VIII-F-00528 450 bezugsfertige Wohnungen der LWB pro Jahr
Im Rahmen der Beschlussfassung der Eigentümerziele der LWB VII-DS-07818 und des Wohnungspolitischen Konzepts (VII-DS-09202) hat der Stadtrat beschlossen, dass die LWB - beginnend im Jahr 2024 - dem Sozialamt jährlich „450 bezugsfähige Wohnungen“ mitteilt.
Deshalb fragen wir den Oberbürgermeister:
- Gibt es einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss bzw. eine Gesellschafterweisung an die LWB-Geschäftsführung, dem Sozialamt ab 2024 450 Wohnungen zu melden? Wenn nicht, warum nicht?
- Wie viele Wohnungen wurden dem Sozialamt 2024 konkret gemeldet?
- Wie ist der genaue Ablauf bzw. das Verfahren der Meldung der Wohnungen von der LWB ans Sozialamt? Wie lange stehen die Wohnungen als Angebot dem Sozialamt zur Verfügung?
- Gibt es Schwerpunktstadtteile bzw. -ortsteile für die gemeldeten Wohnungen? Wenn ja, welche sind das?
Antwort
- Gibt es einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss bzw. eine Gesellschafterweisung an die LWB-Geschäftsführung, dem Sozialamt ab 2024 450 Wohnungen zu melden? Wenn nicht, warum nicht?
Der Gesellschafterbeschluss 08/2024 „Aktualisierung der Eigentümerziele“ in Umsetzung des Ratsbeschlusses VII-DS-07818-NF-02 wurde am 25.10.2024 gefasst. Das konkrete Verfahren zur Meldung der 450 Wohnungen an das Sozialamt entsprechend den Eigentümerzielen der LWB (Beschluss VII-DS-07818-NF-02 vom 20.06.2024) wird derzeit abgestimmt. Ein Gespräch zwischen dem Sozialamt und der LWB dazu findet im Januar 2025 statt.
2. Wie viele Wohnungen wurden dem Sozialamt 2024 konkret gemeldet?
Im Zeitraum Januar bis November 2024 wurden dem Sozialamt 75 unterschiedliche Wohnungen gemeldet. Davon sind zum Stand 30.11.2024 für 30 Wohnungen Mietverträge mit dem Sozialamt und 20 Mietverträge mit wohnungssuchenden Haushalten zustande gekommen. Daneben wurden 23 junge Erwachsene über das Projekt Careleaving in Wohnungen (zumeist 2er WGs) vermittelt.
3. Wie ist der genaue Ablauf bzw. das Verfahren der Meldung der Wohnungen von der LWB ans Sozialamt? Wie lange stehen die Wohnungen als Angebot dem Sozialamt zur Verfügung?
Die Wohnungen werden in der Regel am 10. eines jeden Monats durch die LWB an das Sozialamt gemeldet. Die Liste enthält Wohnungen, die der Abteilung Migrantenhilfe, dem Projekt Careleaving und der Abteilung Wohnraumversorgung zugeordnet werden.
Das Sozialamt prüft die Wohnungsangebote für die Wohnraumversorgung (Mietverträge mit wohnungssuchenden Haushalten) hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit, der Miethöhe und der möglichen Haushaltsgröße. Der LWB werden nach der Prüfung drei geeignete Haushalte mit Marktzugangsschwierigkeiten je Wohnung gemeldet. Die Haushalte erhalten durch das Sozialamt einen Termin bei der LWB, für eine persönliche Vorsprache. In einem weiteren Termin findet eine Besichtigung der entsprechenden Wohnung statt.
Die LWB meldet schließlich das Ergebnis der Wohnungsvermittlung an das Sozialamt zurück.
Geeignete Wohnungsangebote stehen dem Sozialamt bis zu einer Vermittlung an einen geeigneten Haushalt zur Verfügung.
4. Gibt es Schwerpunktstadtteile bzw. -ortsteile für die gemeldeten Wohnungen? Wenn ja, welche sind das?
Schwerpunktstadtteile sind nicht zu erkennen.
