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VIII-F-00470 Aktueller Zustand der Schulen – Nachfrage zur Vorlage VII-DS-07361-NF-04-DS-01 „Schulbaustrategie - 1. Fortschreibung“

Fraktion Die Linke

Die Fragestellerin begrüßt die transparente Fortschreibung der Schulbaustrategie (VII-DS-07361-NF-04-DS-01). Die Vorlage führt zu künftigen Bedarfen sowie allgemein zum baulichen Zustand der Schulgebäude, Schulsporthallen, Schulhöfe, Spiel- und Sportfreianlagen für Schulen aus. Dabei wird unter Pkt. 2. Beschreibung der Maßnahme (2.1 Struktur und Strategie) der Vorlage auf teils bedenkliche bauliche Zustände verwiesen. Die Diskussion in den Ausschüssen und mit Vertreterinnen und Vertretern von Schulgemeinschaften verdeutlicht auch, dass vertiefende Erläuterungen und weitergehende Informationen erforderlich und hilfreich sind.

Daher fragen wir den Oberbürgermeister:

  1. Wie entwickelt sich nach derzeitiger Prognose der Platzbedarf je Schulart/Kategorie in den Jahren 2025, 2026, 2027, 2028, 2029, 2030 im Vergleich zu den derzeit erreichten Platzkapazitäten? (Bitte jeweils angeben nach Schule in öffentlicher, freier und privater Trägerschaft, Schulart/Kategorie und Klassen- und Schülerplatzzahl!)
  2. Wie entwickelt sich nach derzeitiger Planung die Kapazität an Klassen und Schülerplätzen in den Jahren 2025, 2026, 2027, 2028, 2029, 2030? (Bitte angeben jeweils nach Schule in öffentlicher, freier und privater Trägerschaft, Schulart/Kategorie, Klassen- und Schülerplatzentwicklung durch Neubau, umfangreiche Sanierung, bauliche Unterhaltung – UH 1, UH2!)
  3. Wie gliedern sich die Angaben aus dem Kreisdiagramm auf S. 7 der Vorlage (27 % - Neubau/Sanierung ab 2004; 32 % - guter Zustand, innerhalb der nächsten 5-10 Jahre vorauss. Keine größeren Maßnahmen notwendig; 41 % Zustand schlecht, große Sicherheitsbedenken) auf die Schulen? (Bitte jeweils angeben nach Schule in öffentlicher, freier und privater Trägerschaft, Schulart/Kategorie, betreffende Gebäude/Anlage, Zustandszuweisung, Art der für die Zustandszuweisung wesentlichen Umstände bzw. Mängel, Angabe der jeweiligen konkreten Sicherheitsbedenken!)
  4. Wie kategorisiert die Stadtverwaltung die in Frage 3 in Bezug genommenen Zustandsattribute und welche Merkmale weisen die in die jeweiligen Kategorien fallenden Schulgebäude, Schulsporthallen, Schulhöfe, Spiel- und Sportfreianlagen für Schulen auf? (z. B. Neubau, saniert, teilsaniert, unsaniert – bitte mit jeweiligen Erläuterungen!)
  5. Wie gestaltet sich der Strategie- und Maßnahmenplan in den Jahren 2025, 2026, 2027, 2028, 2029, 2030 insbesondere für die Schulen und Anlagen gemäß Frage 3 mit dem Attribut „Zustand schlecht, große Sicherheitsbedenken“ zur wesentlichen Verbesserung der Situation?
  6. Welche Schulen mit welchen Platzkapazitäten sind ggf. von einer Schließung/Entziehung der Betriebserlaubnis in den Jahren 2025 bis 2030 aufgrund behördlicher Sicherheitsvorgaben bedroht? (Bitte aufstellen nach Schule, Angabe zu öffentlicher, freier und privater Trägerschaft, und Angabe des relativen Anteils aller gefährdeten Schulen!)

Antwort

1. Wie entwickelt sich nach derzeitiger Prognose der Platzbedarf je Schulart/Kategorie in den Jahren 2025, 2026, 2027, 2028, 2029, 2030 im Vergleich zu den derzeit erreichten Platzkapazitäten? (Bitte jeweils angeben nach Schule in öffentlicher, freier und privater Trägerschaft, Schulart/Kategorie und Klassen- und Schülerplatzzahl!)

Konkrete Schülerzahlprognosen für kommunalen Schulen in den einzelnen Schularten (Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, Förderschulen) werden mit Vorliegen der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 2024 benannt. Dieser befindet sich aktuell in der Erarbeitung, eine Beschlussfassung durch die Ratsversammlung wird bis Mitte des kommenden Jahres angestrebt.

2. Wie entwickelt sich nach derzeitiger Planung die Kapazität an Klassen und Schülerplätzen in den Jahren 2025, 2026, 2027, 2028, 2029, 2030? (Bitte angeben jeweils nach Schule in öffentlicher, freier und privater Trägerschaft, Schulart/Kategorie, Klassen- und Schülerplatzentwicklung durch Neubau, umfangreiche Sanierung, bauliche Unterhaltung – UH 1, UH2!)

