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VIII-F-00308 Perspektiven des Garagenhofes Mockau West I

SR Dr. Volker Külow

Im LVZ-Artikel vom 04.10. „Wir benachteiligen keine Oberschulen“ (S. 24) erwähnt der Leiter des Schulamtes einen geplanten Auslagerungsstandort in der Katzmannstraße. Dort befindet sich auch der Garagenhof Mockau West I.

Deswegen stelle ich folgende Fragen:

  1. Auf welcher Fläche soll der Auslagerungsstandort realisiert werden?
    Wenn es die Fläche des Garagenhofes betrifft:
  2. Welche Kommunikation mit den Nutzern des Garagenhofes gab es diesbezüglich bisher? Wenn keine, warum nicht?
  3. Um welches Schulbauvorhaben handelt es sich und wie ist es planerisch begründet?
  4. Gab es Untersuchungen für alternative Standorte? Wenn ja, wie erfolgte die Abwägung?
  5. Welche Planungen und Zeitschienen gibt es diesbezüglich?
  6. Welche Perspektiven gibt es für ein Fortbestehen der Garagengemeinschaft?

Antwort

Im LVZ-Artikel vom 04.10. „Wir benachteiligen keine Oberschulen“ (S. 24) erwähnt der Leiter des Schulamtes einen geplanten Auslagerungsstandort in der Katzmannstraße. Dort befindet sich auch der Garagenhof Mockau West I.

Deswegen stelle ich folgende Fragen:

1. Auf welcher Fläche soll der Auslagerungsstandort realisiert werden?

Der Schulstandort Katzmannstraße befindet sich im Leipziger Norden im Ortsteil Mockau-Nord auf dem Flurstücken 101/1, 1397, 1393 und 101/21, Gemarkung 0422 Mockau.

Wenn es die Fläche des Garagenhofes betrifft:

2. Welche Kommunikation mit den Nutzern des Garagenhofes gab es diesbezüglich bisher? Wenn keine, warum nicht?

Die einzelnen Garagennutzer wurden zuletzt am 02.05.2022 vom Amtsleiter des Liegenschaftsamtes angeschrieben und informiert, dass am Standort ein Schulneubau für 504 Schülerinnen und Schüler gebaut werden soll. Eine Auflösung des Garagenstandortes sei deshalb perspektivisch unumgänglich. Trotzdem könnten die Garagen vorläufig uneingeschränkt weiter genutzt werden und das möglichst lange. Sobald sich etwas Neues ergibt, würden die Garagennutzer umgehend informiert. Bis jetzt ist keine neue Information erfolgt. Das liegt daran, dass die Planungen inzwischen zwar erheblich an Fahrt aufgenommen haben, dass aber noch kein Beschluss der Ratsversammlung vorliegt. Und daran, dass ein Baubeginn (erst) im November 2026 avisiert wird.

Das Liegenschaftsamt informiert seine Vertragspartner auch umgehend schriftlich, sobald die Verwaltung verbindliche Zieltermine für eine Standortauflösung festgelegt hat. Rückfragen von Garagennutzerinnen und -nutzern beantwortet das Liegenschaftsamt zudem auch jederzeit individuell in den dafür eingerichteten telefonischen oder persönlichen Sprechstundenzeiten.

3. Um welches Schulbauvorhaben handelt es sich und wie ist es planerisch begründet?

Die Fortschreibung der Schulnetzplanung aus dem Jahr 2019 führte den Bedarf für weitere Oberschulstandorte auf. Einer dieser Standorte befand sich im Bereich Schönefeld, am Standort Löbauer Straße (ehem. Fechner-Schule). Aufgrund der dringend notwendigen Kapazitätserweiterung im Einzelschulbezirk der Astrid-Lindgren-Schule (Schönefeld) wurde mit Beschlussvorlage VI-DS-08190 entschieden, am Standort Löbauer Straße/Volksgartenstraße 46 eine zweite Grundschule einzurichten. Dadurch entfiel die Möglichkeit der Einrichtung einer weiteren Oberschule im Planungsbereich Nord an diesem Standort. Es war daher zu prüfen, ob das Erfordernis für eine weitere Oberschule im Planungsbereich weiter fortbesteht und dafür ein Ersatzstandort zu finden ist.

Die gegenwärtig in der Erarbeitung befindliche Fortschreibung der Schulnetzplanung 2024 nahm diese Prüfung für die Bedarfsermittlung der kommenden Jahre mit auf. Es wird deutlich, dass die Richtkapazität der Leipziger Oberschulen mindestens bis zum Schuljahr 2031/32 ausgeschöpft ist. Es wird prognostiziert, dass ab dem Schuljahr 2032/33 die vorhandenen und bereits bis zu diesem Zeitpunkt ans Netz gegangenen Schulen für die Versorgung mit Oberschulplätzen dann ausreichen.

