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VIII-F-00028 Stand der Prüfungen von Verstößen gegen Vorgaben der Sozialen Erhaltungssatzungen

SR Juliane Nagel

In Antwort auf die Anfrage VII-F-10319-AW-01 zu ungenehmigten  baulichen Änderungen in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung  wurde einerseits auf fachliche Prüfungen, Anhörungsverfahren und auch auf zwei Rückbauverfügungen (Am Lene-Voigt-Park und Connewitz) verwiesen. Zudem wurde in der Antwort auf den starken Anstieg von Meldungen wegen der Umnutzung von Wohnraum in Ferienwohnungen sowie die steigende Anzahl von baugenehmigungspflichtigen Anträgen auf Nutzungsänderung von Wohnraum hin zur Ferienwohnung verwiesen.

1) Wie ist der Stand der Bearbeitung der genannten fünf Fälle?  Wurden in den Fällen der ungenehmigten Änderungen im Erhaltungsgebiet Connewitz und Am Lene Voigt-Park die erforderlichen Rückbauten nachgewiesen? Gibt es nachfolgende Anträge der Eigentümer auf genehmigungspflichtige Maßnahmen?

2) Wurden seit Mai 2024weitere Verfahren wegen Verstöße gegen  erhaltungs- oder baurechtliche Vorgaben in den Sozialen Erhaltungsgebieten verhängt (bitte angeben welches Erhaltungsgebiet, konkreter Verstoß und ggf. Höhe des Bußgeldes)?

3) Wie viele baugenehmigungspflichtige Anträge auf Nutzungsänderung von Wohnraum hin zur Ferienwohnungen in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung wurden bisher in 2024 gestellt (bitte je Erhaltungsgebiet angeben) und wie beschieden?

4) Wann erreicht den Stadtrat der aktualisierte Katalog an Genehmigungskriterien für die Erhaltungsgebiete?


Antwort

Frage 1): Wie ist der Stand der Bearbeitung der genannten fünf Fälle? Wurden in den Fällen der ungenehmigten Änderungen im Erhaltungsgebiet Connewitz und Am Lene-Voigt-Park die erforderlichen Rückbauten nachgewiesen? Gibt es nachfolgende Anträge der Eigentümer auf genehmigungspflichtige Maßnahmen?

Der Sachstand zu den in VII-F-10319-AW-01 benannten fünf Vorhaben ist wie folgt:

  • Zu einem Vorhaben im Satzungsgebiet Am Lene-Voigt-Park (ungenehmigte bauliche Änderung einer Wohnung), bei der das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege (ABD) eine Rückbauverfügung erlassen hat, befindet sich ein Widerspruchverfahren zur Anordnung in Bearbeitung. Die nächsten Schritte sind die Abhilfeprüfung und Abgabe an die Landesdirektion als zuständige Widerspruchsbehörde.
  • Zu einem Vorhaben im Satzungsgebiet Lindenau (Hinweis auf ungenehmigte bauliche Änderung einer Wohnung) sind keine stichhaltigen Anhaltspunkte nachweisbar, sodass der Vorgang eingestellt wurde.
  • Zu einem Vorhaben im Satzungsgebiet Alt-Lindenau (ungenehmigte bauliche Änderung am Gebäude) ist im ABD eine Anhörung erfolgt. Eine Anordnung ist nicht erforderlich da Sachverhalt abgestellt wurde. Darüber hinaus wurde der Vorgang als Ordnungswidrigkeit angezeigt. Weitere Angaben können mit Blick auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte und den hiermit verbundenen datenschutzrechtlichen Belangen nicht getroffen werden.
  • Zu einem Vorgang im Satzungsgebiet Connewitz (ungenehmigte bauliche Änderung in zwei Wohnungen) ist seitens ABD eine Anhörung erfolgt. Eine Anordnung ist noch nicht erlassen. Beim Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung (AWS) ist eine Ordnungswidrigkeitsanzeige in Vorbereitung.
  • Zum Vorgang im Satzungsgebiet Eisenbahnstraße (ungenehmigte bauliche Änderung einer Wohnung) ist das Vorhaben in fachlicher Prüfung beim ABD. Es läuft eine Anhörung.

Frage 2): Wurden seit Mai 2024 weitere Verfahren wegen Verstöße gegen erhaltungs- oder baurechtliche Vorgaben in den Sozialen Erhaltungsgebieten verhängt (bitte angeben welches Erhaltungsgebiet, konkreter Verstoß und ggf. Höhe des Bußgeldes)?

Zu einem weiteren Vorgang im Satzungsgebiet Connewitz (ungenehmigte bauliche Änderung einer Wohnung) ist das Vorhaben in der fachlichen Prüfung des ABD. Eine Anhörung ist erfolgt; eine Anordnung ist noch nicht erlassen. Beim AWS ist eine Ordnungswidrigkeitsanzeige in Vorbereitung.

Frage 3): Wie viele baugenehmigungspflichtige Anträge auf Nutzungsänderung von Wohnraum hin zur Ferienwohnungen in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung wurden bisher in 2024 gestellt (bitte je Erhaltungsgebiet angeben) und wie beschieden?

Im Satzungsgebiet Eisenbahnstraße wurde eine Nutzungsänderung von Wohnen hin zu einer Ferienwohnung im Baugenehmigungsverfahren in 2024 negativ beschieden.

Im Satzungsgebiet Lindenau sind in 2024 zwei Nutzungsänderungen von Wohnen hin zu einer Ferienwohnung im Baugenehmigungsverfahren negativ beschieden.

Im Satzungsgebiet Plagwitz/Kleinzschocher ist eine Nutzungsänderung von Wohnen hin zu drei Ferienwohnungen im Baugenehmigungsverfahren.

Im Satzungsgebiet Eisenbahnstraße ist eine Nutzungsänderung von Wohnen hin zu vierzehn Ferienwohnungen im Baugenehmigungsverfahren.

Frage 4): Wann erreicht den Stadtrat der aktualisierte Katalog an Genehmigungskriterien für die Erhaltungsgebiete?

Die Zuständigkeit für den Beschluss des evaluierten Katalogs an Genehmigungskriterien liegt beim Oberbürgermeister aufgrund der gebundenen Rechtsfolge des Baugesetzbuches.

Wie in 2022 wurde allerdings der Entwurf des Kriterienkataloges im Ergebnis der Evaluierung im April 2024 (noch vor der verwaltungsinternen Mitzeichnung) in zwei Sitzungen des zeitweilig beratenden Ausschusses Wohnen eingebracht.

Nach Beschlussfassung in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters (voraussichtlich im September) wird der Katalog an Genehmigungskriterien als Information in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau eingebracht und anschließend veröffentlicht.

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