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VIII-F-00407 Baulicher Zustand und avisierte Sanierung der Paul-Robeson-Schule Leipzig – Nachfrage zur Anfrage VIII-F-00269

Fraktion Die Linke

Die Einreicherin bedankt sich für die Beantwortung der ursprünglichen Anfrage. Aus der schriftlichen Beantwortung sowie der mündlichen Beantwortung von Nachfragen während der Ratsversammlung vom 23. Oktober 2024 ergeben sich auch im Kontext der weiteren öffentlichen Diskussion (Artikel der LVZ in Anlage 1) Nachfragen.

Deshalb fragen wir:

  1. Welche inhaltlichen Darstellungen zur Beantwortung der Frage 1 der Anfrage VIII-F-00269 ergeben sich aus der „detaillierten Aufstellung zum Vorgang sowie zu den geplanten Maßnahmen“ im „Rahmen der Berichterstattung zur Paul-Robeson-Schule im Fachausschuss Jugend, Schule und Demokratie am 14.11.2024? (Da die Fragestellerin in öffentlicher Anfrage gefragt hat und öffentliches Interesse am Sachverhalt besteht, bittet die Fragestellerin um Beantwortung in öffentlich zugänglicher Form und Beifügung der detaillierten Aufstellung als Anlage zur Antwort!)
  2. Aus welchem Grund und ohne Beseitigung der grundsätzlichen Mängel des baulichen Brandschutzes wird nunmehr eine brandschutztechnische Stellungnahme eingeholt? Wann wurde bzw. wird diese beauftragt und welcher Gutachter/welches Unternehmen wurde bzw. wird mit der Stellungnahme beauftragt? Wann wird die Stellungnahme erwartet?
  3. Wann wurde bzw. wird die Änderung der Warmwassererzeugung für die Sporthalle beauftragt und bis wann soll die Maßnahme abschließend realisiert werden?
  4. Wann wurde bzw. wird die Mängelbeseitigung Blitzschutz (Schule) beauftragt und bis wann ist die Realisierung der Maßnahme geplant?
  5. Wann wurden innerhalb der Oktoberferien wie viele Fenster der Schule jeweils repariert (so dass Öffnen und Schließen gefahrlos möglich ist), gewechselt bzw. zugenagelt/zugeschraubt?
  6. Wann wurden die vorläufigen Flucht- und Rettungspläne durch wen erstellt und angebracht?
  7. Wann wurde die Reparatur der Außenjalousie am Neubau beauftragt und bis wann ist die Realisierung der Maßnahme geplant?
  8. Warum soll erst nach Vorliegen der neu beauftragten brandschutztechnischen Stellungnahme Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes abgeleitet wie Flucht- und Rettungswegepläne und das Nachrüsten des Feueralarms, wenn doch die Schule im gegenwärtigen Zustand bis 2035 fortbestehen soll und der Gefährdungszustand derzeit besteht?
  9. Welche Rechtsvorschriften sind für die Bewertung der Zumutbarkeit/Nichtzumutbarkeit des Schulweges einschlägig und kannte die Stadt diese? Welcher maximale Schulweg ist danach in Anschlag zu bringen?
  10. Könnte die Verwaltung mittelfristig (drei bis fünf Jahre) ein Bebauungsplanverfahren für den Auslagerungsstandort Bremer Straße anstoßen, wie lange würde ein solches dauern und seit wann bemüht sich die Stadt Leipzig um den Erwerb des entsprechenden Grundstücks?

Antwort

Die Einreicherin bedankt sich für die Beantwortung der ursprünglichen Anfrage. Aus der schriftlichen Beantwortung sowie der mündlichen Beantwortung von Nachfragen während der Ratsversammlung vom 23. Oktober 2024 ergeben sich auch im Kontext der weiteren öffentlichen Diskussion (Artikel der LVZ in Anlage 1) Nachfragen.

Deshalb fragen wir:

1. Welche inhaltlichen Darstellungen zur Beantwortung der Frage 1 der Anfrage VIII-F-00269 ergeben sich aus der „detaillierten Aufstellung zum Vorgang sowie zu den geplanten Maßnahmen“ im „Rahmen der Berichterstattung zur Paul-Robeson-Schule im Fachausschuss Jugend, Schule und Demokratie am 14.11.2024? (Da die Fragestellerin in öffentlicher Anfrage gefragt hat und öffentliches Interesse am Sachverhalt besteht, bittet die Fragestellerin um Beantwortung in öffentlich zugänglicher Form und Beifügung der detaillierten Aufstellung als Anlage zur Antwort!)

