Zum Hauptinhalt springen

VIII-F-00112 Wurde die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der EU für Leipzig genutzt?

Fraktion Die Linke

„Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) ist ein befristetes Instrument und das Herzstück von NextGenerationEU. Sie soll Europa helfen, stärker und robuster aus der Krise zu kommen.

Die finanziellen Mittel hierfür nimmt die EU-Kommission im Namen der EU durch die Ausgabe von Anleihen auf den Kapitalmärkten auf. Mit diesen Geldern können die EU-Länder dann ehrgeizige Reformen und Investitionen finanzieren, um

  • Wirtschaft und Gesellschaft im Einklang mit den Prioritäten der EU nachhaltiger und krisenfester zu machen und sie auf den grünen Wandel und das digitale Zeitalter vorzubereiten;
  • die Herausforderungen anzugehen, die in den länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters zur Koordinierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik festgestellt wurden.

Die ARF ist auch zentral für die Umsetzung des REPowerEU-Plans, mit dem die EU-Kommission auf die sozioökonomischen Schwierigkeiten und Störungen des globalen Energiemarkts infolge des russischen Überfalls auf die Ukraine reagiert.

Die ARF trat am 19. Februar 2021 in Kraft. Sie dient der Finanzierung von Reformen und Investitionen in den EU-Ländern von Beginn der Pandemie im Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2026. Die Länder können bis zu einem zuvor vereinbarten Höchstbetrag Finanzmittel erhalten.“

Für die ARF stehen insgesamt 648 Mrd. Euro (357 Mrd. als Finanzhilfen, 291 Mrd. als Darlehen) zu Preisen von 2022 zur Verfügung.

„In nationalen Aufbau- und Resilienzplänen mussten die Mitgliedstaaten die von ihnen angestrebten Reformen und Investitionen festlegen und klare Etappenziele sowie Zielwerte für deren Umsetzung bis 2026 definieren. Dabei mussten sie mindestens 37 % der Mittel für Klimaschutz- und 20 % für Digitalisierungsmaßnahmen einplanen.“ (Quelle: https://commission.europa.eu/business-economy-euro/economic-recovery/recovery-and-resilience-facility_de, letzter Aufruf 05.09.2024, 11.23 Uhr)

„Deutschland wird mehr Geld aus dem Corona-Wiederaufbaufonds NextGenerationEU erhalten als angenommen. Statt 25,6 Milliarden Euro kann Deutschland bis zu 28 Milliarden Euro beantragen. Das ergibt sich aus einem aktualisierten Verteilungsschlüssel, den die Europäische Kommission vorgelegt hat. Diese Aktualisierung findet statt im Einklang mit den Anforderungen der Verordnung über die Aufbau- und Resilienz-Fazilität, dem Kernstück des Wiederaufbaufonds. Sie basiert nun auf realen Wirtschaftsdaten, die ursprünglichen Werte basierten auf einer Wachstumsprognose aus dem Herbst 2020.“ (Quelle: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/verteilungsschlussel-fur-corona-wiederaufbaufonds-mehr-geld-fur-deutschland-2022-06-30_de, letzter Aufruf 05.09.2024, 11.25 Uhr)

Dies einleitend vorausgeschickt, fragen wir den Oberbürgermeister:

  1. Für welche Projekte hat die Stadt Leipzig bisher Förderung und Zuschüsse aus diesen Mitteln (auch hinsichtlich nationalen Aufbau- und Resilienzplänen) beantragt?
  2. Welche Summen wurden beantragt und welche Zahlungen sind dafür bisher durch die EU-Kommission erfolgt? Bitte nach Projekten aufstellen.
  3. Für welche künftigen oder bereits laufenden Projekte ist die Beantragung der Förderung aus dem Fonds NextGenerationEU oder der ARF in welcher Höhe geplant? Bitte Projekt genau aufstellen.

Antwort

Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) ist ein Refinanzierungsinstrument und kein Förderprogramm. Die ARF dient der EU zur Erstattung von Ausgaben zur Krisenbewältigung, die die Mitgliedsstaaten durchgeführt und aus ihren nationalen Haushalten finanziert haben. Erstattet werden Ausgaben nur, wenn sie einem zuvor entwickelten nationalen Aufbau- und Resilienzplan entsprechen.

Der Deutsche Aufbau- und Resilienzplan (DARP) zeigt auf, wofür und in welcher Höhe die Bundesrepublik die zusätzlich von der EU bereitgestellten Mittel verwenden soll. Hier können keine Förderanträge direkt gestellt werden.

Der DARP besteht aus 40 Maßnahmen in sechs Schwerpunktbereichen:

  • Klimapolitik und Energiewende,
  • Digitalisierung der Wirtschaft und Infrastruktur,
  • Digitalisierung der Bildung,
  • Stärkung der sozialen Teilhabe,
  • Stärkung eines pandemie-resilienten Gesundheitssystems sowie
  • Moderne Verwaltung und Abbau von Investitionshemmnissen.

Die 40 Maßnahmen, auch Komponenten genannt, beinhalten unterschiedlichste Instrumente, wie z. B. die Finanzierung neuer und Aufstockung bestehender Förderprogramme, Aufrufe und Durchführung von Pilotproprojekten oder Forschungsprojekten oder Finanzierung von Reallaboren. Eine genaue Auflistung ist zu finden unter: Bundesfinanzministerium - Deut­scher Auf­bau- und Re­si­li­enz­plan (DARP) 

Die Federführung unterliegt dem Bundesministerium für Finanzen (BMF), die Umsetzung der Maßnahmen findet in verschiedensten (Fach-)Bundesministerien statt. Je nach Instrument kann die Abwicklung auch in den Bundesländern stattfinden.

