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VIII-F-00115 Übersicht über verfügbaren angemessenen Wohnraum

Fraktion Die Linke

In der Stadt Leipzig werden aktuell die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft gemäß der Verwaltungsrichtlinie vom 24.01.2024 bei der Gewährung von Leistungen für die Empfänger:innen von Bürgergeld und Sozialhilfe zu Grunde gelegt. Eine der Voraussetzungen für die Absenkung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft auf die angemessenen Kosten der Unterkunft ist die ausreichende Verfügbarkeit von Wohnraum im Rahmen der Richtwerte der Stadt Leipzig.

Laut einer jüngsten Wortmeldung des Instituts der deutschen Wirtschaft steigen die Mietpreise weiter, es würden immer weniger Mietwohnungen angeboten, gleichzeitig bleibt die Nachfrage hoch. In keiner anderen deutschen Stadt sei das Angebot an Mietwohnungen in den letzten beiden Jahren so stark zurückgegangen

(https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/pekka-sagner-mietwohnungen-werden-immer-knapper.html).

Bereits in der Verwaltungsrichtlinie KdU von 2024 verweist die Stadt Leipzig auf das immer weiter schwindende preiswerte Segment an Wohnraum.

Hierzu ergeben sich folgende Fragen:

  1. Hält die Stadt Leipzig oder das Jobcenter Leipzig oder eine beauftragte Stelle eine Übersicht über verfügbaren angemessenen Wohnraum vor?
  2. Wenn ja, welcher Personenkreis hat Zugang zu dieser Übersicht?
  3. Welcher Teil des tatsächlich verfügbaren Wohnraumes findet Eingang in diese Übersicht?
  4. Wie viele Wohnungen waren aufgrund dieser Übersicht jeweils zum 30.09.2023, 31.12.2023, 31.03.2024 und zum 30.06.2024 verfügbar, bitte aufschlüsseln nach Wohnraum für:
  1. Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaften
  2. Zwei-Personen-Bedarfsgemeinschaften
  3. Drei-Personen-Bedarfsgemeinschaften
  4. Vier-Personen- und Bedarfsgemeinschaften mit mehr als vier Personen?

(Sollten keine Angaben zum 30. Juni 2024 möglich sein, bitte zum letztmöglichen Zeitpunkt angeben.)


Antwort

Frage 1: Hält die Stadt Leipzig oder das Jobcenter Leipzig oder eine beauftragte Stelle eine Übersicht über verfügbaren angemessenen Wohnraum vor?

Nein, die Stadt Leipzig hält keine Übersicht des aktuell verfügbaren angemessenen Wohnraums vor.

Frage 2: Wenn ja, welcher Personenkreis hat Zugang zu dieser Übersicht?

Keine Beantwortung, s.o.

Frage 3: Welcher Teil des tatsächlich verfügbaren Wohnraumes findet Eingang in diese Übersicht?

Keine Beantwortung, s.o.

Frage 4: Wie viele Wohnungen waren aufgrund dieser Übersicht jeweils zum 30.09.2023, 31.12.2023, 31.03.2024 und zum 30.06.2024 verfügbar, bitte aufschlüsseln nach Wohnraum für:

  • a. Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaften
  • b. Zwei-Personen-Bedarfsgemeinschaften
  • c. Drei-Personen-Bedarfsgemeinschaften
  • d. Vier-Personen- und Bedarfsgemeinschaften mit mehr als vier Personen?

Keine Beantwortung, s.o.

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