VIII-F-00524 Betriebliches Eingliederungsmanagement - Umgang mit betrieblichen Eingliederungen
Ziel des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist die Schaffung günstiger betrieblicher Voraussetzungen für ein gesundes Arbeitsumfeld und mithin die weitgehende Gesunderhaltung der Beschäftigten.
„Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Instrument, um Arbeitnehmern mit längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten eine möglichst frühzeitige Rückkehr in ihren Betrieb zu ermöglichen. Von seiner Einführung profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer.“ (Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/BEM/bem_index.html)
Wir fragen den Oberbürgermeister:
- Wie viele Fälle der betrieblichen Eingliederung liefen in den Jahren 2021, 2022, 2023 und bis zum 30. Oktober 2024 jeweils auf? (Bitte aufstellen nach Dezernaten und Ämtern, Geschlecht und Alter der wieder einzugliedernden Beschäftigten!)
- Wie viele Fälle der betrieblichen Eingliederung konnten in den Jahren 2021, 2022, 2023 und bis zum 30. Oktober 2024 abgeschlossen werden, wie viele Fälle wurden aus dem Vorjahr (beginnend 2020) jeweils in das Folgejahr unbearbeitet oder teilweise bearbeitet übernommen?
- Welche durchschnittliche Bearbeitungszeit von der Anzeige des Eingliederungsbedarfs bis zum Beginn der betrieblichen Eingliederung ergibt sich in den Jahren 2021, 2022, 2023 und bis zum 30. Oktober 2024?
- Wie lange dauerten die abgeschlossenen betrieblichen Eingliederungen jeweils? (Bitte aufstellen nach Jahren 2021, 2022, 2023 und bis zum 30. Oktober 2024!)
- Wie viele Fälle zu leistender betrieblicher Eingliederungen sind derzeit noch unbearbeitet?
- Wie viele VzÄ und wie viele Beschäftigte sowie Sachkosten standen dem betrieblichen Gesundheitsmanagement und dem betrieblichen Eingliederungsmanagement in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 zur Verfügung?