Beispiel:

Schwerpunkt 3 Digitalisierung der Bildung: hier Komponente 3.1 Digitalisierung der Bildung,
DARP-Maßnahme: 3.1.1 „Leihgeräte für Lehrkräfte“
Beschreibung: damit die Schulen flächendeckend einer möglichst großen Zahl von Lehrkräften mobile Endgeräte zur Verfügung stellen können, um digitales Lehren und Lernen vorbereiten und durchführen zu können.
Umsetzung: erfolgte über das bestehende Programm „DigitalPakt Schule“
Verantwortung Abwicklung: Länder
Richtlinie in Sachsen: RL Digitale Schulen - Sofortausstattungsprogramm -Zusatzverordnung „Leihgeräte für Lehrkräfte“

Der Stand der ARF-Finanzierung lässt sich damit allenfalls auf Ebene der DARP-  Maßnahmen und deren Instrumente (z. B. Ausstattung von Bundesförderprogrammen) verfolgen. Der Fördermittelempfänger, wie Stadt Leipzig, kennt die Deckungsquelle der Refinanzierung oftmals nicht.

Daher ist eine Übersicht aller Förderprojekte und Empfänger, die sich an Förderprojekten oder Aufrufen erfolgreich beteiligt haben, die evtl. komplett oder teilweise über den ARF refinanziert werden, nicht möglich.

Allein über die 100 größten Mittelempfänger, die im Rahmen der 40 Maßnahmen des DARP Mittel erhalten haben, berichtet das zuständige BMF öffentlich, siehe: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/DARP/top100-empfaenger.html#

Beispiel:

Fördermittelempfänger: Sächsisches Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt SMS
Höhe: ca. 16 Mio. EUR,
für DARP Maßnahme 5.1.1: Digitale und technische Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Budget ca. 813.000 Mio. EUR
Antrag gestellt über Fördermaßnahme des BMG: Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland
Projekt: Pakt für den Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD),
Maßnahmen daraus für sächsische Kommunen über das SMS: Bereitstellung von Endgeräten, Entwicklung einer Fachsoftware für Gesundheitsämter

Hinsichtlich der Ratsanfrage bestätigen Stellungnahmen und Recherchen:

  • Man kann davon ausgehen, dass einzelne, über DARP geplante Maßnahmen aus unterschiedlichen Bundesprogrammen sicherlich auch in Leipzig finanziert wurden.
  • Über die regionale oder lokale Verwendung der im DARP geplanten Mittel führt das BMF keine Statistik.
  • Auch im Umweg über die bei einer ARF-Finanzierung notwendige Publizität („gefördert aus Next Generation EU“) kann der lokale Mitteleinsatz nicht ermittelt werden.

Die Anfrage zur Nutzung, Beantragung, Bezuschussung und Planung der ARF auf Projektebene und in Leipzig kann nicht beantwortet werden. Aus Sicht der Verwaltung ist es ein unverhältnismäßig hoher Aufwand herauszufinden, welche Bundesförderungen und ggf. sich anschließenden Landesrichtlinien eine Refinanzierung über den ARF erhalten und in den Ämtern abzufragen, ob Anträge in den Förderprogrammen gestellt worden sind.

Die Stadt Leipzig als Antragsteller ist stets darauf bedacht, Fördermittel zur Entlastung des Haushaltes einzuwerben. Dabei stehen das Förderziel und der Mehrwert für die Kommune im Vordergrund. Eine Ämterabfrage zu einzelnen Förderprogrammen des Landes und des Bundes kann gern erfolgen. Für die beiden oben genannten Maßnahmen sieht dies wie folgt aus:

1. Projekt: Lehrerendgeräte nach LehrerEndFöVO

DARP-Maßnahme: 3.1.1 „Leihgeräte für Lehrkräfte“ - LehrerEndFöVO
Förderung Stadt Leipzig
: in Höhe von 3.522.561,31 EUR wurden Mittel zugesprochen und auch zu 100% abgerufen.

Zusätzlich Erhalt von Restmitteln in 2023 in Höhe von 29.070,82 EUR, die mit 28.899,06 EUR auch zu fast 100% abrufen werden konnten.

2. Projekt: Pakt für den Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)

Fördermittelempfänger des Paktes ÖGD ist das Sächsische Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, welches den kommunalen Gesundheitsämtern zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen Fördermittel aus dem Pakt ÖGD zugewiesen hat. Diese sind im Einzelnen für Leipzig:

Pakt ÖGD Teil B - Investitionen
Grundlage: Zuweisungsbescheid auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zur Umsetzung des Förderprogramms Digitalisierung im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Teil „B“ vom 04./05.11.2021
Fördermittelhöhe: 121.650,00 EUR
Verwendungszweck: Investition in Hardware, Software, Lizenzen, Schnittstellen

Pakt ÖGD Teil C – Dezentrale Maßnahmen der Gesundheitsämter
Grundlage: Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 04.09.2020 und des Bund-Länder-Beschlusses vom 29.09.2020 zum Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Verbindung mit der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zur Umsetzung des Förderprogramms Digitalisierung im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst vom 04./05.11.2021 (VV Digitalisierung)

Fördermittelhöhe: 142.000,00 EUR
Verwendungszweck: Schnittstellenentwicklungen, Digitalisierungsprojekte, Investition in Untersuchungsgeräte

Zurück zum Kopf der Seite