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VIII-F-00619 Vorgehen gegen überhöhte Mieten - Mietwucher in Leipzig

Fraktion Die Linke

Überhöhte Mietpreise sind eine Ordnungswidrigkeit. Wer unter „Ausnutzen eines geringen Angebots“ Mieten verlangt, die 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, kann dafür laut § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € belegt werden. Wird die ortsübliche Vergleichsmiete um mindestens 50% überschritten, kann sogar eine Straftat vorliegen.

Laut Auswertung der Meldungen bei der von der Linken im Bundestag initiierten Mietwucher-App (https://www.mietwucher.app/de) meldeten sich bis Mitte Dezember rund 250 Mieter*innen aus Leipzig wegen überhöhter Mieten.

In Antwort auf die Anfrage VII-F-10607-AW-01 vom August 2024 lag bis dahin nur eine Anzeige bei der Stadt vor.

Fragen an den Oberbürgermeister:

1.Wie viele Anzeigen aufgrund überhöhter Mieten nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz sind im Jahr 2024 bei der Stadt eingegangen? Um wie viel Prozent sind die Mieten in diesen Fällen überhöht?

2. Wie geht die Stadt bei den vorliegenden Fällen konkret vor? In wie vielen Fällen wurden bisher Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, in wie vielen Fällen wurde von Amts wegen Anzeige erstattet und die Sachverhalte an die Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung abgegeben?

3. Welche ist die zuständige Stelle in der Stadtverwaltung, an die Fälle des Mietwuchers gemeldet werden können? Wie ist diese Stelle personell ausgestattet und wie lang dauert eine Prüfung im Durchschnitt?

4. Welche Konsequenzen zieht die Stadt Leipzig aufgrund der vorliegenden Zahl an Anzeigen bzw. Prüffällen für das Vorgehen gegen überhöhte Mieten?


Antwort

1. Wie viele Anzeigen aufgrund überhöhter Mieten nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz sind im Jahr 2024 bei der Stadt eingegangen? Um wie viel Prozent sind die Mieten in diesen Fällen überhöht?

Zugang über die Zentrale Bußgeldbehörde

Im Jahr 2024 ist hierzu in der Zentralen Bußgeldbehörde eine Privatanzeige eingegangen. Diese wird derzeit vom Sozialamt geprüft. Sofern sich hierbei ergibt, dass ein Verstoß nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz vorliegt, kann eine Entscheidung über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens getroffen werden.

Zugang über die Online-Anwendung der Bundestagsgruppe Die Linke (Mietwucher-App)

Im Jahr 2024 sind 236 Verdachtsanzeigen auf Mietpreisüberhöhung bzw. Mietwucher im Sozialamt eingegangen. Die Fälle wurden bisher eingangserfasst und die Mieter/-innen haben eine Eingangsbestätigung erhalten. Die tatsächliche Mietpreisüberhöhung kann erst nach der Sachverhaltsermittlung festgestellt werden.

Im Jahr 2025 sind bis zum 07.01.2025 weitere 33 Verdachtsanzeigen eingegangen.

Bei den über die Mietwucher-App übermittelten Verdachtsanzeigen haben die Mieter/-innen Mietpreisüberhöhungen zwischen 20,19 % und 652,10 % angegeben. Im weiteren Verfahren werden die Angaben der Mieter/-innen überprüft.

2. Wie geht die Stadt bei den vorliegenden Fällen konkret vor? In wie vielen Fällen wurden bisher Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, in wie vielen Fällen wurde von Amts wegen Anzeige erstattet und die Sachverhalte an die Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung abgegeben?

Die im Sozialamt eingehenden Informationen sind als Meldung auf den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat zu werten. Durch den im Sozialamt zuständigen Fachbereich werden die Hinweise bewertet und - soweit erforderlich – weitere Sachverhaltsermittlungen veranlasst. Soweit im Ergebnis der Überprüfung eine signifikante Mietpreisüberhöhung festgestellt wird, erfolgt die Abgabe an die Zentrale Bußgeldbehörde zur Prüfung der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens. Gleiches gilt bei Verdacht einer Straftat. Auch hier erfolgt zunächst durch das Sozialamt die Übergabe an die Bußgeldbehörde und dann nach rechtlicher Bewertung ggf. die Abgabe an die Staatsanwaltschaft.

Bislang erfolgte weder die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, noch die Abgabe an die Staatsanwaltschaft zur Prüfung einer Straftat.

3. Welche ist die zuständige Stelle in der Stadtverwaltung, an die Fälle des Mietwuchers gemeldet werden können? Wie ist diese Stelle personell ausgestattet und wie lang dauert eine Prüfung im Durchschnitt?

Die Meldungen auf mögliche Mietpreisüberhöhung bzw. möglichen Mietwucher gehen im Sozialamt, im Sachgebiet Wohnraumversorgung ein. Das Sozialamt führt die Sachverhaltsermittlung als Grundlage für das Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren, durch. Das Ergebnis wird anschließend der Bußgeldbehörde vorgelegt.

Welchen Zeitumfang die Sachverhaltsermittlung und das darauffolgende Bußgeldverfahren oder Strafverfahren beanspruchen, ist noch nicht bekannt. Es liegen noch keine Erfahrungswerte vor.

Das Sachgebiet Wohnraumversorgung und die Bußgeldbehörde sind im intensiven Austausch, um ein geeignetes Verfahren zu etablieren.

4. Welche Konsequenzen zieht die Stadt Leipzig aufgrund der vorliegenden Zahl an Anzeigen bzw. Prüffällen für das Vorgehen gegen überhöhte Mieten?

Die Stadt Leipzig schafft durch einen qualifizierten Mietspiegel grundlegende Voraussetzungen für die Bewertung der Angemessenheit und Rechtssicherheit von Mieten. Darüber setzt sich die Stadt Leipzig aktiv für die Verlängerung der Sächsischen Kappungsgrenzen-Verordnung ein, mit der Mietsteigerungen begrenzt werden.

Die Anzahl der Anzeigen zeigt die Bedeutung des Themas für die Leipziger/-innen. Erst nach der Bearbeitung der Verdachtsanzeigen können grundsätzliche Ableitungen getroffen werden.

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