VIII-F-00307 In welchem Zustand befinden sich die Leipziger Brücken?
Aus gegebenem Anlass und in Hinblick auf die anstehenden Haushaltsplanungen stellen wir folgende Fragen:
- Wie ist der bauliche Zustand der Brücken im Leipziger Stadtgebiet zu bewerten? Wir bitten um eine differenzierte Auflistung nach Bauzustandsnoten.
- Sind die benötigten Sanierungen und Maßnahmen im Doppelhaushalt 2025/26 unterlegt?
Antwort
- Wie ist der bauliche Zustand der Brücken im Leipziger Stadtgebiet zu bewerten? Wir bitten um eine differenzierte Auflistung nach Bauzustandsnoten.
- Sind die benötigten Sanierungen und Maßnahmen im Doppelhaushalt 2025/26 unterlegt?
Derzeit befinden sich 363 Brückenbauwerke in der Baulast der Stadt Leipzig. Von ihrer Bauwerksart her unterscheiden sich die Brücken in 4 Aluminium-, 12 Holz-, 19 Verbund-, 113 Stahl- und 215 Massivbrücken. Die Brücken werden alle drei Jahre im Wechsel von Haupt- und Einfachprüfung von ausgebildeten Brückenprüfern überprüft. Die Bauwerksprüfung ist eine hoheitliche Aufgabe zur Gewährleistung der Stand- und Verkehrssicherheit sowie zur Einschätzung der Dauerhaftigkeit der Bauwerke und ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Sie beginnt mit der Schadenfeststellung vor Ort, es folgt die Schadenanalyse (Ursache / Umfang / Schadensverlauf) und schließt mit der Zuordnung einer Bauzustandsnote (BZN) ab, die den Zustand des Bauwerkes charakterisiert und ein Handlungsprofil unterstellt (Wartung, Reparatur, Instandsetzung, Ersatzneubau). Darüber hinaus findet 1x jährlich eine Brückenbesichtigung durch städtische Bauingenieure statt. Im Ergebnis der Prüfung werden Bauzustandsnoten von 1,0 bis 4,0 ermittelt, wobei 1,0 einen sehr guten Zustand und 4,0 einen ungenügenden Zustand attestiert. Im Überblick besitzen die 352 geprüften Leipziger Brücken folgende Bauzustandsnoten:
BZN | Erläuterung | Anzahl | anteilig (%) |
1,0 – 1,4 | sehr guter Zustand | 47 | 14 |
1,5 – 1,9 | guter Zustand | 55 | 16 |
2,0 – 2,4 | befriedigender Zustand | 103 | 29 |
2,5 – 2,9 | ausreichender Zustand | 88 | 25 |
3,0 – 3,4 | nicht ausreichender Zustand | 40 | 11 |
3,5 – 4,0 | ungenügender Zustand | 16 | 5 |
Die übrigen 11 Brücken befinden sich zum einen momentan im Neubau, wie z.B. die Stadthafenbrücke oder die Parthebrücke im Löwitzquartier. Zum anderen wurden Brücken wie die im Robert-Koch-Park gerade erst an die Stadt Leipzig übergeben und werden momentan geprüft. Wieder andere sind bereits verfüllt wie die Frankfurter Brücke und werden deshalb nicht mehr geprüft, besitzen also keine Bauzustandsnote.
Von den Brücken befinden sich 285 im klassifizierten Netz und 78 im Zuge von Park- und Forstwegen. Die Brücken im klassifizierten Netz mit einer Gesamtbrückenfläche von 116.392 m² unterteilen sich in
- 130 Brücken in den Hauptverkehrsstraßen (D1-Netz)
- 8 Brücken in den Haupterschließungsstraßen (D2-Netz)
- 147 Brücken in den Anliegerstraßen (D3-Netz).
Die 130 Brücken im Zuge der Hauptverkehrsstraßen repräsentieren dabei 80 % der gesamten Brückenfläche des öffentlichen Straßennetzes. Ihr Bauzustand nach Bauzustandsnoten stellt sich wie folgt dar:
BZN | Erläuterung | Anzahl | anteilig (%) |
1,0 – 1,9 | sehr guter bis guter Zustand | 16 | 12 |
2,0 – 2,9 | befriedigender noch ausreichender Zustand | 85 | 65 |
3,0 – 3,4 | nicht ausreichender Zustand | 25 | 20 |
3,5 – 4,0 | ungenügender Zustand | 4 | 3 |
Die 4 Brücken mit einem ungenügenden Bauwerkszustand sind die bereits abgerissene und im Neubau befindliche Karlbrücke, die Gustav-Esche-Brücke I (Lastbeschränkt, Baustart Herbst 2027), die Brücke am Forsthaus in der Gustav-Esche-Straße über den Bauerngraben (keine Beschränkungen, mehr ein Durchlass als eine Brücke, laufende Vorplanung, Baubeginn Herbst 2025 im Zuge Ersatzneubau Georg-Schwarz-Brücken) und die Beipertbrücke im Schleußiger Weg über die Pleiße (Gleitschutzwände gegen Befahren der Geh-/Radwege, laufende Vorplanung, Baubeginn voraussichtlich Herbst 2029).
Ein nicht ausreichender Zustand bedeutet zum Beispiel, dass die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit des Bauwerks beeinträchtigt sind. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann nicht mehr gegeben sein. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung kann kurzfristig dazu führen, dass die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben sind. Laufende Unterhaltungsmaßnahmen und eine umgehende Instandsetzung sind erforderlich. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder Nutzungseinschränkungen sind umgehend erforderlich. Dies kann bedeuten, dass zur Gewährleistung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit umgehend Maßnahmen wie:
- Lastbeschränkungen wie zum Beispiel Begegnungsverbot für Straßenbahnen
- Einengungen/Reduzierung von Fahrbahnen
- statische Nachrechnungen
- experimentelle Belastungsversuche
- permanentes Monitoring zum Brückenverhalten
- verkürzte Prüfzyklen oder Sonderprüfungen
anzuordnen oder durchzuführen sind.
So wurde zum Beispiel an der Klingerbrücke mit einer BZN von 3,4 im Ergebnis der statischen Nachrechnung und des experimentellen Belastungsversuchs eine Lastbeschränkung auf 3,5 t angeordnet und darüber hinaus ein Monitoring-System zwecks Permanentüberwachung der tatsächlichen Bauwerksbelastung und Bauwerksverformung installiert (dass bisher ein stabiles Bauwerksverhalten zeigt).
Von den Leipziger Brücken sind 56 Bauwerke mit einer Bauzustandsnote schlechter als 3,0 erfasst und damit grundsätzlich sanierungsbedürftig. Das bedeutet nicht, dass diese alle in kürzestem Zeitraum zu sanieren sind, eine Sanierung ist aber planerisch einzuordnen und sukzessive vorzubereiten. Je nach Bauzustand und Sanierungsfähigkeit kann die Sanierung dann entweder eine Bestandssanierung oder ein Ersatzneubau sein. Derzeit befinden sich 8 Brücken im Bau. Die weiteren sanierungsbedürftigen Bauwerke befinden sich gemäß der entsprechenden Priorisierungsliste aus dem Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie der Stadt Leipzig in der Planung bzw. Planungsvorbereitung. Die für 2025 und 2026 vorgesehenen Brückenbaumaßnahmen sind im Doppelhaushalt 2025/26 entsprechend angemeldet.
