VIII-F-00413 Planfeststellungsbeschluss zur 15. Planänderung zum Flughafen Leipzig/Halle - Nachfrage zur Stellungnahme der Stadt
Der Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 12. September 2024 wurde mit Auflagen gefasst und am 17. Oktober 2024 in der Fassung der öffentlichen Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen bekannt gemacht. Dennoch steht die Frage im Raum, welche Hinweise und Bedenken der „Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld“ 15. Planänderung – 1. Tektur“ vom 5. Juli 2023 im Beschluss Berücksichtigung fanden.
Deshalb fragen wir den Oberbürgermeister:
- Welche Hinweise und Bedenken aus der Stellungnahme der Stadt Leipzig wurden im Planfeststellungsverfahren gänzlich berücksichtigt und wie?
- Welche Hinweise und Bedenken aus der Stellungnahme der Stadt Leipzig wurden im Planfeststellungsverfahren teilweise berücksichtigt und wie?
- Welche Hinweise und Bedenken aus der Stellungnahme der Stadt Leipzig wurden im Planfeststellungsverfahren nicht berücksichtigt und erfolgte seitens der Landesdirektion Sachsen eine hinreichende Abwägung?
Antwort
Die Stadtverwaltung hat hierzu eine Prüfungszusammenfassung und Prüftabelle erstellt, aus der die Antwort auf die o.g. Fragen hervorgeht. Siehe hierzu den Verwaltungsstandpunkt Nr. VIII-A-00426-VSP-01 zum Antrag Nr. VIII-A-00426 „Die Stadt erhebt Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion zum Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle“.
Der Verwaltungsstandpunkt befindet sich aktuell in der finalen Abstimmung in der Stadtverwaltung und wird voraussichtlich am Dienstag, den 19.11.2024 freigeschaltet.
