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VIII-F-00902 Krankenstand in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben – Nachfrage zu VIII-F-00526 und VIII-F-00725

Fraktion Die Linke

Der Stadtrat soll am 12. März 2025 über den Stellenplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 entscheiden. Aufgrund der komplexen Sachlage musste anhand mehrerer Nachfragen (VIII-F-00726, VIII-F-00521, VIII-F-00408, VIII-F-00113) herausgearbeitet werden, dass von den 1.000 VzÄ, die seitens der Verwaltungsspitze als dauerhaft offene, nicht besetzte Stellen zum ursprünglichen Stichtag, dem 15. August 2024, nur 362 VzÄ tatsächlich offen und durch keine Arbeitsverhältnisse unterlegt waren. Es wurde dadurch auch klar, dass zum genannten Stichtag 283,74 VzÄ (321 Personen) als langzeitkrank erfasst wurden.

Mit der Anfrage VIII-F-00526 bat die Frage stellende Fraktion den Oberbürgermeister darzustellen, wie sich „der Krankenstand sowie die Dauer der Krankheitsfälle der Beamtinnen und Beamten sowie der Tarifbeschäftigten der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe jeweils zum 1. Januar und 1. Juli der Jahre 2022, 2023 und 2024“ darstellen, und bat um Aufstellung „nach Gesamtkrankenstand über alle, Krankenstand nach jeweiligen Dezernaten, Ämtern, Eigenbetrieben, Krankentagen, Krankheitsdauer unter und über 6 Wochen und über 12 Wochen, Ausfalltagen“.

Sachgerecht wurde eine Krankenquote für 2022 und 2023 für die Dezernate und Eigenbetriebe in der Antwort VIII-F-00526-AW-01 ausgewiesen. Die Darstellung nach Ämtern fehlt. Unbrauchbar ist die Darstellung der Anzahl der AU-Tage pro Beschäftigter/m. Diese stellt offenbar ebenfalls eine Durchschnittszahl dar. Allerdings hatte die Frage stellende Fraktion darum gebeten, Krankentagen, Krankheitsdauer unter und über 6 Wochen und über 12 Wochen auszuweisen, da erst diese Darstellung aufzeigen kann, wie sich die Langzeiterkrankungen auf die Stellenbewirtschaftung auswirkt.

Wir fragen den Oberbürgermeister:

  1. Wie viele Beschäftigte der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe waren jeweils zum 1. Januar und 1. Juli der Jahre 2022, 2023 mit welchen Krankheitsdauern arbeitsunfähig gemeldet? (Bitte aufstellen nach Dezernaten und Ämtern sowie nach Krankheitsdauern unter und über 6 Wochen und über 12 Wochen!)
  2. Wann liegen der Verwaltung die Krankenstände für 2024 vor und beabsichtigt der Oberbürgermeister, den Stadtrat vor Beschlussfassung des Stellenplans 2025/2026 über die Entwicklung für 2024 zu informieren?
  3. Wie bewertet der Oberbürgermeister das Frage- und Informationsrecht des Stadtrates insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an eine sachgerechte Entscheidungsgrundlage für den Doppelhaushalt und den Stellenplan ein und wie passt die Antwort zu Frage 1 der Anfrage VIII-F-00526 („Die Krankenstände für das Jahr 2024 sind derzeit noch nicht erstellt. Sowohl der Personalbericht der Stadtverwaltung Leipzig als auch der interne Gesamtgesundheitsbericht (unter Beteiligung der Eigenbetriebe) werden noch erstellt. Der Lenkungsausschuss BGM bespricht die Daten zu Arbeitsunfähigkeiten zunächst intern. Erst im Anschluss werden die Daten weiterverwendet.“) in diese Bewertung des Frage- und Informationsrechts des Stadtrates?

Antwort

Zu 1.

Die als Anlage 1 beiliegende Übersicht enthält die Anzahl der Beschäftigten in Arbeitsunfähigkeit in der Stadtverwaltung Leipzig und den Eigenbetrieben jeweils zu den Stichtagen 01.01. bzw. 01.07 für die Jahre 2022 und 2023.

In der Darstellung sind mehrere Felder mit dem Kürzel „k. B.“ gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass keine Berichterstattung hierzu vorgenommen werden kann, da die dahinterstehenden Werte nicht größer als fünf sind. Aus einer Berichterstattung könnten Rückschlüsse auf die Krankheitstage von Einzelpersonen möglich sein (De-Anonymisierung der Daten). Im Sinne des Personaldatenschutzes muss die Berichterstattung daher partiell entbleiben.

Zu 2.

Die Krankenstände für das Jahr 2024 sind derzeit noch nicht erstellt. Sowohl der Personalbericht der Stadtverwaltung Leipzig als auch der interne Gesamtgesundheitsbericht (unter Beteiligung der Eigenbetriebe) werden noch erstellt. Der Lenkungsausschuss BGM bespricht die Daten zu Arbeitsunfähigkeiten zunächst intern. Erst im Anschluss werden die Daten weiterverwendet.

Hierbei erfolgt eine umfangreiche Beteiligung der Interessenvertretungen. Der Personalbericht und der interne Gesamtgesundheitsbericht sollen im Sommer 2025 finalisiert sein.

Die genannten Zeitpunkte entsprechen denen der Vorjahre (vgl. z. B.:

  • VII-Ifo-07264 - Personalbericht, Personalentwicklungsbericht sowie Ausbildungs- und Studienbericht der Stadtverwaltung Leipzig 2021, Zeitpunkt der Veröffentlichung: 28.06.2022 
  • VII-Ifo-08680 - Personalbericht der Stadtverwaltung Leipzig 2022, Zeitpunkt der Veröffentlichung: 06.06.2023
  • VII-Ifo-10421 - Personalbericht der Stadtverwaltung Leipzig 2023, Zeitpunkt der Veröffentlichung: 08.08.2024).

Zu 3.

Die Frage- und Informationsrechte des Stadtrates sind essenzielle Elemente einer transparenten und sachgerechten Entscheidungsfindung und basieren auf der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) sowie der Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig.

Dabei werden Anfragen stets mit der gebotenen Sorgfalt bearbeitet, insbesondere wenn sie umfangreiche Datenerhebungen oder statistische Auswertungen betreffen. Dies gilt auch für die Anfrage VIII-F-00526, zu der in Frage 1 ausgeführt wurde, dass die Krankenstände für das Jahr 2024 derzeit noch nicht vorliegen, da sowohl der Personalbericht der Stadtverwaltung Leipzig als auch der interne Gesamtgesundheitsbericht noch erstellt werden. Der Lenkungsausschuss Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) bespricht diese Daten zunächst intern, bevor sie weiterverwendet werden.

Diese Vorgehensweise entspricht den gesetzlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, die eine sorgfältige Prüfung und Aufbereitung von Informationen sicherstellen sollen. Die Bearbeitung von Anfragen zum Frage- und Informationsrecht des Stadtrates erfordert insbesondere bei statistischen Erhebungen eine sorgfältige Datenerfassung und interne Abstimmung, um eine belastbare und verlässliche Grundlage für politische Entscheidungen zu gewährleisten. In diesem Kontext fügt sich die Antwort auf Frage 1 der Anfrage VIII-F-00526 in die übergeordnete Bewertung des Frage- und Informationsrechts ein: Die Bereitstellung von Daten erfolgt unter Beachtung der erforderlichen Bearbeitungsprozesse und Abstimmungen, um dem Stadtrat fundierte und verlässliche Informationen zur Verfügung zu stellen.

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