VIII-F-00414 Überleitung des Ukraine-Budgets in Regelstrukturen
In der Vorlage zum Ukraine Budget (VII-DS-09842) aus dem März 2024 wird die Überleitung der finanzierten Unterstützungsleistungen in den Regelbetrieb angekündigt. Dazu soll vom Koordinierungsstab Ukraine bis zum Ende des 3. Quartals 2024 ein Vorschlag erarbeitet werden. „Insbesondere die Anbindung und Unterstützung der Zivilgesellschaft sowie der Mehrwert der integrierten Arbeitsstrukturen innerhalb der Verwaltungsleistungen sollen sichergestellt werden.“ heißt es in der Vorlage.
Fragen an die Verwaltung:
1) Liegt der Vorschlag des Koordinierungsstabs Ukraine vor? Wenn ja, wann und auf welchem Weg wird er dem Stadtrat übermittelt?
2) Mit welchen Budgets werden insbesondere die Bereiche Unterstützung von Geflüchteten beim Ankommen in Arbeit und ehrenamtliche Hilfe sowie Beratungs- und Hilfsangebote im Verwaltungsbetrieb in welche Ämter und Referate übergeleitet?
Antwort
1) Liegt der Vorschlag des Koordinierungsstabs Ukraine vor? Wenn ja, wann und auf welchem Weg wird er dem Stadtrat übermittelt?
Die Vorlage „Vorschlag zur Überleitung der Maßnahmen zur Ukraine-Hilfe in Regelstrukturen“ befindet sich derzeit noch im verwaltungsinternen Abstimmungsprozess. Im August hat hierzu ein Workshop mit allen Beteiligten Vertreter/-innen der Fachämter stattgefunden um der Stadtspitze einen abgestimmten Überleitungsprozess vorzuschlagen.
Es handelt sich hierbei um eine Vorlage zum Verwaltungshandeln, welche in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters endet. Gern kann zu dieser Vorlage, insofern eine Einladung erfolgt, in den Fachausschüssen Allgemeine Verwaltung sowie Soziales, Gesundheit und Vielfalt durch den Leiter des Koordinierungsstabes informiert werden. Um die Tätigkeiten der Fachämter und deren Überleitung in Regelstrukturen gewährleisten zu können, bedarf es für das Jahr 2025 eines erneuten Sonderbudgets für die Ukraine-Hilfe. Dieses ist durch den Leiter des Koordinierungsstabes Ukraine in einer gesonderten Vorlage im Rahmen der außerplanmäßigen Aufwendungen zu beantragen.
2) Mit welchen Budgets werden insbesondere die Bereiche Unterstützung von Geflüchteten beim Ankommen in Arbeit und ehrenamtliche Hilfe sowie Beratungs- und Hilfsangebote im Verwaltungsbetrieb in welche Ämter und Referate übergeleitet?
Diese Frage wird im Rahmen der o.g. Vorlage beantwortet werden. Wir bitten um Verständnis, dass eine Beantwortung zum jetzigen Zeitpunkt ein Vorgriff auf die Beschlussfassung in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters wäre. Gern beantwortet der Leiter des Koordinierungsstabes im Rahmen der Vorlagenvorstellung in den Fachausschüssen Ihre Fragen.
