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VIII-F-00274 Lärm- und Staubbelastung durch den Friedhof Lindenau

SR Dr. Volker Külow

Verschiedene Anwohnerinnen und Anwohner aus der Rosenmüllerstraße haben sich über die Arbeiten an den Erdwällen/Erdbergen auf dem Friedhof Lindenau beschwert. Im Sommer beginnen die Arbeiten früh um 5.00 Uhr. Dabei gibt es Emissionen in Form von Lärm und Staub. Zwischen dem Bereich des Friedhofs Lindenau - auf dem die Erdmassen abgelagert werden - und der Rosenmüllerstraße ist nur eine niedrige Mauer. Ebenso zwischen dem Friedhof und dem Diakonissenkrankenhaus.

Besonders bei Landungen des Rettungshubschraubers wird Erde von den Erdhaufen aufgewirbelt. Der Landeplatz befindet sich ebenfalls auf dem Gelände des Friedhofs in unmittelbarer Nähe der Erdwälle. Insbesondere im Sommer wird auch an normalen Tagen durch den Wind Staub in die Häuser der Rosenmüllerstraße getragen. Daher müssen die anliegenden Mieterinnen und Mieter täglich putzen. Im Monat landen 10 bis 12 Hubschrauber. Abhängig von der Windrichtung wird der Staub in die Rosenmüllerstraße oder auf das Gelände des Krankenhauses getragen.

Fragen an den Oberbürgermeister:

  1. Besteht die Möglichkeit, eine andere und geeignetere Stelle des Friedhofs für die Erdarbeiten bzw. für den Erdablageplatz zu finden?
  2. Gibt es eine Alternative für den Hubschrauberlandeplatz?

Antwort

1. Besteht die Möglichkeit, eine andere und geeignetere Stelle des Friedhofs für die Erdarbeiten bzw. für den Erdablageplatz zu finden?

Der Friedhof Lindenau befindet sich nicht in kommunaler Trägerschaft. Daher kann aktuell keine Aussage über die Verlagerung des Erdablageplatzes bzw. einen alternativen Standort getroffen werden. Das Amt für Stadtgrün und Gewässer wird auf die Ev.-Luth. Friedhofsverwaltung zugehen und Abstimmung bezüglich einer Möglichkeit zur Verlagerung des Erdablageplatzes führen.

2. Gibt es eine Alternative für den Hubschrauberlandeplatz?

Die Zuständigkeit für Hubschrauberlandeplätze zur Luftrettung liegt bei der Landesdirektion Sachsen. Sollte sich aus den unter Frage 1 genannten Abstimmungen keine Möglichkeit zur Verlagerung des Erdablageplatzes ergeben, wird die Branddirektion auf die für Hubschrauberlandeplätze zur Luftrettung zuständige Landesdirektion Sachsen zugehen.

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