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen über die Kapazitäten hinausgehende Bedarfe jedoch durch Überbelegungen und andere Maßnahmen im Schulnetz aufgefangen werden.

Eine Möglichkeit, zusätzliche Kapazitäten zu generieren, ist die zeitlich befristete Bereitstellung von Schulgebäuden bzw. Auslagerungsobjekten. Mit Auslagerungsstandorten bietet sich die Möglichkeit, im Bedarfsfall durch Neugründung von Schulen oder Einrichtung von Außenstellen Kapazitätsengpässen entgegenzuwirken. Damit besteht größtmögliche Flexibilität im Hinblick auf die zukünftige Bedarfsentwicklung.

Der Auslagerungsstandort Katzmannstraße kann dafür als Bestandteil dieser Maßnahmen genutzt werden. Nach der Errichtung des Auslagerungsobjektes bietet sich die Möglichkeit an, in dem Objekt eine temporäre Schule zu bilden. Diese kann mit dem erfolgten Umzug der 205.Schule, gegenwärtig im Objekt Max-Planck-Straße 4, im dann neuen Oberschulstandort Mockau, voraussichtlich im Schuljahr 2032/33 fusionieren. Im Anschluss ist das Objekt Katzmannstraße als Auslagerungsstandort für die vorgesehenen Komplexsanierungen der Schulgebäude Carl-von-Linné-/Lindenhof-Schule, 33. Schule und 35. Schule vorgesehen.

4. Gab es Untersuchungen für alternative Standorte? Wenn ja, wie erfolgte die Abwägung?

Entsprechend der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2019 wurde zunächst eine Fläche für einen dreizügigen Grundschulstandort in Mockau gesucht. Im Bedarfsraum konnten hierfür nur zwei geeignete Standorte identifiziert (Katzmannstraße sowie Schildberger Weg Süd). Weitere Standortalternativen gab es nicht. Für eine finale Standortfestlegung war zunächst die Klärung eines Oberschulstandortes in Mockau erforderlich. Seit Frühjahr/Sommer 2024 zeichnet sich ab, dass die Realisierung des Oberschulstandortes an der Mockauer Straße/Tauchaer Straße, die in engem Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme Mockauer Straße steht, gelingen kann.

Mit Vorliegen der aktuellen Bevölkerungsvorausschätzung wurde deutlich, dass die Grundschulkapazitäten im gemeinsamen Schulbezirk Nordost 3, zu dem auch Mockau gehört, mit dem bereits geplanten Neubau einer Grundschule in der Tauchaer Straße den Bedarfen gerecht werden. Allerdings reichen die Kapazitäten im Oberschulbereich nicht aus, so dass ein Auslagerungsstandort erforderlich wird, um den Bedarfen gerecht zu werden (s. auch Antwort zu Frage 3)

5. Welche Planungen und Zeitschienen gibt es diesbezüglich?

Aktuell wird der Planungs- und Ausführungsbeschluss vorbereitet, mit dem Ziel, die Ratsversammlung im Dezember 2024 zu erreichen. Der Standort wird als Auslagerungsstandort benötigt. Der Planungsbeginn ist für August 2025 vorgesehen, der Baubeginn soll im November 2026 erfolgen. Vor Beginn der Bauarbeiten werden bauvorbereitende Maßnahmen, einschließlich des Abrisses der Garagen, durchgeführt. Es ist aktuell davon auszugehen, dass diese Arbeiten circa 4 Monate in Anspruch nehmen werden. Ziel ist es, die Nutzung der Garagen möglichst lange zu ermöglichen. Das Liegenschaftsamt wird nach dem Stadtratsbeschluss auf die Garagennutzer zukommen.

6. Welche Perspektiven gibt es für ein Fortbestehen der Garagengemeinschaft?

Generell gilt auch im Falle von Standortauflösungen zum Zwecke des Schulhausbaus die gesetzliche Kündigungsfrist, die im Vertrag festgelegt wurde. Die Stadt Leipzig strebt in allen Fällen, in denen eine Standortauflösung trotz Prüfung von Alternativstandorten unumgänglich ist, eine möglichst lange Weiternutzung der Garagen an. Dabei muss allerdings sichergestellt sein, dass die Grundstücke rechtzeitig vor Baubeginn beräumt sind.

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