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VIII-F-00737 Aktueller Stand Streetballanlage Bielastraße in Böhlitz-Ehrenberg

Dr. Volker Külow

Mit dem Ratsbeschluss VII-HP-08724 zum Doppelhaushalt 2023/24 wurden 10.000 Euro zur Verfügung gestellt, um die Streetballanlage Bielastraße in Böhlitz-Ehrenberg wiederherzustellen. Ein Lärmgutachten ergab, dass die Streetballanlage nicht wiederhergestellt werden könne, da die spielenden Jugendlichen drei DB (sic!) zu laut seien. Anfragen des Ortschaftsrates, mit welchen Maßnahmen eine Reduzierung des Lärmpegels auf dem öffentlichen Spielplatz erreicht werden könne, um die Anlage dennoch wieder betreiben zu können, wurden nicht vollumfassend beantwortet.

Als Alternative wollte das zuständige Amt in der entsprechenden Zielgruppe (Jugendliche) eruieren lassen, welche alternativen Spielgeräte aufgestellt werden könnten und die Ergebnisse dem Ortschaftsrat zuarbeiten. Auf Nachfrage wurde dem Ortschaftsrat zum Jahresende mitgeteilt, dass die Eruierung nicht erfolgte, da der Ortschaftsrat weiterhin die Reinstallation der Anlage – aufgrund von nachweislich fehlenden Alternativstandorden – bevorzuge. Zudem hätten die bereitgestellten Mittel in Höhe von 10.000 Euro nur für das Jahr 2023 zur Verfügung gestanden und würden jetzt nicht mehr zur Verfügung stehen. Diese Aussagen stehen den Informationen an den Ortschaftsrat vom 4. Juli 2024 und der Anfrage VII-F-10660-AW-01 entgegen.

Daraus ergeben sich folgende Fragen an den Oberbürgermeister:

  1. Was stimmt denn nun?
  2. Wurden die Planungen für alternative Jugendspielgeräte aufgenommen?
  3. Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand?
  4. Wenn nein, warum nicht?
  5. Warum wurde der Ortschaftsrat über geänderte Planungsabsichten nicht informiert?
  6. Stehen die eingestellten Mittel in Höhe von 10.000 Euro auch im Doppel-HH 2025/26 zur Verfügung?
  7. Wenn ja, wie sieht das weitere Vorgehen aus?
  8. Wenn nein, wie sieht dann das weitere Vorgehen aus?

Antwort:

Die Streetballanlage im Bielagarten kann aus Lärmschutzgründen nicht wiederhergestellt werden. Auch ein Bolzplatz ist nicht möglich. Stattdessen werden alternative Freizeitangebote wie Calisthenics-Geräte oder eine Kletteranlage vorgeschlagen. Hierzu kann im Jahr 2025 eine Bürgerbeteiligung mit Kindern und Jugendlichen durchgeführt und mit der Planung begonnen werden. Parallel dazu wird gemäß VII-P-10361-VSP-02 „Kinder an den Ball! Errichtung einer Ballspielfläche für Fußball und Streetball im Leipziger Stadtteil Böhlitz-Ehrenberg“ eine neue Fläche für Bolzen und Streetball unter Berücksichtigung des Lärmschutzes in Böhlitz-Ehrenberg gesucht. Auch baulicher Lärmschutz, wie z.B. eine Lärmschutzwand, wird als Möglichkeit in Betracht gezogen. Die 10.000 Euro aus dem Haushalt 2023/24 werden für ein Streetballfeld an der neuen Dreifeldsporthalle verwendet (siehe VII-DS-09339, Ratsbeschluss 21.08.2024).

Frage 1: Was stimmt denn nun?

Die ehemals vorhandene Streetballanlage kann aus Gründen des Lärmschutzes und der Vorgaben der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) nicht wiederhergestellt werden. Der Standort ist aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung weder für Streetball noch für Bolzen geeignet. Die Errichtung eines Bolzplatzes, der als Kinderspielplatz für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre festgesetzt ist, ist aufgrund der nicht zu gewährleistenden Aufsicht nicht möglich.

Frage 2: Wurden die Planungen für alternative Jugendspielgeräte aufgenommen?

Die Planung hat noch nicht begonnen. Im ersten Halbjahr 2025 kann das Amt für Stadtgrün und Gewässer mit Unterstützung des Leipziger Kinderbüros eine Beteiligung mit Kindern und Jugendlichen durchführen. Die Planung für diesen Bereich muss nicht beauftragt werden, sondern kann vom Amt für Stadtgrün und Gewässer in Eigenleistung durchgeführt werden. Die Mittel für die bauliche Umsetzung können für den Doppelhaushalt 2027/2028 angemeldet werden.

Frage 3: Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand?

Der Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg wird rechtzeitig vor Beginn der Planung und vor Durchführung der Beteiligung informiert.

Frage 4: Wenn nein, warum nicht?

Erst nach Abstimmung der Vorgehensweise mit dem Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg wird mit der Planung und Beteiligung begonnen.

Frage 5: Warum wurde der Ortschaftsrat über geänderte Planungsabsichten nicht informiert?

Die geänderten Planungsabsichten wurden in der Stadtratssitzung am 21.08.2024 mit der Anfrage VII-F-10660 „Perspektive der Streetballanlage in Böhlitz-Ehrenberg“ (VII-F-10660-AW-01) schriftlich beantwortet.

Frage 6: Stehen die eingestellten Mittel in Höhe von 10.000 Euro auch im Doppel-HH 2025/26 zur Verfügung?

Aus dem Verwaltungsstandpunkt VII-P-10361-VSP-02 geht hervor, dass die im Doppelhaushalt 2023/2024 eingestellten Mittel für die Instandsetzung der Streetballanlage im Bielagarten in Höhe von 10.000 Euro gemäß VII-DS-09339 „Baubeschluss - Neubau Dreifeldsporthalle mit 500 Zuschauerplätzen, Pestalozzistraße 74 (ehem. Schönauer Landstraße)“ für die Errichtung eines Streetballfeldes im Bereich der zu errichtenden Dreifeldsporthalle verwendet werden sollen.

Frage 7: Wenn ja, wie sieht das weitere Vorgehen aus?
Frage 8: Wenn nein, wie sieht dann das weitere Vorgehen aus?

Siehe Antwort Frage 6.

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