Aktueller Stand der Instandsetzungsmaßnahmen aus der Anfrage VII-F-00269:

Schule:

  • Die Fensterinstandsetzung ist in den Oktoberferien erfolgt (alle Fensterflügel wurden geprüft, wieder gangbar gemacht oder verschraubt, 10 Fenster in den Fluren verbleiben, welche komplett ausgetauscht werden müssen).
  • Die Außenjalousien wurden in den Oktoberferien im Rahmen der jährlichen Instandsetzungsarbeiten repariert
  • Eine Fachfirma wurde mit der Erstellung der Flucht- und Rettungswegepläne beauftragt.
  • Das Angebot zur brandschutztechnische Stellungnahme ist angefragt, steht aber noch aus.
  • Die Mängelbeseitigung Blitzschutz ist beauftragt, die Arbeiten beginnen noch in 11/2024.

Sporthalle:

  • Das Angebot zur unabhängigen Warmwassererzeugung ist beauftragt, der Maßnahmenbeginn soll ab 01/2025 erfolgen.

Fahrplan / Aufträge:

  • Erstellen eines Maßnahmenkataloges (nach Dringlichkeit und Jahresscheiben) zur baulichen Unterhaltung
  • Entsprechende Kommunikation an die Schule
  • Prüfung Durchführbarkeit Sanitärstrangsanierung
  • Prüfung Schulsportkonzept ohne Sporthalle (dem Amt für Schule liegt kein Konzept vor, dies muss übermittelt und erörtert werden / löst aber nicht die ohnehin vorliegenden Fehlbedarfe für den Vereinssport).

Termine:

Die Brandverhütungsschau findet am 22.11.2024 statt. Die Ergebnisse werden in der brandschutztechnischen Stellungnahme berücksichtigt.

Mit der Schule wurde für den 25.11.2025 ein erneuter Vor-Ort-Termin vereinbart, an dem neben dem Amt für Schule auch die Bürgermeisterin für Jugend, Schul eund Demokratie anwesend sein wird. Nach Erstellung des Maßnahmenkataloges wird im SBB Nordwest gemäß Festlegung vom 07.11.2024 jede 2. Sitzung über die Paul-Robeson-Schule informiert.

2. Aus welchem Grund und ohne Beseitigung der grundsätzlichen Mängel des baulichen Brandschutzes wird nunmehr eine brandschutztechnische Stellungnahme eingeholt? Wann wurde bzw. wird diese beauftragt und welcher Gutachter/welches Unternehmen wurde bzw. wird mit der Stellungnahme beauftragt? Wann wird die Stellungnahme erwartet?

Die grundsätzliche Beseitigung der Mängel des baulichen Brandschutzes kann erst auf Basis der brandschutztechnischen Stellungnahme erfolgen, da in dieser der ‚Fahrplan‘ für das notwendige Vorgehen aufgezeigt wird.

Für die Erarbeitung einer brandschutztechnischen Stellungnahme wurde bisher bei verschiedenen Brandschutzbüros ein entsprechendes Angebot abgefragt. Aufgrund der begrenzten Kapazität gab es bisher noch keinen Rücklauf.

Die Stellungnahme wird im Februar/ März 2025 vorliegen.

3. Wann wurde bzw. wird die Änderung der Warmwassererzeugung für die Sporthalle beauftragt und bis wann soll die Maßnahme abschließend realisiert werden?

Die Arbeiten wurden beauftragt. Ein Maßnahmenbeginn ist ab 01/2025 vorgesehen. Die Durchführung wird mehrere Monate in Anspruch nehmen.

4. Wann wurde bzw. wird die Mängelbeseitigung Blitzschutz (Schule) beauftragt und bis wann ist die Realisierung der Maßnahme geplant?

Die Arbeiten wurden beauftragt. Ein Maßnahmenbeginn ist ab 11/2024 vorgesehen.

5. Wann wurden innerhalb der Oktoberferien wie viele Fenster der Schule jeweils repariert (so dass Öffnen und Schließen gefahrlos möglich ist), gewechselt bzw. zugenagelt/zugeschraubt?

