VIII-A-01038 Eine Solaranlage für das Dach der Schule am Barnet-Licht-Platz
Die Schulleitung der Schule am Barnet-Licht-Platz, Oberschule der Stadt Leipzig, ist bestrebt, das begrünte Flachdach für die Installation einer Solaranlage zu nutzen. Eine Abordnung der Stadtwerke war vor über einem Jahr in der Schule, um sich die Gegebenheiten vor Ort anzusehen. Seither hat die Schule keine weiteren Informationen erhalten.
Ich frage den Oberbürgermeister:
- Welche Erkenntnisse hat die Schul- und Dachbesichtigung durch die Stadtwerke gebracht?
- Ist die Installation einer Solaranlage grundsätzlich möglich bzw. welche Gründe sprechen dagegen?
- Welche Vorteile würde eine Dachsolaranlage auf dem Schuldach bringen?
- Welche weiteren Prüfungen (z. B. Statik) bzw. baulichen Veränderungen an Schule und Dach wären nötig, um eine Solaranlage installieren zu können?
- Falls es keine grundsätzlichen Hindernisse gibt, in welchem Zeitrahmen ist der Aufbau einer Solaranlage möglich und wird diese von der Stadt Leipzig tatsächlich angestrebt?
Antwort
1. Welche Erkenntnisse hat die Schul- und Dachbesichtigung durch die Stadtwerke gebracht?
Die Vor-Ort-Prüfung ergab, dass das Dach der Schule am Barnet-Licht-Platz nur bedingt geeignet ist. Aufgrund technischer Anlagen und Aufbauten für Technikzentralen ist das Dach sehr kleinteilig und verschachtelt. Lediglich einzelne Teilflächen könnten für eine Belegung mit Photovoltaikanlagen geeignet sein. Für eine abschließende Aussage zur Eignung der Dächer sind brandschutztechnische und statische Aspekte detaillierter zu prüfen. Aufgrund der Kleinteiligkeit sind die spezifischen Anlagenkosten je kWp höher als bei anderen Dächern. Da andere Dächer kommunaler Gebäude ein größeres und wirtschaftlich besser erschließbares Potential ausweisen, werden zunächst diese Schulen mit PV-Anlagen beplant und ausgestattet.
2. Ist die Installation einer Solaranlage grundsätzlich möglich bzw. welche Gründe sprechen dagegen?
Siehe Antwort zu Frage 1.
3. Welche Vorteile würde eine Dachsolaranlage auf dem Schuldach bringen?
Eine Photovoltaikanlage würde einen Beitrag zu den kommunalen Klimaschutzzielen leisten. Ein Teil des Strombedarfs der Schule könnte aus lokal erzeugtem erneuerbarem Strom gedeckt werden.
4. Welche weiteren Prüfungen (z. B. Statik) bzw. baulichen Veränderungen an Schule und Dach wären nötig, um eine Solaranlage installieren zu können?
Für eine abschließende Prüfung müssten noch die Statik, der Blitzschutz und der Brandschutz geprüft werden. Anschließend müsste bei positivem Ergebnis eine detaillierte Planung einer Anlage erfolgen.
5. Falls es keine grundsätzlichen Hindernisse gibt, in welchem Zeitrahmen ist der Aufbau einer Solaranlage möglich und wird diese von der Stadt Leipzig tatsächlich angestrebt?
Aktuell werden andere Dächer kommunaler Gebäude mit einem höheren Potential geprüft und dort Anlagen errichtet, sodass kurz und mittelfristig keine Anlage auf dem Dach der Schule am Barnet-Licht-Platz geplant ist. Hintergrund ist der Ansatz mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen (Finanzmittel, Personal, Marktverfügbarkeit) einen kurzfristigen und möglichst hohen Ausbau an neuen PV-Anlagen zu erzielen, dies kann mit großen Flächen und hochwirtschaftlichen Anlagen erreicht werden.
