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VIII-F-00729 Perspektiven syrischer Geflüchteter in Leipzig

Fraktion Die Linke

Mit dem Sturz des Machthabers Baschar al-Assad in Syrien ist die Hoffnung auf eine Zukunft des Landes ohne autokratische Gewaltherrschaft und kriegerische Auseinandersetzung verbunden. Die Gestaltung dieser Zukunft ist derweil noch völlig ungewiss und offen. Nichts desto trotz werden von politischen Akteuren von ganz rechts über CDU und SPD bereits Forderungen nach der Rückkehr von aus Syrien nach Deutschland geflüchteten Menschen laut.

Fragen an die Stadtverwaltung:

  1. Wie viele aus Syrien geflüchtete Menschen leben derzeit in der Stadt Leipzig? (bitte nach Aufenthaltstitel aufschlüsseln: Menschen im Asylverfahren, Menschen mit Schutzstatus, Geduldete und weitere vollziehbar Ausreisepflichtige beziehungsweise Menschen mit einem Fantasiepapier („Bescheinigung über den Aufenthalt ohne amtliches Aufenthaltsdokument“), Niederlassungserlaubnis u.a.)?
  2. Wie ist die von der Ausländerbehörde nun vorgesehene Verfahrensweise mit den unter 1. benannten Personengruppen?
  3. Welche Anweisungen, Verfahrenshinweise o.a. gibt es seitens des BMI/ BAMF oder SMI/ Landesdirektion in Bezug auf die Aufenthaltsgewährung bzw. den Umgang mit den betreffenden Personengruppen?
  4. Werden wieder Abschiebungen nach Syrien vollzogen, wenn ja, wie viele entsprechende Entscheidungen und Anordnungen betreffen in Leipzig wohnhafte syrische Geflüchtete?
  5. Sind der Stadtverwaltung freiwillige Ausreisen von in Leipzig wohnhaften syrischen Geflüchteten bekannt?
  6. Welche Kommunikation ergreifen Ausländerbehörde und/oder Referat Migration/ Integration um ggf. irreführende Informationen über die Bleibeperspektiven syrischer Geflüchteter sachlich abzubilden?

Antwort:

1. Wie viele aus Syrien geflüchtete Menschen leben derzeit in der Stadt Leipzig? (bitte nach Aufenthaltstitel aufschlüsseln: Menschen im Asylverfahren, Menschen mit Schutzstatus, Geduldete und weitere vollziehbar Ausreisepflichtige beziehungsweise Menschen mit einem Fantasiepapier („Bescheinigung über den Aufenthalt ohne amtliches Aufenthaltsdokument“), Niederlassungserlaubnis u.a.)?

In Leipzig lebten zum 04.02.2025 insgesamt 7.926 syrische Staatsangehörige mit Fluchthintergrund, davon:

  • sieben Personen mit einer Aufenthaltsgestattung
  • sieben Personen mit einer Bescheinigung ohne amtliches Aufenthaltsdokument
  • 75 Personen mit einer Duldung
  • 41 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz
  • 2.698 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (GfK)
  • 3.807 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (subsidiärer Schutz)
  • 377 Personen mit einer Fiktionsbescheinigung
  • 872 Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz
  • 42 Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz

2. Wie ist die von der Ausländerbehörde nun vorgesehene Verfahrensweise mit den unter 1. benannten Personengruppen?

Für die Ausländerbehörde haben sich weder die Bestimmungen noch die Beurteilung der Lebenssachverhalte geändert. Insofern gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine veränderte Verfahrensweise.

Wir gehen davon aus, dass sich die geänderte Sicherheitslage in Syrien zu gegebener Zeit auch in der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge niederschlagen wird und dann auch entsprechende Verwaltungsakte durch die Ausländerbehörde zu prüfen sind. Dabei wird der Fokus darauf liegen, zu prüfen welchen syrischen Staatsangehörigen aufgrund ihrer Integrationsleistung ein Bleiberecht nach einer anderen Rechtsgrundlage (z. B. §§ 18a, 18b, 19c Aufenthaltsgesetz (qualifizierte Beschäftigung)) erteilt werden kann bzw. in welchen Fällen aufgrund vorangegangener Straftaten eine Aufenthaltsbeendigung dringend angezeigt ist.

3. Welche Anweisungen, Verfahrenshinweise o.a. gibt es seitens des BMI/BAMF oder SMI/Landesdirektion in Bezug auf die Aufenthaltsgewährung bzw. den Umgang mit den betreffenden Personengruppen?

Der Ausländerbehörde der Stadt Leipzig sind aktuell keine Anweisungen oder Verfahrenshinweise bekannt. Seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge liegt lediglich die Information vor, dass offene Asylverfahren syrischer Staatsangehöriger nicht beschieden werden. Aufgrund des Zustellstopps für Asylentscheidungen, bedeutet dies für die Betroffenen ein Verharren im Status der Aufenthaltsgestattung.

4. Werden wieder Abschiebungen nach Syrien vollzogen, wenn ja, wie viele entsprechende Entscheidungen und Anordnungen betreffen in Leipzig wohnhafte syrische Geflüchtete?

Nein, es werden auf absehbare Zeit keine Abschiebungen stattfinden.

5. Sind der Stadtverwaltung freiwillige Ausreisen von in Leipzig wohnhaften syrischen Geflüchteten bekannt?

Der Stadtverwaltung sind keine freiwilligen Ausreisen von syrischen Staatsangehörigen bekannt.

6. Welche Kommunikation ergreifen Ausländerbehörde und/oder Referat Migration/Integration um ggf. irreführende Informationen über die Bleibeperspektiven syrischer Geflüchteter sachlich abzubilden?

Das Referat für Migration und Integration und die Ausländerbehörde sind auf den Migrantenbeirat zugegangen und haben um Übermittlung der dort bekannten Fragen und Informationsbedarfe der syrischen Community gebeten.

In einem zweiten Schritt ist vorgesehen, diesen Prozess auch mit den Beratungsakteuren im Raum Leipzig zu durchlaufen. Im Ergebnis soll eine FAQ-Liste erarbeitet und auf www.leipzig.de/aufenthalt publiziert werden. Sie steht dann durch die automatische Übersetzungsfunktion von Leipzig.de damit in sieben Sprachen zur Verfügung.

 

 

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