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VIII-F-00730 Bilanz Chancenaufenthalt in Leipzig

Fraktion Die Linke

Zum 1. Januar 2023 trat das Chancenaufenthaltsrecht in Kraft. Es ermöglicht langjährig Geduldeten eine Aufenthaltsperspektive. In Leipzig erfüllten nach Informationen der Ausländerbehörde zum Jahresende 2022 ca. 1.400 Personen mit Duldung die Voraufenthaltszeiten zur Erlangung einer Chancen-Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. In diesem Zeitraum können sie nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für eine dauerhafte Bleibeberechtigung erfüllen.

Fragen an die Stadtverwaltung:

  1. Wie viele Anträge auf einen Aufenthalt nach §104c Aufenthaltsgesetz wurden in Leipzig seit Inkrafttreten der Regelung gestellt?
  2. Wie viele der Anträge wurden mit welchem Ergebnis bisher bearbeitet und entschieden? (Bitte nach Erteilung, Ablehnung mit Begründung, in Bearbeitung und nach Herkunftsland angeben)
  3. Bei wie vielen Personen, die den Chancenaufenthalt erlangen konnten, ist bereits ein Übergang in Aufenthaltserlaubnisse nach §25a oder §25b AufenthG oder in welche anderen Aufenthaltstitel gelungen und wie viele sind zurück in die Duldung gefallen?
  4. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Geflüchtete hielten sich zum 31.12.2024 in Leipzig auf, wie viele von ihnen waren aus welchen Gründen geduldet? (Bitte nach Herkunftsland und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)
  5. Was unternimmt die Stadt Leipzig – über den Chancenaufenthalt hinaus - um langjährig hier lebenden Menschen mit Duldung eine Perspektive zur Erlangung eines Bleiberechtes und Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt zu ermöglichen?

Antwort:

1. Wie viele Anträge auf einen Aufenthalt nach §104c Aufenthaltsgesetz wurden in Leipzig seit Inkrafttreten der Regelung gestellt?

Bis zum 31.12.2024 wurden insgesamt 1.155 Anträge auf einen Aufenthalt nach § 104c Aufenthaltsgesetz gestellt.

2. Wie viele der Anträge wurden mit welchem Ergebnis bisher bearbeitet und entschieden? (Bitte nach Erteilung, Ablehnung mit Begründung, in Bearbeitung und nach Herkunftsland angeben)

Von den 1.155 Anträgen konnten 839 Aufenthaltstitel nach dem Chancenaufenthaltsrecht erteilt werden. Insgesamt mussten bisher 77 Anträge abgelehnt werden. Demnach befinden sich derzeit noch 239 Anträge in Bearbeitung.

3. Bei wie vielen Personen, die den Chancenaufenthalt erlangen konnten, ist bereits ein Übergang in Aufenthaltserlaubnisse nach § 25a oder § 25b AufenthG oder in welche anderen Aufenthaltstitel gelungen und wie viele sind zurück in die Duldung gefallen?

Zum 04.02.2025 wurde 108 Inhabern eines Chancenaufenthaltsrechts ein Bleiberecht nach §§ 25a, 25b AufenthG gewährt. 22 Personen haben einen Aufenthaltstitel nach einer anderen Rechtsgrundlage erhalten, davon:

  • 19 Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz
  • eine Person eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz
  • zwei Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Aufenthaltsgesetz

Demgegenüber wurde 24 Personen eine Duldung erteilt.

4. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Geflüchtete hielten sich zum 31.12.2024 in Leipzig auf, wie viele von ihnen waren aus welchen Gründen geduldet? (Bitte nach Herkunftsland und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)

Der Begriff Geflüchtete ist keine Kategorie im aufenthaltsrechtlichen Sinne und insofern nicht trennscharf in den Systemen der Ausländerbehörde abzubilden.

In Leipzig leben rund 1.600 Personen, deren vollziehbare Ausreisepflicht durch Ausstellung einer Duldung oder einer verfahrenstechnischen Vorläuferbescheinigung ausgesetzt ist. Die Gründe aus denen sich diese Personen in Deutschland aufhalten entwickeln sich dabei mit der laufenden Aufenthaltsdauer. Für die vorliegende Auswertung wurden die Personen ausgewertet, bei denen nach der Erfassungslogik der Ausländerbehörde sichergestellt ist, dass zu irgendeinem Zeitpunkt des Aufenthalts ein Asylantrag gestellt wurde.

