VIII-F-00412 Umsetzung der Beschlussfassung zur Schaffung eines Kinder- und Jugendpsychiartischen Dienstes
In der Ratsversammlung vom 28. Februar 2024 wurde der Antrag „Das kommunale Netzwerk für die Familien, die mit einer psychischen Erkrankung und/oder Suchterkrankung konfrontiert sind, stärken!“ beschlossen. Unter 4. heißt es dort: „Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt aus dem Gesundheitsamt heraus am Verbund Gemeindenahe Psychiatrie (Klinikum St. Georg gGmbH) ab 1. Januar 2025 einen Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst zu etablieren, der insbesondere die Aufgaben zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen aus Familienverbünden mit komplexem Hilfe- und ggf. Behandlungsbedarf – analog der Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes im Erwachsenenbereich – wahrnimmt. Damit werden die im Zweiten Kommunalen Psychiatrieplan (VII-DS-0500) verankerten gemeindepsychiatrischen Versorgungsziele auch für den Kinder- und Jugendbereich umgesetzt.“
Fragen an den Oberbürgermeister:
- Wie weit ist die Umsetzung dieses Beschlusses durch das Gesundheitsamt konkret gediehen und wird es ab 1. Januar 2025 einen Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst am Verbund Gemeindenahe Psychiatrie (Klinikum St. Georg gGmbH) geben?
- Wie ist er personell, räumlich und finanziell ausgestattet und über welche Behandlungskapazitäten verfügt er?
- Bei Verneinung der Frage: wieso erfolgte die Umsetzung des Beschlusses durch das Gesundheitsamt bislang nicht und ist ggf. in absehbarer Zeit mit seiner Umsetzung zu rechnen?
Antwort
1. Wie weit ist die Umsetzung dieses Beschlusses durch das Gesundheitsamt konkret gediehen und wird es ab 1. Januar 2025 einen Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst am Verbund Gemeindenahe Psychiatrie (Klinikum St. Georg gGmbH) geben?
Alle Beteiligten sind sich darin einig, dass es der Einrichtung eines Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes bedarf, um der bestehenden Versorgungslage gerecht zu werden. Die Umsetzung des Beschlusses zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes befindet sich in Arbeit.
Gespräche der Stadtverwaltung mit dem Verbund Gemeindenahe Psychiatrie und den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Kliniken in der Stadt Leipzig haben bereits stattgefunden.
Eine Arbeitsgruppe, aus allen Bereichen des Gesundheitsamtes mit thematischen Bezug zu Kindern und Jugendlichen, hat sich intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, wie belastete Familien besser detektiert werden können. Ein entsprechendes internes Konzept für einen Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst im Gesundheitsamt liegt im Entwurf vor und wird weiter untersetzt und finalisiert.
Zwischen den beteiligten Akteuren (Stadtverwaltung, Verbund Gemeindenahe Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrische Kliniken) besteht zudem Konsens über die Notwendigkeit einer weiteren detaillierten und eng abgestimmten Vorausplanung, insbesondere mit Blick auf Fragen der Zuständigkeiten und der Finanzierung zwischen Leistungen des Sozialgesetzbuches V (SGB V) und der Kommune. Diese und weitere Punkte werden Gegenstand weiterer Ausarbeitungen, Planungen und Abstimmungen zwischen den Akteuren sein, um den erfolgreichen Aufbau und Start eines Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes zu gewährleisten.
Aufgrund der vorgenannten erforderlichen weiteren Planungen und Abstimmungen kann die Errichtung eines Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes zum 01.01.2025 nicht realisiert werden.
2. Wie ist er personell, räumlich und finanziell ausgestattet und über welche Behandlungskapazitäten verfügt er?
Mit Blick auf die Antwort zur Frage Nr. 1 ist eine Beantwortung der Frage Nr. 2 gegenwärtig noch nicht möglich.
3. Bei Verneinung der Frage: wieso erfolgte die Umsetzung des Beschlusses durch das Gesundheitsamt bislang nicht und ist ggf. in absehbarer Zeit mit seiner Umsetzung zu rechnen?
Wie unter 1. dargelegt, sind weitere intensive Abstimmungen und Vorausplanungen unter Einbeziehung aller relevanten Akteure notwendig, um die erfolgreiche Initiierung eines Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes sicherzustellen. Mit einer Umsetzung des Beschlusses ist daher erst im Verlauf der zweiten Jahreshälfte 2025 zu rechnen – vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen.
Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass die Thematik der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen noch stärker im Bereich Psychiatriekoordination des Gesundheitsamtes verankert wurde und auch weiterhin wird. Zum Umsetzungsstand des Beschlusses VII-A-09092-NF-02 wird anlassbezogen im Fachausschuss Soziales, Gesundheit und Vielfalt und im Beirat für Psychiatrie und psychosoziale Versorgung berichtet.
