VIII-F-00621 Weiterführung bzw. Wiederaufnahme von Maßnahmen im Doppelhaushalt 2025/26 in Burghausen, die im Doppelhaushalt 2023/2024 aus Kapazitätsgründen nicht realisiert wurden
Die Vorplanungen für die Instandsetzung Gundorfer Straße und die Errichtung Rad- und Gehweg B181 zwischen Straße „Grüner Bogen“ und „Ochsenweg“ waren Bestandteil im Doppel-Haushalt 2023/2024, wurden aber nicht realisiert.
Fragen an den Oberbürgermeister:
- Werden beide Vorplanungen nunmehr im Doppelhaushalt 2025/2026 begonnen bzw. fortgeführt und wann werden sie fertiggestellt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Warum erhält der Ortschaftsrat keine verbindlichen Äußerungen, sondern lediglich Mitteilungen wie „Die Einordnung der Planung obliegt dem Fachamt“ oder „Das Mobilitäts- und Tiefbauamt wird im Rahmen seiner verfügbaren personellen Kapazitäten und der anstehenden vielseitigen Aufgaben die Planung priorisieren und erarbeiten“ oder „Aufgrund von Havarien und Bauzeitverschiebungen können sich die Gegebenheiten ändern“?
Antwort
Die Vorplanungen für die Instandsetzung Gundorfer Straße und die Errichtung Rad- und Gehweg B181 zwischen Straße „Grüner Bogen“ und „Ochsenweg“ waren Bestandteil im Doppel-Haushalt 2023/2024, wurden aber nicht realisiert.
- Werden beide Vorplanungen nunmehr im Doppelhaushalt 2025/2026 begonnen bzw. fortgeführt und wann werden sie fertiggestellt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Warum erhält der Ortschaftsrat keine verbindlichen Äußerungen, sondern lediglich Mitteilungen wie „Die Einordnung der Planung obliegt dem Fachamt“ oder „Das Mobilitäts- und Tiefbauamt wird im Rahmen seiner verfügbaren personellen Kapazitäten und der anstehenden vielseitigen Aufgaben die Planung priorisieren und erarbeiten“ oder „Aufgrund von Havarien und Bauzeitverschiebungen können sich die Gegebenheiten ändern“?
Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet.
Alle zum Zeitpunkt seiner Aufstellung vorgesehenen Maßnahmen im Mobilitätsbereich, beschlossene wie geplante, wurden für die Fortschreibung des Rahmenplans zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie einer Priorisierung nach einheitlichen Kriterien unterzogen. Im Ergebnis wurden sie der Anlage 1 des Rahmenplans (priorisiert, Prüfung der Aufnahme in den Haushalt 2025/26) oder der Anlage 2 (nicht priorisiert, erneute Priorisierungsrunde zur nächsten Fortschreibung für den Haushalt 2027/28) zugeordnet. Der Rahmenplan (VII-DS-09238) enthält sowohl die Verfahrensdarstellung der Priorisierung als auch die Anlagen 1 und 2 sowie weitere Darstellung, die Transparenz zu in der Vergangenheit gefassten Beschlüssen herstellen.
Der Rahmenplan wurde neben den Fachausschüssen auch im AK Ortsvorsteher, dem gemeinsamen Gremium OR/SBB und den einzelnen OR und SBB behandelt und im April 2024 vom Stadtrat beschlossen. Dem Rahmenplan können entsprechend die Zuordnungen von Maßnahmen zu Anlage 1 oder 2 entnommen werden, dem Haushaltsentwurf 2025/26 zudem, welche Maßnahmen aus der Anlage 1 unter den aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen tatsächlich in diesen aufgenommen werden konnten.
Die Gundorfer Straße ist Bestandteil der Anlage 1 des Rahmenplans und hat dort die Nr.“ Mobi2030_II-10c_II-c52“. Sie ist Bestandteil des Haushaltentwurfs 2025/2026, jedoch ist die Fortführung der Planung frühestens nach dem Ende der vorläufigen Haushaltsführung, d.h. nach der Genehmigung des vom Stadtrat beschlossenen Haushaltes durch die Landesdirektion, möglich. Gegenwärtig konnte die Maßnahme nur mit der Untersetzung „0“ in den Haushalt und gegenseitiger Deckungsfähigkeit aufgenommen werden, so dass erst bei freiwerdenden Mitteln anderer Maßnahmen die Planung fortgeführt werden kann.
Die Herstellung eines Gehwegs entlang der B 181 vom Grünen Bogen bis zum Ochsenweg ist im Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie in Anlage 2 unter der Nr. „Mobi2023_II-10c_II-c48“ enthalten. Sie wurde damit nicht für den Haushalt 2025/26 priorisiert und wird entsprechend in der nächsten Fortschreibung für den Haushalt 2026/27 wieder auf prioritäre Einordnung geprüft.