Zum 31.12.2024 hielten sich 1.265 dieser Kategorie von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen in Leipzig auf. Diese verteilen sich wie folgt auf die gesetzlichen Duldungsgründe (dabei ist zu beachten, dass einzelne Personen aufgrund der Erfassungslogik mehrfach gezählt werden können):

1

Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG bei Anordnung der aufschiebenden
Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO

22

Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG wegen eines Asylfolgeantrags

1

Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG weil konkrete Maßnahmen zur
Aufenthaltsbeendigung bevorstehen

7

Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG: Abschiebungshindernisse
n. § 60 Abs. 1-5,7 AufenthG

1

Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG: fehlendes, aber erforderliches
Einvernehmen einer Stelle nach § 72 (4) AufenthG

10

Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S. 3 in Verbindung mit § 60c Abs. 1 AufenthG

3

Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S. 3 in Verbindung mit § 60c Abs. 7 AufenthG

9

Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S. 3 in Verbindung mit § 60d Abs. 1 AufenthG

1

Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S. 3 in Verbindung mit § 60d Abs. 4 in Verbindung
mit Absatz 1 AufenthG

125

Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (fam. Bindungen zu Duldungsinhaber
n. Nr. 1)

8

Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus medizinischen Gründen

458

Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen

309

Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente

2

Duldung gemäß § 60a Abs. 2b AufenthG

142

Duldung gemäß § 60b Abs. 1 AufenthG

38

Bescheinigung Duldung

149

Bescheinigung-Identitätsnachweis

Eine Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit war in der Kürze der Zeit nicht möglich. Durch den innerstädtischen Geschäftsablauf blieben der Ausländerbehörde drei Tage für die Bearbeitung dieser Ratsanfragen.

Die meisten Staatsangehörigkeiten verteilen sich insbesondere auf die Länder Afghanistan, Syrien, Venezuela, Georgien, Indien, Irak, Iran, Kamerun, Libanon, Libyen, Marokko, Nigeria, Pakistan, Russland, Somalia, Tunesien und die Türkei.

5. Was unternimmt die Stadt Leipzig – über den Chancenaufenthalt hinaus – um langjährig hier lebenden Menschen mit Duldung eine Perspektive zur Erlangung eines Bleiberechtes und Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt zu ermöglichen?

1. In Kooperation mit der Ausländerbehörde Leipzig beraten Mitarbeitende des Referats für Migration und Integration einmal monatlich im Ankommenszentrum Leipzig alle Personen, die ein Chancenaufenthaltsrecht erhalten haben. Inhalte der Beratung sind die Erfüllung der Voraussetzungen für den Übergang aus dem Chancenaufenthalt in eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 25a und 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Dies beinhaltet insbesondere den Spracherwerb und die Lebensunterhalts-sicherung. Für die Sicherung des Lebensunterhaltes ist die Aufnahme einer Ausbildung oder Erwerbstätigkeit erforderlich. Hierzu werden in der Beratung Wege aufgezeigt und wird auf unterstützende Institutionen (Arbeitsverwaltung) und Arbeitsmark-Projekte hingewiesen.

2. Die Stadt Leipzig hat im Jahr 2024 im Zeitraum vom 1. August bis 31.Dezember das Projekt „Perspektive Bleiberecht Leipzig“ gefördert. In Kooperation mit der Ausländerbehörde Leipzig berät der Sächsische Flüchtlingsrat e. V. langjährig geduldete Menschen zu Bleibeperspektiven. Das Projekt zielt darauf ab, vorhandene Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung durch Ausbildung und Arbeit stärker zu nutzen und die Zahl der Langzeitgeduldeten in Leipzig zu reduzieren. Der Sächsische Flüchtlingsrat e. V. hat fristgerecht einen Antrag auf Weiterförderung des Projektes für das Jahr 2025 gestellt. Über den Antrag konnte bislang aufgrund der aktuellen Haushaltssituation noch nicht entschieden werden.

3. Das Referat für Migration und Integration der Stadt Leipzig berät über den Chancenaufenthalt hinaus auch weitere langjährig geduldete in Leipzig lebende Menschen zu Bleibeperspektiven sowie zum Zugang zu Bildung und Arbeit. Darüber hinaus steht der Zielgruppe ein niedrigschwelliges Beratungsangebot im Willkommenszentrum Leipzig zur Verfügung. Das Referat für Migration und Integration hat eine Übersicht der Beratungs-, Vermittlungs- und Unterstützungsangebote für Zugewanderte im Bereich Ausbildung, Arbeit und Studium in der Stadt Leipzig“ erstellt, welche regelmäßig aktualisiert wird:
https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.1_Dez1_Allgemeine_Verwaltung/18_Ref_Migration_und_Integration/Ausbildung_und_Arbeit/U-bersicht-Akteure-Ausbildung-Arbeit-Studium-fu-r-Zugwanderte-Leipzig.pdf
Diese ermöglicht den zielgerichteten Verweis auf arbeitsmarktliche Akteure und Angebote auch für die Zielgruppe der Geduldeten.

4. Das Regionale Integrationsnetzwerk IQ Leipzig, welches durch das Referat für Migration und Integration fachlich geleitet wird, setzt sich für die bildungsadäquate Beschäftigung von Menschen ausländischer Herkunft ein. Bis Ende 2025 werden 880 Personen beraten und qualifiziert, einschließlich geduldeter Menschen.

5. Die Stadt Leipzig kofinanziert das Projekt „Joblinge Kompass“, welches junge geflüchtete Menschen und weitere junge Migrant/-innen dabei unterstützt, eine Ausbildung aufzunehmen und erfolgreich zu beenden.

Die Teilnahme am Projekt ist grundsätzlich auch mit einer Duldung möglich. Jedoch muss hierfür ein voraussichtlich weiterhin geduldeter Aufenthalt bestehen. Daher ist die Anzahl der geduldeten Personen im Projekt vergleichsweise gering gegenüber Personen, die bereits über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen.

 

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