VIII-F-00522 Überlastungsanzeigen - Erfassung und Umgang
Immer wieder werden seitens der Beschäftigten sogenannte Überlastungsanzeigen benannt und ein anderer Umgang damit angemahnt. Der Personalrat der Stadtverwaltung hat diese mit seiner Stellungnahme zum Stellenplan vom 28. November 2024 nochmals benannt.
Daher fragen wir:
- Wie viele Überlastungsanzeigen sind in den Quartalen der Jahre 2022, 2023 sowie bis zum 30. Oktober 2024 durch die Beschäftigten gestellt worden? (Bitte aufstellen nach Jahren, Dezernaten, Ämtern, Erst- und Wiederholungsanzeigen!)
- Welche Gründe geben die Beschäftigten für die Überlastungsanzeigen an? (Bitte aufstellen wie Frage 1 und mit Nennung der prozentualen Verteilung nach Gründen!)
- Wo werden die Überlastungsanzeigen entsprechend dem Organisationsaufbau der Stadtverwaltung erfasst und bearbeitet und laufen diese zentral zur Erfassung beim Personalamt oder Dezernat Allgemeine Verwaltung zusammen?
- Wie erfolgt die Bearbeitung der Überlastungsanzeigen und welche Bearbeitungsdauer ergibt sich durchschnittlich? (Bitte entsprechend Systematik der Frage 1 aufstellen!)
Antwort
Vorbemerkung:
Eine Überlastungsanzeige ist ein Instrument der Beschäftigten gegenüber ihrer direkten Führungskraft, um auf eine Überlastungssituation am Arbeitsplatz hinzuweisen, die potenzielle Risiken im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung und ggf. Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten birgt.
Es ist zuallererst Verantwortung der Führungskräfte, den Dienstbetrieb so zu organisieren, dass Überlastungen vermieden bzw. ihnen mit geeigneten Maßnahmen begegnet wird. Diese sind im jeweiligen Bereich zu treffen; u. a. in Form von Aufgabenpriorisierung und -umverteilung, Anpassung von Fristen und Qualitätsstandards. Die verstärkten Investitionen der Stadtverwaltung Leipzig in die Führungskräfteentwicklung zielen u. a. darauf, die Führungskräfte in diesen Prozessen zu unterstützen und für diese Aufgabe zu befähigen.
Derzeit wird ein Handlungsleitfaden zum Umgang mit Überlastungsanzeigen in der Stadtverwaltung Leipzig erarbeitet, um die Thematik und den Prozess für Führungskräfte und Beschäftigte transparent zu machen und zu einem einheitlichen Vorgehen in allen Bereichen zu kommen. In dem Leitfaden werden die Fragestellungen aus der vorliegenden Anfrage aufgegriffen. Insbesondere ist eine zentrale Erfassung von Überlastungsanzeigen vorgesehen, so dass konkrete Aussagen zu Fallzahlen, Gründen usw. künftig besser getroffen werden können. Die Vorgaben zum Umgang mit Überlastungsanzeigen sollen in Kürze kommuniziert und eingeführt werden, so dass Erkenntnisse zur genaueren Beantwortung der Fragen zum Ende des 2. Quartals 2025 vorliegen sollten.
Mit heutigem Stand lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:
1. Wie viele Überlastungsanzeigen sind in den Quartalen der Jahre 2022, 2023 sowie bis zum 30. Oktober 2024 durch die Beschäftigten gestellt worden? (Bitte aufstellen nach Jahren, Dezernaten, Ämtern, Erst- und Wiederholungsanzeigen!)
Bisher gibt es in der Stadtverwaltung Leipzig keinen einheitlichen Prozess. Überlastungsanzeigen werden in der Regel an die direkten Führungskräfte gerichtet und in Verantwortung der betreffenden Fachbereiche bearbeitet. Teilweise erhalten die Personalstellen (Abteilung Personalbetreuung) Überlastungsanzeigen zur Kenntnis zugeleitet; mitunter wird auch das Team des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (ehemals ASiD) informiert. Darüber hinaus werden Überlastungsanzeigen durch die Beschäftigten auch teilweise an den Personalrat weitergeleitet.
Eine zentrale Erfassung erfolgt nicht; insofern können keine Aussagen zu Fallzahlen und Art der Anzeigen getroffen werden.
2. Welche Gründe geben die Beschäftigten für die Überlastungsanzeigen an? (Bitte aufstellen wie Frage 1 und mit Nennung der prozentualen Verteilung nach Gründen!)
Es erfolgt keine Auswertung, daher kann die Frage nicht beantwortet werden.
3. Wo werden die Überlastungsanzeigen entsprechend dem Organisationsaufbau der Stadtverwaltung erfasst und bearbeitet und laufen diese zentral zur Erfassung beim Personalamt oder Dezernat Allgemeine Verwaltung zusammen?
Überlastungsanzeigen werden dezentral in den betreffenden Bereichen bearbeitet. Bisher erfolgt keine Erfassung an zentraler Stelle und es existieren keine Vorgaben zum Verfahren.
4. Wie erfolgt die Bearbeitung der Überlastungsanzeigen und welche Bearbeitungsdauer ergibt sich durchschnittlich? (Bitte entsprechend Systematik der Frage 1 aufstellen!)
Erhalten Führungskräfte eine Überlastungsanzeige, liegt es in ihrer Verantwortung, mit den anzeigenden Mitarbeiter/-innen ins Gespräch zu gehen und Lösungen zur Beseitigung der Überlastung zu besprechen bzw. nötige Schritte zu veranlassen.
