VIII-F-00893 Härtefallregelung bei Mieterhöhungen und Mieter*innenmitbestimmung bei der LWB
Im Zuge der Fortschreibung der Eigentümerziele der LWB (VII-DS-07818) wurden auch Beschlüsse zur Härtefallregelung bei Mieterhöhungen sowie zur Schaffung einer Geschäftsgrundlage für den Mieterbeirat und zur Schaffung eines Mieter*innenrates beschlossen.
Fragen an die Stadtverwaltung:
1) Wie ist das Härtefallverfahren bei Mieterhöhungen nach Stadtratsbeschluss konkret ausgestaltet? Wie werden Mieterinnen und Mieter darüber transparent informiert (Website, Publikation in der „Wohnzeit“ oder anderes)?
2) Wie sind die Verfahren und Zeitpläne zur Schaffung von Wahl- und Geschäftsordnung des Mieterbeirats?
3) Wie ist die konkrete Beschlusslage bezüglich der Schaffung des Mieter*innenrates und wie wird der Prozess zu dessen Aufgaben, Befugnissen und Beteiligten gestaltet?
Antwort
1. Wie ist das Härtefallverfahren bei Mieterhöhungen nach Stadtratsbeschluss konkret ausgestaltet? Wie werden Mieterinnen und Mieter darüber transparent informiert (Website, Publikation in der „Wohnzeit“ oder anderes)?
Im Haus LWB wird eine individuelle Härtefallregelung angewandt: Sofern ein Mieter durch eine Mietanpassung eine übermäßige Belastung nachweisen kann und zum Auszug ge-zwungen wäre, werden individuelle Lösungen mit der betroffenen Mieterschaft abgestimmt.
Seit dem Jahr 2024 wird darüber hinaus in den Mieterhöhungsbegehren und bei Betriebskostenabrechnungen proaktiv auf bestehende Härtefallregelungen der LWB hingewiesen.
2. Wie sind die Verfahren und Zeitpläne zur Schaffung von Wahl- und Geschäftsordnung des Mieterbeirats?
3. Wie ist die konkrete Beschlusslage bezüglich der Schaffung des Mieter*innenrates und wie wird der Prozess zu dessen Aufgaben, Befugnissen und Beteiligten gestaltet?
Mit Gesellschafterbeschluss 08/2024 wurde die Geschäftsführung in Umsetzung der durch die Ratsversammlung aktualisierten Eigentümerziele (VII-DS-07818-NF) damit beauftragt, bis zum 31.12.2024 einen Vorschlag zur unterbreiten.
Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen der Mieterbeiratsvollversammlung am 16.12.2024 die aktuell geltenden Regelungen für den Mieterbeirat mit Blick auf die in den Eigentümerzielen geäußerten Anliegen beleuchtet und im Rahmen eines partizipativen Verfahrens ein Vorschlag erarbeitet. Dieser wurde dem Gesellschaftervertreter im Dezember 2024 übermittelt.
Zunächst ist eine Information des Aufsichtsrates in seiner Sitzung am 27.03.2025 und im Anschluss die Einbringung des in den Stadtrat vorgesehen.
