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VIII-F-00900 Weiterhin übermäßig lange Bearbeitungsdauern bei Einbürgerungsanträgen in Leipzig

Fraktion Die Linke

Bereits im Jahr 2022 befasste sich der Stadtrat ausgiebig mit dem Bearbeitungsstau bei Einbürgerungsanträgen in Leipzig und beauftragte den Oberbürgermeister neben einer Stellenaufstockung in der Ausländerbehörde sowie dem Schaffen einer Organisationseinheit für Einbürgerungsverfahren weitere Maßnahmen zur Beschleunigung der Abarbeitung des Staus sowie neuer Anträge zu ergreifen. Im Juni 2024 trat zudem das neue Staatsangehörigkeitsgesetz, u.a. mit früheren Einbürgerungsfristen, in Kraft.

Bereits im Februar 2023 hat das OVG Bautzen zudem eine Untätigkeitsklage eines Antragsstellers auf Einbürgerung entschieden, wonach die vorgebrachten Argumente für die langen Bearbeitungszeiten nicht nachvollziehbar wären und die benötigte Bearbeitungsdauer sich zu weit von der in § 75 Satz 2 VwGO enthaltenen gesetzgeberischen Wertvorstellung entfernt habe.

Fragen an die Stadtverwaltung:

1) Liegt das Konzept zur Senkung der Personalintensität pro Einbürgerungsfall inzwischen vor? Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden geprüft und wie ist der Sachstand der Umsetzung?

1a) Wann ist mit der mehrfach angekündigten Bereitstellung eines Online-Antrages mit vorgeschaltetem Quick-Check zu rechnen (vgl. etwa hier: https://www.einbürgerung.de/fragebogen.php#quickcheck)? Was ist der Grund für die Verzögerung dieser Maßnahme?

2) Wie viele Mitarbeitende (VZÄ) arbeiten aktuell in der Organisationseinheit Einbürgerungsverfahren und wie viele zusätzliche VzÄ sollen dieser ggf wann zugeführt werden?

3) Auf der Website der Ausländerbehörde sind Prognosen zu Wartezeiten angegeben, diese betragen zum Teil 3! Jahre. Aktuell ist dort angekündigt, dass sich diese Wartezeiten noch einmal verlängern werden: Wie lauten die aktuellen Prognosen für die Wartezeiten nach Antragsstellungszeitpunkt und was ist der Grund für die nochmalige Verzögerung?

4) Wie viele Untätigkeitsklagen laufen wegen der langen Bearbeitungszeiten, wie viele und welche gerichtlichen Entscheidungen sind der Stadtverwaltung aus den vergangenen zwei Jahren (2023, 2024) bekannt?

5) Wie viele Personen stehen derzeit auf der Warteliste (bitte mit Jahr des Eingang des Gesuchs angeben), wie viele konkrete Anträge werden bearbeitete (bitte mit Jahr des Eingangs des Antrages angeben) und wie oft wurden in den Jahren 2023 und 2024  die deutsche Staatsangehörigkeit erteilt?


Antwort

1) Liegt das Konzept zur Senkung der Personalintensität pro Einbürgerungsfall inzwischen vor? Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden geprüft und wie ist der Sachstand der Umsetzung?

Die Stadt Leipzig hat sich intensiv mit der Möglichkeit beschäftigt, die Personalintensität pro Einbürgerungsvorgang zu verringern. In diesem Rahmen erfolgte unter anderem eine Umfrage unter verschiedenen Einbürgerungsbehörden, welche sich mit der Struktur, Effizienzwerten und Instrumenten (z. B. Online-Antrag, Einbürgerungslotsen) beschäftigt hat. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Instrumente Online-Antrag und Einbürgerungslotsen derzeit keinen Beitrag zur Verringerung der Personalintensität pro Einbürgerungsvorgang leisten können. Die Einbürgerung der Stadt Leipzig verfügt mit rund 160 Einbürgerungen pro VZÄ über einen vergleichsweise hohen Effizienzwert im Vergleich zu den Umfrageteilnehmern (Mittelwert: 113).

