VIII-A-00993 Wohnungslosigkeit in Leipzig – Nachfrage u. a. zu VII-F-06303-AW-01
Wachsende Armut, steigende Mieten, zunehmende gesundheitliche Probleme lassen die Zahl wohnungsloser Menschen anwachsen. Dabei ist Wohnungslosigkeit nicht nur ein Phänomen unter erwerbslosen Personen. Laut BAG Wohnungslosenhilfe hat inzwischen jeder zehnte Wohnungslose bundesweit einen Job.
Wir bitten den Oberbürgermeister um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Personen in Leipzig waren in den Jahren 2023 und 2024 wohnungslos? (Bitte angeben nach amtlich oder in Einrichtungen erfassten Personen und ggf. Schätzungen der Verwaltung!)
- Wie viele Personen wurden in den Jahren 2023 und 2024 als wohnungslose, erwerbstätige Personen in Leipzig erfasst, die beispielsweise in den Notunterkünften nächtigen und erwerbstätig sind (Vollzeit, Teilzeit, Minijob etc.)?
- Welche Kenntnis hat die Stadtverwaltung über die Gründe der Wohnungslosigkeit erwerbsloser und erwerbstätiger Personen und welche Strategien gibt es, diese auf dem Weg in den eigenen Wohnraum zu unterstützen?
- Wie viele Fälle von Mietschulden in Leipzig sind der Stadtverwaltung für die Jahre 2023 und 2024 sowie aktuell mit drohender Wohnungslosigkeit bekannt?
- Wie viele Wohnungsräumungen wurden in den Jahren 2023 und 2024 in Leipzig vollzogen?
Antwort
1. Wie viele Personen in Leipzig waren in den Jahren 2023 und 2024 wohnungslos? (Bitte angeben nach amtlich oder in Einrichtungen erfassten Personen und ggf. Schätzungen der Verwaltung!)
Die Zahl der Wohnungslosen wird anhand der Personenanzahl ermittelt, die amtlich in Leipzig gemeldet sind, aber über keinen eigenen Mietvertrag verfügen. Zum Stichtag 31.01. waren demnach im Jahr 2023 944 und im Jahr 2024 965 Personen wohnungslos.
Entsprechend einer Fachinformation des Statistischen Bundesamtes zur Statistik nach dem Wohnungslosenberichterstattungsgesetz werden darüber hinaus seit 2025 folgende Personengruppen zusätzlich für die Erhebung zu berücksichtigen:
• Asylberechtigung (Art. 16a GG) und Unterbringung wegen fehlender Verfügbarkeit von eigener Wohnung (ggf. weiterhin Unterbringung in Aufenthaltseinrichtungen)
• Flüchtlingseigenschaft (§ 3 Abs. 1 AsylG) und Unterbringung wegen fehlender Verfügbarkeit von eigener Wohnung (ggf. weiterhin Unterbringung in Aufenthaltseinrichtungen)
• Subsidiärer Schutz (§ 4 Abs.1 AsylG) und Unterbringung wegen fehlender Verfügbarkeit von eigener Wohnung (ggf. weiterhin Unterbringung in Aufenthaltseinrichtungen)
• Nationaler zielstaatsbezogener Abschiebungsschutz (§ 60 Abs. 5, 7 AufenthG) und Unterbringung wegen fehlender Verfügbarkeit von eigener Wohnung (ggf. weiterhin Unterbringung in Aufenthaltseinrichtungen)
• Chancen-Aufenthaltsrecht (§104c Aufenthaltsgesetz) und Unterbringung wegen fehlender Verfügbarkeit von eigener Wohnung (ggf. weiterhin Unterbringung in Aufenthaltseinrichtungen)
• humanitäre Aufenthaltserlaubnis nach AufenthG und Unterbringung wegen fehlender Verfügbarkeit von eigener Wohnung (ggf. weiterhin Unterbringung in Aufenthaltseinrichtungen)
• Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG und Unterbringung wegen fehlender Verfügbarkeit von eigener Wohnung (ggf. weiterhin Unterbringung in Aufenthaltseinrichtungen)
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Personengruppen erhöht sich die Zahl wohnungsloser Personen zum Stand 31.01.2024 auf 3.647 Personen.
2. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2023 und 2024 als wohnungslose, erwerbstätige Personen in Leipzig erfasst, die beispielsweise in den Notunterkünften nächtigen und erwerbstätig sind (Vollzeit, Teilzeit, Minijob etc.)?
Die Erwerbstätigkeit von notuntergebrachten Personen wird statistisch nicht erfasst.
3. Welche Kenntnis hat die Stadtverwaltung über die Gründe der Wohnungslosigkeit erwerbsloser und erwerbstätiger Personen und welche Strategien gibt es, diese auf dem Weg in den eigenen Wohnraum zu unterstützen?
Die Ursachen von Wohnungslosigkeit sind vielfältig, sowohl bei erwerbslosen als auch erwerbstätigen Personen. Neben Mietschulden und mietwidrigen Verhalten sind auch gesundheitliche Ursachen, psychische Erkrankungen, Trennungen oder Suchterkrankungen relevant. Zudem werden Personen beispielsweise nach Haftaufenthalt oder durch Wegbrechen der bestehenden Unterstützungssysteme (z.B. Familie, Freunde, soziale Einbindungen, Arbeitsstelle etc.) wohnungslos.
Alle Nutzer/-innen in den Einrichtungen der Notunterbringung haben die Möglichkeit, durch Sozialarbeiter/-innen gemäß § 67 SGB XII vor Ort beraten zu werden. Zudem stehen bedarfsadäquate Unterkünfte für psychisch Erkrankte sowie suchtkranke Personen zur Verfügung, in welchen individuell auf die Herausforderungen der Klient/-innen eingegangen wird.
Personen, welche sich in einem Arbeitsverhältnis von wöchentlich über 20 Stunden befinden, können die Übernachtungshäuser ganztägig nutzen, um Ruhephasen zu gewährleisten. Im Rahmen der Integration in den ersten Wohnungsmarkt unterhält das Sozialamt enge Kontakte mit ortsansässigen Vermietern. Derzeit läuft eine Erprobungsphase für dezentrale WG-Formen in Gewährleistungswohnungen. Dieses Angebot ist insbesondere für Betroffene geeignet, die kooperativ und in zuverlässiger Zusammenarbeit die Angebote der Übernachtungshäuser genutzt haben und für die der eigene Mietvertrag den letzten Schritt zurück in ein selbstgeregeltes Leben darstellt.
4. Wie viele Fälle von Mietschulden in Leipzig sind der Stadtverwaltung für die Jahre 2023 und 2024 sowie aktuell mit drohender Wohnungslosigkeit bekannt?
Eine gesonderte Auswertung nach Mietschulden erfolgt nicht. Die der Stadtverwaltung neubekannt gewordenen Wohnungsnotfälle betrugen:
in 2023: 1.876 (zzgl. 1.481 laufende Fälle aus dem Vorjahr)
in 2024: 2.003 (zzgl. 1.061 laufende Fälle aus dem Vorjahr).
Eine Auswertung der aktuellen Zahlen für das Jahr 2025 liegt noch nicht vor.
5. Wie viele Wohnungsräumungen wurden in den Jahren 2023 und 2024 in Leipzig vollzogen?
Im Jahr 2023 wurden dem Sozialamt 532 Wohnungsräumungen bekannt. Im Jahr 2024 wurden dem Sozialamt 606 Wohnungsräumungen bekannt.
