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VIII-F-00620 Nicht übertragene, gestrichene investive Haushaltsausgabenreste aus der Informationsvorlage VIII-Ifo-00182 plausibilisieren

Fraktion Die Linke

In der Vorlage VIII-Ifo-00182 werden nicht verbrauchte Mittel investiver Ansätze in 2023 von ca. 453,5 Mio. EUR genannt, allerdings sind laut Vorlage „nur“ 267,1 Mio. EUR nach 2024 zur Übertragung vorgesehen! Darin fehlt die Anlage mit der Einzelprojektaufstellung über die
Nichtübertragungen aus dem Vorjahr von insgesamt 186,4 Mio. EUR, mit der die Reduzierung der investiven Ansätze für die Stadträtinnen und Stadträte verständlich und
nachvollziehbar wird. Da der Thematik entsprechende Haushaltsbeschlüsse des Stadtrates
vorangingen sowie die avisierte Summe der Nichtübertragungen überaus erheblich „erscheint“, ist eine vollständige Transparenz durch die Verwaltung erforderlich.
Die Anlage der nicht übertragenen Ansätze (u. a. VII-Ifo-08428 aus 2023, Anlage „Übersicht
über alle nicht nach 2023 übertragenen ungebundenen investiven Haushaltsreste aus dem
Jahr 2022“) wurde in den vergangenen Jahren durch die Verwaltung nachgereicht.

Wir fragen daher:

  1. Gab es Projektstreichungen von investiven Maßnahmen durch die Verwaltungsspitze (siehe VIII-Ifo-00182)?
  2. Sofern die Frage 1 positiv beantwortet wird, bitten wir um Einzelaufstellung der gestrichenen Projekte.
  3. Wird in der kommenden Informationsvorlage zur Übertragung der investiven Haushaltsausgabenreste von 2024 nach 2025 die aktuell nicht zugängliche Anlage der „Einzelaufstellung über die Nichtübertragungen aus dem Vorjahr“ wieder der Vorlage beigefügt?)

Antwort

1. Gab es Projektstreichungen von investiven Maßnahmen durch die Verwaltungsspitze (siehe VIII-Ifo-00182)?

zu 1. Nein.

2. Sofern die Frage 1 positiv beantwortet wird, bitten wir um Einzelaufstellung der gestrichenen Projekte.

zu 2. Erledigt.

3. Wird in der kommenden Informationsvorlage zur Übertragung der investiven Haushaltsausgabenreste von 2024 nach 2025 die aktuell nicht zugängliche Anlage der „Einzelaufstellung über die Nichtübertragungen aus dem Vorjahr“ wieder der Vorlage beigefügt?)

zu 3. In der Folgevorlage berichten wir detaillierter zu den Nichtübertragungen und deren Gründen.

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