Die Ergebnisse der Umfrage wurden dem Migrantenbeirat in einem Sitzungstermin präsentiert. Die Einbürgerungsbehörde der Stadt Leipzig hat kein Effizienzproblem, sie verfügt lediglich nicht über das erforderliche Personal für die historischen Herausforderungen, die sich durch den Umstand ergeben, dass derzeit viele der seit 2015 eingereisten Menschen zeitgleich eine Einbürgerung beantragen. In der Folge hat die Stadt Leipzig daher im Rahmen der Bearbeitung dieses Beschlusspunktes untersucht, wie sie den Personalbedarf effizient decken kann. Dabei wurde auch der Einsatz von Zeitarbeits- und sonstigen Unterstützungskräften erwogen, jedoch unter Berücksichtigung einer Kosten-Nutzen-Abwägung sowie tarifrechtlicher Bestimmungen nicht weiterverfolgt. Stattdessen wurde mit der Vorlage VII-DS-09402 die Einrichtung weiterer Mehrbedarfsstellen in der Einbürgerung beschlossen.

Die Senkung der Personalintensität pro Einbürgerungsvorgang soll dadurch herbeigeführt werden, dass künftig – wie auch in anderen Einbürgerungsbehörden – neben den Stellen im gehobenen Dienst, Mitarbeiter im mittleren Dienst bei der Vorbereitung der Einbürgerungsentscheidungen unterstützen, was die Personalkosten pro Einbürgerungsvorgang senken wird. In diesem Zusammenhang wurde in den Fachausschüssen über die oben genannten Umstände, die erfolgten Abwägungen und die beabsichtigte Personalzuführung informiert.

1a) Wann ist mit der mehrfach angekündigten Bereitstellung eines Online-Antrages mit vorgeschaltetem Quick-Check zu rechnen (vgl. etwa hier: www.einbürgerung.de/fragebogen.php? Was ist der Grund für die Verzögerung dieser Maßnahme?

Die Ausländerbehörde der Stadt Leipzig ist Vorreiter bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren. Die Online-Dienste im OZG-Kontext Ein- und Auswanderung werden in drei unterschiedlichen Projekten in Brandenburg (Aufenthaltstitel), Nordrhein-Westfalen (Einbürgerung) und Hessen (Verpflichtungserklärung) umgesetzt. Die Stadt Leipzig hat sich jeweils freiwillig und proaktiv für die Pilotierung im Freistaat Sachsen gemeldet, wurde akzeptiert und konnte bereits viele Online-Dienste für Aufenthaltstitel und die Verpflichtungserklärung auf ihrer Internetseite bereitstellen.

Derzeit wird die Produktivsetzung eines Online-Antrages für Beschäftigungserlaubnisse von Duldungsinhabern vorbereitet. Im OZG-Projekt Aufenthaltstitel konnte sich die Stadt Leipzig erfolgreich für eine priorisierte Umsetzung der Antragsstrecken für humanitäre Aufenthaltstitel einsetzen, da damit eine große Kundengruppe an die digitalen Services angeschlossen wird. Die Umsetzung soll 2025 erfolgen. Soweit es sinnvoll ist, erstellt die Ausländerbehörde, wie beim Chancen-Aufenthaltsrecht, auch eigene Antragsstrecken auf der Basis von XIMA und enaio.

Erst vor Kurzem ist eine Antragsstrecke zum Übergang vom Chancen-Aufenthaltsrecht in Aufenthaltstitel nach §§ 25a, 25b AufenthG in Betrieb gegangen. Digitalisierung ist jedoch kein Selbstzweck. Sie folgt dem Gedanken einer Steigerung des Bürgerservice und der Effizienz von Verwaltungshandeln. Daher sind mit der Digitalisierung auch Anforderungen verbunden, die sicherstellen, dass Lösungen gut in die Prozesse eingebunden werden können.

Der Online-Dienst Einbürgerung aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen erfüllt die Anforderungen der Stadt Leipzig derzeit nicht. Die Stadt Leipzig befindet sich mit der Projektgruppe in Nordrhein-Westfalen im Gespräch, um eine Anpassung an die Anforderungen der Stadt Leipzig zu ermöglichen. Ein konkreter Realisierungszeitpunkt kann derzeit nicht vorhergesehen werden, da die Stadt Leipzig insofern von der Bereitschaft der Projektgruppe abhängig ist.

2) Wie viele Mitarbeitende (VZÄ) arbeiten aktuell in der Organisationseinheit Einbürgerungsverfahren und wie viele zusätzliche VzÄ sollen dieser ggf wann zugeführt werden?

Das Sachgebiet Einbürgerung (OE 32.76) verfügt derzeit über 31 Stellen, von denen 17 mit Mitarbeitenden (16,923 VZÄ) besetzt sind. Die übrigen befinden sich derzeit in Besetzung.

Über eine weitere Zuführung zusätzlicher Stellen kann aktuell keine Aussage getroffen werden.

