen?
- Geht die Stadtverwaltung davon aus, dass grundsätzlich alle Büroarbeitsplätze als Wechselarbeitsplätze eingerichtet werden sollen oder gibt es hierfür Ausnahmen? Wenn es Ausnahmen geben sollte, welche sind dies?
Antwort
1. Liegen der Stadtverwaltung Erkenntnisse dazu vor, ob der erhöhte Krankenstand und Überlastungsanzeigen auch auf arbeitsplatzrelevante Faktoren zurückzuführen sind? Wenn dem so ist, welche Faktoren sind dies und durch welche Maßnahmen wirkt die Stadtverwaltung dem entgegen?
Ein „erhöhter Krankenstand“ kann nicht festgestellt werden. In der Vorlage VII-F-10727-AW-01 – Nachfragen zur Vorlage VII-Ifo-10421 “Personalbericht der Stadtverwaltung Leipzig 2023” (18.09.2024, Antwort zu Frage 1d) hatte die Stadtverwaltung bereits ausgeführt, dass in vergleichbaren Verwaltungen höhere Krankenstände zu konstatieren waren. Gleichwohl wird mit Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements u. a. präventiv gearbeitet. Es wird hierzu auf die aktuelle Vorlage „VIII-F-00918-AW-01 – Anfrage zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement“ (19.03.2025) verwiesen.
Darüber hinaus liegen zum Gegenstand der Frage keine Erkenntnisse vor.
2. Inwieweit und in welcher Form wurden und werden die Mitarbeiter der Stadtverwaltung bei der Umsetzung des Grundsatzbeschlusses „Zukunftsfähige Arbeitswelten Stadtverwaltung Leipzig“ beteiligt?
Der Grundsatzbeschluss ist ein Beschluss des Oberbürgermeisters und insofern von allen Führungskräften und in eigener Zuständigkeit umzusetzen. Die Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt in Abstimmung mit und mit Unterstützung von Referat Verwaltungsunterbringung durch die Führungskräfte der Bereiche in eigener Verantwortung. Ebenso wird die Personalvertretung pflichtgemäß bei Einrichtung jedes Arbeitsplatzes beteiligt, eine Zustimmung ist obligatorisch (volle Mitbestimmung nach § 81 SächsPersVG). Die erforderlichen Arbeitsmittel (Räume, Mobiliar, technische Ausstattung) stellt die Arbeitgeberin in eigener Entscheidungshoheit und unter Beachtung der rechtlichen Erfordernisse (z. B. Arbeitsschutz) zur Verfügung.
3. Ist die im Grundsatzbeschluss genannte Maßnahme der Umsetzung eines aktivitätsbasierten Bürokonzeptes inklusive der Einrichtung von Wechselarbeitsplätzen für alle Ämter gleichermaßen geeignet oder gibt es Ämter, die die Umsetzung dieses Konzeptes ablehnen? Sofern es Ablehnungen gibt, was sind die Gründe hierfür?
Der Grundsatzbeschluss ist ein Beschluss des Oberbürgermeisters und gilt für alle Organisationseinheiten (OE) der Stadtverwaltung. Alle Arbeitsplätze werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben unter Beteiligung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements der Stadtverwaltung sowie der Personalvertretung (entsprechend SächsPersVG) eingerichtet. Bei der Einrichtung zukunftsfähiger Arbeitswelten wird für jede Organisationseinheit geprüft, welche organisatorischen und technischen Besonderheiten ggf. zu beachten sind.
Grundsätzlicher Rahmen für die Gestaltung von Arbeitsplätzen sind die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung sowie der korrespondierenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Eine entsprechende Überprüfung findet jeweils im Rahmen der Inbetriebnahme durch das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM, 11.04) statt. Auch nach Inbetriebnahme finden turnusgemäß Begehungen von Arbeitsplätzen zum Zweck der Überprüfung der Arbeitssicherheit statt.
4. Hilft die Stadtverwaltung Einwendungen und Ablehnungen der Mitarbeiter ab und wie?
Alle Arbeitsplätze werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben unter Beteiligung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements der Stadtverwaltung sowie der Personalvertretung eingerichtet. Einwendungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Rahmen der Abstimmungen mit der entsprechenden OE erfasst, bewertet und gegebenenfalls berücksichtigt. Dies erfolgt auf den üblichen Wegen, die für die Beurteilung von individuellen Arbeitsbedingungen zur Verfügung stehen (z.B. Gefährdungsbeurteilungen).
5. Sind für bestimmte Tätigkeiten der Wissensarbeit, die ein besonders hohes Maß an Konzentration erfordern (Referenten, wissenschaftlich tätige Mitarbeiter, Juristen, Mitarbeiter Rechnungsprüfungsamt und Kämmerei, Sachbearbeiter Grundsatzfragen), permanente Einzelarbeitsplätze vorhanden und sollen diese erhalten bleiben?
Im Rahmen des Konzepts des aktivitätsbasierten Arbeitens (modulbasierter Aufbau der Arbeitswelten) sind ausreichend Flächen und Möglichkeiten für besonders fokussiertes Arbeiten vorgesehen. In der Praxis wird dies bereits in verschiedenen Organisationseinheiten der Stadtverwaltung gelebt, wie u. a. in den Objekten Martin-Luther-Ring 7- 9 oder der Friedrich-Ebert-Straße 19a. Aktivitätsbasiertes Arbeiten erfordert dabei eine interne räumliche Mobilität sowie die entsprechende technische Ausstattung, um z. B. für Ruhearbeit oder Beratungen entsprechende Räumlichkeiten je nach Erfordernis zu nutzen. Hierfür wurden und werden bei Einrichtung zukunftsfähiger Arbeitswelten u. a. Stillarbeitsplätze, Telefonkabinen oder auch entsprechende Beratungsräume zur Verfügung gestellt.
6. Wie wird den sich aus dem Datenschutz und der Vertraulichkeit ergebenden besonderen Anforderungen, beispielsweise bei Mitarbeitern des Rechnungsprüfungsamtes, der Kämmerei, dem Antikorruptionsbeauftragten, des Rechtsamts, des ASD, bei der Gestaltung der Arbeitsumgebung Rechnung getragen?
Entsprechende Anforderungen werden im Rahmen der Abstimmungen mit der entsprechenden OE erfasst und, sofern erforderlich, wird dem im Einzelfall Rechnung getragen durch besondere räumliche Unterteilungen. Insbesondere kommen hierfür die oben genannten räumlichen und technischen Lösungen zum Einsatz.
7. Geht die Stadtverwaltung davon aus, dass grundsätzlich alle Büroarbeitsplätze als Wechselarbeitsplätze eingerichtet werden sollen oder gibt es hierfür Ausnahmen? Wenn es Ausnahmen geben sollte, welche sind dies?
Ja, entsprechend des Grundsatzbeschlusses werden grundsätzlich alle Büroarbeitsplätze als Wechselarbeitsplätze ausgestaltet. In Rücksprache mit den jeweiligen OEs werden z. B. Stillarbeitsplätze, Telefonkabinen und entsprechende Beratungsräume zur Verfügung gestellt.
