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VIII-DF-02164 Umsetzungsstand Haushaltssicherungskonzept und Planungsprämissen für Haushalt 2027 / 2028

SR Enrico Stange & SR Dr. Volker Külow

Den fragestellenden Stadträten ist nach dem Ende der Fragefrist gemäß § 24 Abs. (3) der Geschäftsordnung bekannt geworden, dass es eine Jahresanfangsverfügung des Beigeordneten für Finanzen geben soll. Daraus und aus der Bedeutung für die Finanzplanung und Haushaltsbewirtschaftung sowie für das unmittelbare Verhältnis zwischen Verwaltungsspitze und Stadtrat ergibt sich die Dringlichkeit.

Offenbar hat der Finanzbeigeordnete wichtige Verfügungen zum Umgang mit Haushaltsbudgets für 2026 gegeben. Zudem steht die Aufstellung des Haushaltsentwurf für die Jahre 2027 / 2028 verwaltungsseitig unmittelbar bevor.

Wir fragen den Oberbürgermeister:

  1. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Haushaltsicherungskonzepts für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 angesichts der wachsenden Fehlbeträge konkret dar?
  2. Welche konkreten Planungsprämissen für die verwaltungsseitige Erstellung des Haushaltsentwurf sind formuliert worden – Investitionshaushalt/Ergebnishaushalt – und in welcher Höhe sind Sachkosten- und Personalkostensteigerungen jeweils (prozentual) berücksichtigt?

Antwort

en fragestellenden Stadträten ist nach dem Ende der Fragefrist gemäß § 24 Abs. (3) der Geschäftsordnung bekannt geworden, dass es eine Jahresanfangsverfügung des Beigeordneten für Finanzen geben soll. Daraus und aus der Bedeutung für die Finanzplanung und Haushaltsbewirtschaftung sowie für das unmittelbare Verhältnis zwischen Verwaltungsspitze und Stadtrat ergibt sich die Dringlichkeit.

Offenbar hat der Finanzbeigeordnete wichtige Verfügungen zum Umgang mit Haushaltsbudgets für 2026 gegeben. Zudem steht die Aufstellung des Haushaltsentwurf für die Jahre 2027 / 2028 verwaltungsseitig unmittelbar bevor.

Wir fragen den Oberbürgermeister:

  1. Wie stellt sich der Umsetzungsstand des Haushaltsicherungskonzepts für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 angesichts der wachsenden Fehlbeträge konkret dar?
  2. Welche konkreten Planungsprämissen für die verwaltungsseitige Erstellung des Haushaltsentwurf sind formuliert worden – Investitionshaushalt/Ergebnishaushalt – und in welcher Höhe sind Sachkosten- und Personalkostensteigerungen jeweils (prozentual) berücksichtigt?

Antwort zu den Fragen

zu Frage 1

a) Untersetzung Fachdezernate mit Vorlage VIII-DS-00877-DS-03-NF-01 i.H. von insgesamt 26,2 Mio. EUR

davon 2025: 7,6 Mio. EUR;

  • aktuell gelöst rd. 100 TEUR (insb. zur Finanzierung Spitzabrechnung Oper und TdJW i.H. von 73 TEUR)
  • weitere Lösung erfolgt i.R. Jahresabschluss 2025: nach Bestätigung Mehrbedarfsvorlage HzE VIII-DS-01948 i.H. von bis zu 10,5 Mio. EUR in RV am 17.12.2025 erfolgt Lösung der Sperre des HSK-Beitrages HzE i.H. von 1,49 Mio. EUR (Annahme waren weitere positive Steuerungseffekte im Bereich Fallzahlen, diese sind zwar eingetreten - aber MB aufgrund höheren durchschnittlichen Fallkosten)

davon 2026: 18,6 Mio. EUR

  • Betrag vollständig im SAP für Bewirtschaftung gesperrt
  • Risiko EB Kultur rd. 1.040 TEUR -> aktuell nicht ausgeglichene Wirtschaftspläne 2026 angezeigt, liegen jedoch noch nicht vor; deshalb aktuell noch keine Aussage möglich inwieweit HSK-Beiträge durch EB Kultur erbracht werden

b) Beteiligungen: Beschlussvorlage VIII-DS-01978

  • mit einem Volumen von insg. 31,3 Mio. EUR für 2025/2026 in RV 17.12.2025 zur Beschlussfassung (davon ErgHH 5,8 Mio. EUR, InvestHH 25,5 Mio. EUR)

zu Frage 2

  • ErgHH sowie Stellenplanung wurden in DB OBM am 16.12.2025 als Entwurf zur ersten Lesung eingebracht (Methodik), verwaltungsinterne Diskussion und abschließende Entscheidung in OBM-Klausur am 12./13.01.2026 geplant, danach zweite Lesung in der Dienstberatung mit Bestätigung in der zweiten Januarhälfte
  • InvestHH: Vorstellung erw. FAF am 16.12.2025 erfolgt
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