VIII-F-00303 Krankenstand in den Leipziger Kita, Betreuungsangeboten und Horten und Gegenmaßnahmen
Laut GEW sind pädagogische Fachkräfte an sächsischen Kitas mit 33 Krankentagen pro Jahr gegenüber 21 Krankentagen im Durchschnitt aller Berufsgruppen in Sachsen besonders häufig krank, wie die Bertelsmann Stiftung berichtet. Urlaub, Krankheit und Weiterbildung summieren sich auf 24,6 Prozent jährliche Abwesenheitstage während der Kita-Öffnungszeiten. Wir wollen die Lage in den Leipziger Kitas in Erfahrung bringen.
Fragen an den OBM:
- Wie ist der Krankenstand der Erzieher*innen in den kommunalen Kinderkrippen, Kindergärten und Horten (bitte inklusive Eigenbetrieben angeben) und in den Kindertagesstätten in freier Trägerschaft seit Beantwortung der Anfrage – VII-F-09288 (bitte pro Monat z. B. mit Stichtag angeben) und fällt dieser höher aus als in Vergleichsjahren vorher?
- Wie ist die Situation in den Betreuungsangeboten an Förderzentren?
- Wurde seit Beantwortung der Anfrage VII-F-09288 aufgrund des Krankenstandes der Betreuungsschlüssel in den kommunalen Kinderkrippen, Kindergärten und Horten sowie Betreuungsangeboten der Lernförderschulen unterschritten, wenn ja, wie oft? Welche Kenntnisse hat die Stadt über die diesbezügliche Situation bei freien Trägern?
- Kam es aufgrund des Krankenstandes zu Schließungen, Einschränkung der Öffnungszeiten oder anderen Maßnahmen? Wenn ja, welche Maßnahmen gab es, wie oft und wie lange?
- Wie viele Überlastungsanzeigen gab es in den kommunalen Krippen, Kindergärten, Horten und Betreuungsangeboten an Förderzentren seit Jahresbeginn (bitte je Betreuungsart angeben) und wie ist diesen abgeholfen worden?
- Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung ergriffen, um hohe Krankenstände und Personalmangel zu kompensieren, ohne dass der Kita- und Hortbetrieb zu drastisch eingeschränkt wird? Ist der Aufbau eines ämterübergreifenden Springerpools Kita und Hort abgeschlossen? Seit wann, in welcher Struktur und mit wie vielen Personalstellen ist dieser aktiv?
Antwort
Laut GEW sind pädagogische Fachkräfte an sächsischen Kitas mit 33 Krankentagen pro Jahr gegenüber 21 Krankentagen im Durchschnitt aller Berufsgruppen in Sachsen besonders häufig krank, wie die Bertelsmann Stiftung berichtet. Urlaub, Krankheit und Weiterbildung summieren sich auf 24,6 Prozent jährliche Abwesenheitstage während der Kita-Öffnungszeiten. Wir wollen die Lage in den Leipziger Kitas in Erfahrung bringen.
Fragen an den OBM:
1. Wie ist der Krankenstand der Erzieher*innen in den kommunalen Kinderkrippen, Kindergärten und Horten (bitte inklusive Eigenbetrieben angeben) und in den Kindertagesstätten in freier Trägerschaft seit Beantwortung der Anfrage – VII-F-09288 (bitte pro Monat z. B. mit Stichtag angeben) und fällt dieser höher aus als in Vergleichsjahren vorher?
Die Personalausfallquote in den kommunalen Kindertageseinrichtungen (Krippe und Kindergarten, Amt für Jugend und Familie) liegt in den Jahren 2022 bis 2024 ca. 8 Prozentpunkte höher als im Vergleich zur Kernverwaltung:
- 2022: Kita 24,2 % / Verwaltung 16,4 %
- 2023: Kita 22,1 % / Verwaltung 15,0 %
- 2024 bis August: Kita 21,4 %; Verwaltung 14,5 %
Neben häufigen Kurzerkrankungen belasten vornehmlich auch lange und häufige Erkrankungen den Dienstbetrieb. Im Zeitraum vom 25.09.2023 bis 26.09.2024 sind von ca. 850 Mitarbeitenden insgesamt 285 Fachkräfte mindestens 42 Kalendertage krankheitsbedingt nicht im Dienst gewesen und damit BEM-berechtigt (betriebliches Eingliederungsmanagement).
Siehe Anlage 1 Krankenstände kommunale Kindertageseinrichtungen.pdf
Zusätzlich sind unbedingt auch die Abwesenheitsquoten aufzuführen. Im Einführungstext wurde von dem Fragenden selbst die Unterscheidung von Krankheitsquote und Abwesenheitsquote gemacht und die Abwesenheitsquote macht die Situation in den Hort/ BTA nochmals deutlicher.