3) Auf der Website der Ausländerbehörde sind Prognosen zu Wartezeiten angegeben, diese betragen zum Teil 3! Jahre. Aktuell ist dort angekündigt, dass sich diese Wartezeiten noch einmal verlängern werden: Wie lauten die aktuellen Prognosen für die Wartezeiten nach Antragsstellungszeitpunkt und was ist der Grund für die nochmalige Verzögerung?

Eine Maßnahme zur Effizienz- und Transparenzsteigerung, die seitens der Ausländerbehörde ergriffen wurde, ist es, den aktuellen Bearbeitungsstand der Warteliste auf www.leipzig.de/einbuergerung zu kommunizieren. Diese lautet aktuell:

„Prognose der Wartezeiten

Die Anfragen werden chronologisch, das heißt nach Eingangsdatum bearbeitet.

Derzeit werden Anfragen und Anträge aus folgendem Zeitraum bearbeitet: Februar 2022

In den kommenden sechs Monaten werden voraussichtlich Anfragen aus den folgenden Zeiträumen bearbeitet:

  • Anfragen aus März 2022 voraussichtlich bis Ende Februar 2025
  • Anfragen aus April 2022 voraussichtlich bis Ende April 2025
  • Anfragen aus Mai 2022 voraussichtlich bis Ende Juni 2025"

Die Prognose wird quartalsweise aktualisiert. Der Stadt Leipzig ist die damit einhergehende Erwartungshaltung bewusst, dass zu dem in der Prognose angegebenen Zeitpunkt eine Kontaktaufnahme durch die Einbürgerungsbehörde erfolgen wird.

Nach der Veröffentlichung der aktuellen Prognose wurde die Besetzung der Mehrbedarfsstellen freigegeben. In diesem Zusammenhang wird derzeit die damit verbundene organisatorische Veränderung (Gruppenstruktur, Wechselarbeit) umgesetzt. Außerdem wird die Einbürgerung neue Räumlichkeiten beziehen. Durch die erforderliche Einarbeitung einer größeren Zahl neuer Mitarbeiter ist in den ersten Monaten mit Produktivitätsverminderungen des Bestandspersonals zu rechnen. Das beeinflusst kurzfristig die Einhaltung der aktuellen Prognose.

Um Verunsicherungen bei den Wartenden vorzubeugen, hat die Einbürgerungsbehörde online auf diesen Umstand hingewiesen und die Prognose angepasst. Es wird erwartet, dass sich die Abarbeitung der Warteliste mit der Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen weiter beschleunigen wird. Sobald dies absehbar ist, wird die im Internet publizierte Prognose entsprechend angepasst. Eine darüberhinausgehende Prognose wäre derzeit nicht seriös und könnte falsche Erwartungshaltungen wecken.

4) Wie viele Untätigkeitsklagen laufen wegen der langen Bearbeitungszeiten, wie viele und welche gerichtlichen Entscheidungen sind der Stadtverwaltung aus den vergangenen zwei Jahren (2023, 2024) bekannt?

Aufgrund mangelnder statistischer Auswertungsmöglichkeit kann nicht genau mitgeteilt werden, wie viele Untätigkeitsklagen aktuell noch anhängig sind. In den Jahren 2023 und 2024 wurden insgesamt jedoch 93 Untätigkeitsklagen erhoben. Gerichtliche Entscheidungen gegen die Stadt Leipzig wurden 2023 und 2024 in diesen Verfahren bisher nicht erlassen. Mehrere Verfahren wurden jedoch eingestellt, da die Personen im Laufe des Klageverfahrens eingebürgert wurden und sich das Verfahren somit erledigt hatte.

5) Wie viele Personen stehen derzeit auf der Warteliste (bitte mit Jahr des Eingang des Gesuchs angeben), wie viele konkrete Anträge werden bearbeitete (bitte mit Jahr des Eingangs des Antrages angeben) und wie oft wurden in den Jahren 2023 und 2024 die deutsche Staatsangehörigkeit erteilt?

Derzeit stehen ca. 11.400 Personen auf der Warteliste für die Einbürgerung (Stand: 28.02.2025). In Bearbeitung sind aktuell ca. 600 Verfahren. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Personen, welche sich seit mind. 2022 auf der Warteliste befanden. Im April werden die nächsten Personen von der Warteliste in Bearbeitung genommen.

Im Jahr 2023 wurde 687 Personen die deutsche Staatsangehörigkeit erteilt und 2024 1.581 Personen.

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