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VIII-F-00745 Radverkehr auf der Limburgerstraße

Fraktion Die Linke

Die Limburgerstraße ist sowohl morgens als auch nachmittags viel von Radfahrer*innen befahren, darunter viele Eltern mit Kindern. Es kommt oft zu gefährlichen Situationen auf den Kreuzungen mit der Wachsmuthstraße, der Zschocherschen Straße und der Erich-Zeigner-Allee, beispielsweise durch Missachtung der Vorfahrt, fehlende Radwege/Markierungen oder schlechte Sichtverhältnisse durch parkende Autos im Kreuzungsbereich.

  1. Ist im Bereich zwischen Zschocherchen Straße und Gießerstraße die Ausweisung von Tempo-30-Strecken möglich? Wenn ja, auf welchen Abschnitten?
  2. Ist geplant, die derzeit aufgrund der Baustelle installierten Lichtsignalanlage (LSA) an der Kreuzung Zschochersche Straße dauerhaft zu installieren? Falls nein, kann eine LSA für den Fußverkehr installiert werden?
  3. Ist die Markierung von Radfahrtstreifen, insbesondere in den Kreuzungsbereichen, oder andere Querungshilfen für den Rad- und Fußverkehr geplant? Wenn ja, in welchem Zeitraum?
  4. Ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Einmündungsbereich Klingen-/Limburgerstraße geplant?
  5. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, die Sicherheit des Radverkehrs in der Limburgerstraße kurzfristig zu verbessern?

Antwort:

Die Limburgerstraße ist sowohl morgens als auch nachmittags viel von Radfahrer*innen befahren, darunter viele Eltern mit Kindern. Es kommt oft zu gefährlichen Situationen auf den Kreuzungen mit der Wachsmuthstraße, der Zschocherschen Straße und der Erich-Zeigner-Allee, beispielsweise durch Missachtung der Vorfahrt, fehlende Radwege/Markierungen oder schlechte Sichtverhältnisse durch parkende Autos im Kreuzungsbereich.

1. Ist im Bereich zwischen Zschocherchen Straße und Gießerstraße die Ausweisung von Tempo-30-Strecken möglich? Wenn ja, auf welchen Abschnitten?

Die Limburgerstraße ist bereits zwischen Erich-Zeigner-Allee und Klingenstraße Teil einer Tempo 30-Zone, was auch den Abschnitt bis zur Gießerstraße einschließt.   

2. Ist geplant, die derzeit aufgrund der Baustelle installierten Lichtsignalanlage (LSA) an der Kreuzung Zschochersche Straße dauerhaft zu installieren? Falls nein, kann eine LSA für den Fußverkehr installiert werden?

Die transportable LSA am Knoten Zschochersche/Limburger Straße ist aufgrund der Baumaßnahme Dieskaustraße notwendig und entsprechend zeitlich begrenzt. Mit der ab 2029 geplanten Komplexmaßnahme Zschochersche Straße von Antonienstraße bis König-Johann-Brücke ist dann jedoch der Bau einer stationären LSA geplant.

3. Ist die Markierung von Radfahrtstreifen, insbesondere in den Kreuzungsbereichen, oder andere Querungshilfen für den Rad- und Fußverkehr geplant? Wenn ja, in welchem Zeitraum?

Gesonderte Querungshilfen sind derzeit lediglich am Knoten Zschochersche/Limburger Straße in Form der LSA vorgesehen.

4. Ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Einmündungsbereich Klingen-/Limburgerstraße geplant?

Die Anlage von Fußgängerüberwegen in Tempo 30-Zonen (die hier gegeben ist) ist eine Einzelfallentscheidung als Ausnahme, wenn dies aufgrund besonderer Bedingungen notwendig ist. Für die Klingenstraße wird jedoch eingeschätzt, dass zusätzliche Regelungen nicht notwendig sind und die Querungssicherheit in ausreichendem Maße gegeben ist. Zur Verbesserung der Querungsbedingungen wurde bereits eine Gehwegnase errichtet, mit der sich die Querungslänge reduziert und die notwendigen Sichtverhältnisse verbessert haben.

5. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, die Sicherheit des Radverkehrs in der Limburgerstraße kurzfristig zu verbessern?

Die Limburgerstraße ist bereits Bestandteil einer Tempo 30-Zonenregelung, die vor allem dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Radfahrer dienen. Nach § 45 Abs. 1c StVO dürfen in Tempo 30-Zonen keine Radverkehrsanlagen ausgewiesen werden. Aufgrund der Tempo 30-Regelung wird der Radfahrer generell im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Davon ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, die den Gehweg benutzen müssen und deren Begleitpersonen. Kinder bis zum 10. Lebensjahr können den Gehweg benutzen.

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