Siehe Anlage 2 und 3 Fehlzeiten der Beschäftigten
Siehe Anlage 4 Anwesenheitsquote
Den Krankenstand der Erzieher und Erzieherinnen in den kommunalen Kinderkrippen, Kindergärten und Horten im Jahresverlauf 01/2022 bis 09/2024 können Sie den Anlagen entnehmen.
2. Wie ist die Situation in den Betreuungsangeboten an Förderzentren?
Zahlen: vgl. Verweise auf Tabellen in Frage 1.
Situation in den fünf Betreuungsangeboten an den Förderzentren mit dem Schwerpunkt Lernen und am BTA am Förderzentrum mit Schwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung:
- BTA am Förderzentrum mit Schwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung K.-Biedermann. Seit Schuljahr 2024/25 nur noch Betreuung der Klassenstufen 1 bis 3, keine Betreuung der Klassen 4 bis 6, da zu wenig Fachkräfte vorhanden sind (trotz Dauerausschreibung). Angebot musste ersatzlos gestrichen werden, Schule bietet jedoch Frühbetreuung für die Klassen 4 bis 6 an.
- Situation in den Betreuungsangeboten allgemein: sehr starke Zunahme der Belastung des Personals durch Veränderungen bei Kindern und Familien (z.B. starke Zunahme von Förderbedarfen jenseits des eigentlichen Förderschwerpunkts, Zunahme von Krankheitsbildern und multipler sozialer Problemlagen und Auffälligkeiten). Ständiger hoher Personalmangel durch Ausfall von Fachkräften. Aktueller Personalschlüssel (1:15 mit Ausnahme des BTA am Förderzentrum mit Schwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung) trägt den erhöhten Anforderungen nicht Rechnung.
Den Krankenstand der Erzieher und Erzieherinnen in den kommunalen Betreuungsangeboten an Förderzentren im Jahresverlauf 01/2022 bis 09/2024 können Sie der Anlage 2 entnehmen.
3. Wurde seit Beantwortung der Anfrage VII-F-09288 aufgrund des Krankenstandes der Betreuungsschlüssel in den kommunalen Kinderkrippen, Kindergärten und Horten sowie Betreuungsangeboten der Lernförderschulen unterschritten, wenn ja, wie oft? Welche Kenntnisse hat die Stadt über die diesbezügliche Situation bei freien Trägern?
Zur Vermeidung der Unterschreitung des gesetzlichen Betreuungsschlüssels arbeitet das Amt für Jugend und Familie mit dem Handlungsleitfaden Personalausfall. Dieser sieht schrittweise Maßnahmen vor, um krankheitsbedingten Personalausfällen entgegenzuwirken. Dazu gehören neben Dienstplanänderungen und Gruppenzusammenlegungen auch Einschränkungen von Öffnungszeiten oder Gruppenschließungen.
Durch die o. s. Maßnahmen werden Betreuungsschlüsselüberschreitungen auf ein Minimum reduziert. Für freie Träger liegen uns hierzu keine Daten vor, allerdings fordert das Landesjugendamt die Einleitung entsprechender kompensatorischer Maßnahmen, sodass nicht davon ausgegangen werden kann, dass drastische Überschreitungen für längere Zeiträume vorherrschen.
Droht eine erhebliche Unterschreitung des Betreuungsschlüssels werden Maßnahmen in der Einrichtung oder vom Träger ergriffen, um dieser entgegenzuwirken. Die Art Maßnahmen werden bei Frage 4 und 6 benannt.
4. Kam es aufgrund des Krankenstandes zu Schließungen, Einschränkung der Öffnungszeiten oder anderen Maßnahmen? Wenn ja, welche Maßnahmen gab es, wie oft und wie lange?
Zuzüglich zu regelhaften und geplanten Abwesenheiten durch Urlaub, Fortbildung (gesetzlicher Anspruch laut SächsQualiVO), Bildungsurlaub, Regenerations- und Umwandlungstagen, Praktikumszeitraum der Ausbildung zur heilpädagogischen Zusatzqualifikation, Qualifizierungsverträge etc. werden Abwesenheitsquoten von z. T. 40 % und mehr erreicht. Als Folge sind mittlerweile über den gesamten Jahresverlauf Einschränkungen im Dienstbetrieb wie Öffnungszeitenreduzierung oder Gruppenschließungen notwendig. Die Entwicklungen sind auch im Bereich der Freien Träger sichtbar.