Die Fensterinstandsetzung ist in den Oktoberferien erfolgt. Alle Fensterflügel wurden geprüft bzw. wieder gangbar gemacht oder verschraubt. 10 Fenster in den Fluren verbleiben, welche im kommenden Jahr komplett ausgetauscht werden müssen.

6. Wann wurden die vorläufigen Flucht- und Rettungspläne durch wen erstellt und angebracht?

Im Regelfall ist für die Erstellung und Anbringung der Flucht- und Rettungswegepläne eine Fachfirma zu beauftragen, deren Name sowie Anschrift auf den Plänen gekennzeichnet ist. Die erstellende Person sollte umfassendes Wissen über die Bestimmungen der Norm DIN ISO 23601 sowie den baulichen und organisatorischen Brandschutz vorweisen können. Bis 2018/2019 lag die Verantwortung für die Pläne bei der Schule. Ab diesem Zeitraum im Verantwortungsbereich des Fachamtes. Da offensichtlich keine Kontaktdaten auf den Plänen hinterlegt sind, können wir keine Aussage dazu treffen, wer die Pläne angebracht hat.

7. Wann wurde die Reparatur der Außenjalousie am Neubau beauftragt und bis wann ist die Realisierung der Maßnahme geplant?

Die Außenjalousien wurden in den Oktoberferien im Rahmen der jährlichen Instandsetzungsarbeiten repariert.

8. Warum soll erst nach Vorliegen der neu beauftragten brandschutztechnischen Stellungnahme Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes abgeleitet wie Flucht- und Rettungswegepläne und das Nachrüsten des Feueralarms, wenn doch die Schule im gegenwärtigen Zustand bis 2035 fortbestehen soll und der Gefährdungszustand derzeit besteht?

Die grundsätzliche Beseitigung der Mängel des baulichen Brandschutzes kann erst auf Basis der brandschutztechnischen Stellungnahme erfolgen, da in dieser der ‚Fahrplan‘ für das notwendige Vorgehen aufgezeigt wird.

9. Welche Rechtsvorschriften sind für die Bewertung der Zumutbarkeit/Nichtzumutbarkeit des Schulweges einschlägig und kannte die Stadt diese? Welcher maximale Schulweg ist danach in Anschlag zu bringen?

Die Zumutbarkeit von Schulwegen ergibt sich aus den Rechtsprechungen des OVG Sachsen bzw. den Angaben in der Verwaltungsvorschrift zur Schülerbeförderung.

  • Für weiterführende Schulen werden dabei als Orientierung 45 Minuten als maximale Fahrzeit und 60 Minuten als Gesamtschulweg angesehen.
  • Für die Auslagerung würden die 45 Minuten als Orientierung angesetzt, die davon ausgehen, dass im Rahmen einer Schülerbeförderung die Kinder von festgelegten Haltestellen zur Schule befördert werden. Es ist auch zumutbar, wenn der ÖPNV im Linienverkehr die Entfernung zwischen Wohnort und Schulstandort in der Zeit absichern kann

10. Könnte die Verwaltung mittelfristig (drei bis fünf Jahre) ein Bebauungsplanverfahren für den Auslagerungsstandort Bremer Straße anstoßen, wie lange würde ein solches dauern und seit wann bemüht sich die Stadt Leipzig um den Erwerb des entsprechenden Grundstücks?

Der Standort Bremer Straße wurde seitens der Stadtverwaltung als potentieller Schulstandort aufgegeben. Am Standort Bremer Str. ist ein Bebauungsplanverfahren in Arbeit, welches aufgrund von Verhandlungen mit privaten Eigentümern, vorhandenen Waldflächen, notwendigen Ausgleichsflächen, einem Biotop, welches vom Amt für Stadtgrün und Gewässer als sehr schützenswert eingestuft wurde, sehr viele Akteure und Interessengruppen beinhaltet. Das Verfahren ist demnach auch abhängig von Verhandlungen mit Dritten. Abstimmungen/Verhandlungen zum Erwerb des entsprechenden Grundstücks gibt es seit mindestens 2 Jahren. Die Ankaufverhandlungen gestalten sich als herausfordernd und ein Erwerb konnte bislang noch nicht erfolgen.

*Siehe hierzu meine Nachfrage zur VII-EF-00401.

 

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