VIII-F-00102 Arbeitsstand zur geplanten Leipziger Modell-Schule
In der letzten Sitzung des Stadtbezirksbeirates Leipzig war die geplante Modell-Schule (LEMO) in Grünau Thema. Leider wurde den Anwohnerinnen und Anwohner keine Möglichkeit der Fragestellung bzw. der Diskussion eingeräumt.
Daher frage ich den Oberbürgermeister:
- In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt wurden und werden die Anwohnerinnen und Anwohner über die geplante Errichtung der LEMO informiert bzw. beteiligt?
- Wie weit sind die Flächenübertragungen vorangeschritten und welche Rückfall-Optionen wurden vereinbart bzw. vertraglich gesichert?
- Wie fügt sich die geplante Schule in die Schulnetzplanung des Stadtbezirkes West ein?
- Welche Rolle spielt bei dieser Planung, dass bereits ein Angebot an freien Schulen, an vielfältigen Förderschulen und weiteren Schulen besteht?
- Wie ist sichergestellt, dass eine Durchwegung zwischen der Heidelberger Straße und der Ludwigsburger Straße möglich ist?
- Welche Freiflächen werden für die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin zur Verfügung stehen?
- Was sagt das Umweltgutachten zum Wegfall von Grünflächen und Biotopen?
- Wie wird gesichert, dass Rettungswege (Feuerwehr, Krankenwagen) aber auch Hubschrauber-Landung weiterhin uneingeschränkt möglich sind?
Antwort
1. In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt wurden und werden die Anwohnerinnen und Anwohner über die geplante Errichtung der LEMO informiert bzw. beteiligt?
Die Anwohnerinnen und Anwohner werden im Rahmen von informellen Beteiligungen, z.B. im Rahmen der Vorbereitung des durchzuführenden städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahren sowie in den sich daran anschließenden formellen Beteiligungsverfahren nach den Vorschriften das Baugesetzbuches im Rahmen des erforderlichen Bauleitplanverfahrens informiert bzw. beteiligt. Darüber hinaus steht es der LEMO frei, die Nachbarschaft über das von ihr angestrebte Vorhaben zu informieren.
2. Wie weit sind die Flächenübertragungen vorangeschritten und welche Rückfall-Optionen wurden vereinbart bzw. vertraglich gesichert?
Die Flächenübertragung an die LEMO soll über einen Grundstücksverkauf erfolgen. In Entsprechung des Stadtratsbeschlusses VII-DS-08659 Ziffer 2 soll der sich aktuell in Verhandlung befindliche Grundstückskaufvertrag einen Umsetzungszeitplan einschließlich einer Bauverpflichtung sowie Rücktrittsrechte für die LWB enthalten, die über eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch abgesichert werden sollen. Darüber hinaus ist vorgesehen, das Grundstück im Falle einer eventuellen Weiterveräußerungsabsicht über Vorkaufsrechte für die LWB zu sichern.
3. Wie fügt sich die geplante Schule in die Schulnetzplanung des Stadtbezirkes West ein?
Die Leipziger-Modell-Schule bereichert und erweitert das Leipziger Bildungsangebot, ändert jedoch nichts an der Schulnetzplanung für die Stadt Leipzig bzw. den Planungsraum West.
4. Welche Rolle spielt bei dieser Planung, dass bereits ein Angebot an freien Schulen, an vielfältigen Förderschulen und weiteren Schulen besteht?
Grundsätzlich begrüßt es die Stadt, dass durch die verschiedensten freien Schulträger ein sehr unterschiedliches und breites Angebot an Bildungsmöglichkeiten besteht bzw. durch Neugründungen zusätzlich zum kommunalen Angebot geschaffen wird. Freie Träger, und damit auch die LEMO, werden vom Amt für Schule nicht explizit geplant. Die freien Schulträger werden bei der Ermittlung des zukünftigen Bedarfes an Schulplätzen im Schulentwicklungsplan bei den planungsrelevanten Altersgruppen der einzelnen Schularten mit einem bestimmten Anteil berücksichtigt. Damit geht das Amt für Schule davon aus, dass die Träger mit ihren Schulen einen gewissen Anteil an Schülern versorgen und diese dann nicht in den kommunalen Schulen einen Platz benötigen.
5. Wie ist sichergestellt, dass eine Durchwegung zwischen der Heidelberger Straße und der Ludwigsburger Straße möglich ist?
Die bestehende Durchwegung zwischen der Offenburger Straße im Westen und der Heidelberger Straße im Osten soll uneingeschränkt erhalten bleiben. Die zwischen den genannten Straßen liegende, öffentlich gewidmete Fußgängerzone befindet sich im Eigentum der Stadt Leipzig.
6. Welche Freiflächen werden für die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin zur Verfügung stehen?
Im Zuge der Neuordnung der Flächen sollen auch künftig Freiflächen für die Anwohnerinnen und Anwohner uneingeschränkt zugänglich sein sowie sollen Regelungen für die angestrebte öffentliche Mitnutzung der entstehenden Schul- und Sportfreiflächen vereinbart werden. In welchem Umfang die jeweiligen Flächenangebote nachgewiesen werden können, soll auf der Grundlage des durchzuführenden Wettbewerbs geklärt und im nachfolgenden Bauleitplanverfahren verbindlich festgelegt werden.
7. Was sagt das Umweltgutachten zum Wegfall von Grünflächen und Biotopen?
Im Zuge der Vorbereitung des genannten Wettbewerbsverfahrens werden diesbezüglich Vorabschätzungen durch entsprechende Fachgutachter erfolgen. Ziel ist es, die Eingriffe in den Baum- Und Gehölzbestand so gering wie möglich zu halten.
Auf der Fläche selbst befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützten Biotope.
8. Wie wird gesichert, dass Rettungswege (Feuerwehr, Krankenwagen) aber auch Hubschrauber-Landung weiterhin uneingeschränkt möglich sind
Im Falle der Neuordnung der von der Heidelberger Straße, Offenburger Straße und dem Allee-Center umschlossenen Flächen werden die rechtlichen und sonstigen Anforderungen an die erforderlichen Rettungswege uneingeschränkt berücksichtigt.
Generell landen Rettungshubschrauber im Stadtgebiet dort, wo es im Unglücksfall erforderlich ist und es die räumlichen Zustände erlauben. Für das „Vorhalten“ von entsprechend geeigneten Flächen besteht kein zwingendes Erfordernis. Soweit es tatsächlich in Grünau keine weiteren geeigneten Flächen gibt, die für das Landen eines Rettungshubschraubers geeignet sind, kann dieser Bedarf in die Aufgabenstellung zum Wettbewerbsverfahren aufgenommen werden.