Die Häufigkeit der Einschränkungen ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Einschränkungen bei kommunalen Horten können Sie der Anlage 5 entnehmen.
Nachstehend die die Zusammenfassungen für 2023 und 2024
2023
| 1-2 Tage | 3-4 Tage | ganze Woche | 2023 gesamt |
Bitte um Bedarfsprüfung bei Eltern | 99 | 81 | 52 | 232 |
Einschränkung Öffnungszeiten | 21 | 13 | 7 | 41 |
Ausschluss von Klassenstufen | 73 | 29 | 9 | 111 |
Einrichtungsschließung mit Notbetreuung | 0 | 0 | 0 | 0 |
Summe Einrichtungen mit Einschränkungen: |
|
|
| 384 |
2024 bis KW 40
| 1-2 Tage | 3-4 Tage | ganze Woche | 2024 gesamt |
Bitte um Bedarfsprüfung bei Eltern | 81 | 57 | 42 | 180 |
Einschränkung Öffnungszeiten | 10 | 5 | 4 | 19 |
Ausschluss von Klassenstufen | 36 | 17 | 18 | 71 |
Einrichtungsschließung mit Notbetreuung | 0 | 1 | 0 | 1 |
Summe Einrichtungen mit Einschränkungen: |
|
|
| 271 |
5. Wie viele Überlastungsanzeigen gab es in den kommunalen Krippen, Kindergärten, Horten und Betreuungsangeboten an Förderzentren seit Jahresbeginn (bitte je Betreuungsart angeben) und wie ist diesen abgeholfen worden?
Im Rahmen des Handlungsleitfadens Personalausfall im Amt für Jugend und Familie dienen die Personalausfallanzeigen als Mittel zur Anzeige der Ausfälle. Diese können in Ansätzen Überlastungsanzeigen gleichgesetzt werden. Die Anzahl ist der Anlage 1 zu entnehmen. Zusätzliche Überlastungsanzeigen werden individuell beantwortet und mit geeigneten Maßnahmen untersetzt.
Personalausfallanzeigen: Horte 21, Betreuungsangebote 7
6. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung ergriffen, um hohe Krankenstände und Personalmangel zu kompensieren, ohne dass der Kita- und Hortbetrieb zu drastisch eingeschränkt wird? Ist der Aufbau eines ämterübergreifenden Springerpools Kita und Hort abgeschlossen? Seit wann, in welcher Struktur und mit wie vielen Personalstellen ist dieser aktiv?
Die Verwaltung hat verschiedene Vorschläge zur Entlastung des Betreuungspersonals vorbereitet und eingebracht.
Der Einsatz eines ämterübergreifenden Springerpools ist im Rahmen der aktuellen Haushaltslage nicht möglich. Sofern der Springerpool dem kommunalen Träger zur Verfügung gestellt werden würde, hätten auch freie Träger Anspruch auf einen ähnlichen Einsatz.
Folgende Maßnahmen werden entsprechend Personalausfallkonzept ergriffen, um dem Betreuungsschlüssel wieder größtmöglich zu entsprechen:
- Organisatorische Änderungen innerhalb der Einrichtung (Wegfall von Ausflügen und Angeboten, Schließung einzelne Bereiche und Konzentration der Kinder in anderen Bereichen zur besseren Wahrnahme der Aufsichtspflicht)
- Stadtweite Anfrage nach Unterstützung aus anderen Einrichtungen (auch Anfrage im Kita-Bereich)
- Bitte an die Eltern den Betreuungsbedarf zu prüfen (können Kinder zeitiger abgeholt werden oder ganz zu Hause betreut werden)
- Änderung der Öffnungszeiten
- Ausschluss einzelner Klassenstufen (beginnend mit Klassenstufe 4)
- Schließung der Einrichtung und Angebot einer Notbetreuung
Es wurde kein ämterübergreifender Springerpool eingerichtet.
Personalausfälle in Kindertageseinrichtungen/Horten werden, soweit möglich, aus dem Personalbestand der Erzieher/-innen heraus gedeckt (auch ämterübergreifend). Die Besetzung von Stellen im Bereich der Erzieher/-innen orientiert sich am, auf Basis der vorhandenen Betreuungsverträge ermittelten, tatsächlichen Personalbedarf, da dieser auch Grundlage für den Finanzierungsbeitrag des Freistaats Sachsen ist. Beide betroffenen Ämter können jeweils bis zu 5 Stellen über dem ermittelten tatsächlichen Bedarf besetzen, um Personalengpässe abzudecken. Ein gesonderter Springerpool wurde aufgrund der rückläufigen Entwicklung der Kinderzahlen nicht eingerichtet.