Konkrete Kapazitäten für kommunalen Schulen in den einzelnen Schularten (Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, Förderschulen) werden mit Vorliegen der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 2024 benannt werden. Dieser berücksichtig dabei die sich aus der Baustrategie ergebenden Auswirkungen auf die Schulplätze. Davon abweichende minimale Kapazitätsanpassungen in den jeweiligen Bauprojekten werden einzelfallkonkret in den jeweiligen Planungs- bzw. Baubeschlüssen vorgenommen. Der Schulentwicklungsplanung befindet sich aktuell in der Erarbeitung, eine Beschlussfassung durch die Ratsversammlung wird bis Mitte des kommenden Jahres angestrebt.

3. Wie gliedern sich die Angaben aus dem Kreisdiagramm auf S. 7 der Vorlage (27 % - Neubau/Sanierung ab 2004; 32 % - guter Zustand, innerhalb der nächsten 5-10 Jahre vorauss. Keine größeren Maßnahmen notwendig; 41 % Zustand schlecht, große Sicherheitsbedenken) auf die Schulen? (Bitte jeweils angeben nach Schule in öffentlicher, freier und privater Trägerschaft, Schulart/Kategorie, betreffende Gebäude/Anlage, Zustandszuweisung, Art der für die Zustandszuweisung wesentlichen Umstände bzw. Mängel, Angabe der jeweiligen konkreten Sicherheitsbedenken!)

Im Kreisdiagramm sind nur Schulgebäude in öffentlicher Trägerschaft berücksichtigt. Folgende Schularten sind wie folgt vertreten:

Schulart

Prozentualer Anteil
Gebäude

Neubau /
Sanierung

Guter Zustand

Schlechter
Zustand

Zweiter Bildungsweg

1,5%

0 %

0 %

100 %

Berufsschulzentrum

9 %

0 %

20 %

80 %

Förderschule

10 %

30 %

41 %

29 %

Gemeinschaftsschule

0,5 %

0 %

100 %

0 %

Grundschule

43 %

25 %

38 %

37 %

Gymnasium

16 %

37 %

26 %

37 %

Oberschule

20 %

44 %

26 %

30 %

 

Die Kategorisierung richtet sich nach aus den wiederkehrenden Prüfungen resultierenden Ergebnissen und Auflagen. Gebäude in der roten Kategorie haben zumeist Auflagen in den Bereichen Brandschutz bzw. Unfallgefahren, etc..

4. Wie kategorisiert die Stadtverwaltung die in Frage 3 in Bezug genommenen Zustandsattribute und welche Merkmale weisen die in die jeweiligen Kategorien fallenden Schulgebäude, Schulsporthallen, Schulhöfe, Spiel- und Sportfreianlagen für Schulen auf? (z. B. Neubau, saniert, teilsaniert, unsaniert – bitte mit jeweiligen Erläuterungen!)

Die Kategorisierung erfolgte über die Einschätzung der zuständigen Werterhalter des Amtes für Gebäudemanagement zum bekannten Ist-Zustand.

5. Wie gestaltet sich der Strategie- und Maßnahmenplan in den Jahren 2025, 2026, 2027, 2028, 2029, 2030 insbesondere für die Schulen und Anlagen gemäß Frage 3 mit dem Attribut „Zustand schlecht, große Sicherheitsbedenken“ zur wesentlichen Verbesserung der Situation?

Schulen aus der Kategorie „schlechter Zustand“ sind in der Schulbaustrategie berücksichtigt. Die Abarbeitung von Maßnahmen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel sowie unter der Berücksichtigung der Auslagerungsstrategie.

Bis zur geplanten Sanierung wird die Substanz durch bauliche Unterhaltung instandgehalten. Aktuell befindet sich die Strategie zur baulichen Unterhaltung in Erarbeitung.

6. Welche Schulen mit welchen Platzkapazitäten sind ggf. von einer Schließung/Entziehung der Betriebserlaubnis in den Jahren 2025 bis 2030 aufgrund behördlicher Sicherheitsvorgaben bedroht? (Bitte aufstellen nach Schule, Angabe zu öffentlicher, freier und privater Trägerschaft, und Angabe des relativen Anteils aller gefährdeten Schulen!)

Die Gefahr von Nutzungsuntersagungen besteht für die Schulen in schlechtem Zustand laufend. Die Gebäude, die sich in einem schlechten Zustand befinden, unterliegen wie auch alle anderen Gebäude regelmäßigen Prüfungen. In den letzten Jahren fielen bei zunehmendem Alter der Gebäude die Einschätzungen der Prüfer kritischer aus. In der Argumentation gegenüber den prüfenden Behörden ist es hilfreich, einen konkreten Sanierungsbeginn und damit den Zeitpunkt der Abhilfe der Beanstandungen benennen zu können. Teilweise können Maßnahmen der baulichen Unterhaltung im Rahmen der sogenannten Gefahrenabwehr den Betrieb sichern. Einzelne Funktionsbereiche lassen sich jedoch nur im Rahmen von großen Baumaßnahmen behandeln. So ist beispielsweise der Austausch einer Elektroinstallation im genutzten Zustand und im Rahmen der baulichen Unterhaltung kaum möglich.

Bezüglich der Schulen in freier und privater Trägerschaft liegen der Stadtverwaltung Leipzig keine Angaben vor.

 

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