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VII-OB-08385 Zur strategischen Liegenschaftspolitik

Fraktion DIE LINKE

In der Ratsversammlung vom 08.07.2015 wurde über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entschieden, der u.A. besagt, dass keine Liegenschaften der Stadt Leipzig, ihrer Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen mehr verkauft werden sollen. In der Ratsversammlung vom 08.07.2015 wurde über den Antrag VI-A-01297 entschieden, in dem der zweite Punkt lautet:

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch ein geeignetes Verfahren sicher zu stellen, dass Flächen/Grundstücke städtischer Beteiligungsunternehmen, die zur Erfüllung des Unternehmens­zwecks nicht erforderlich sind, vor einer beabsichtigten Vermarktung darauf geprüft werden, ob sie zur Erfüllung anderer öffentlicher Aufgaben von erheblicher stadtstrategischer Bedeutung und geeignet sind. Das Verfahren ist bis zum I. Quartal 2016 dem Stadtrat vorzulegen.“

Im Stand zur Umsetzung der Beschlüsse wird diesbezüglich ein Beschlusspunkt formuliert: „Beschlusspunkt 2: Das Verfahren ist mit den städtischen Beteiligungsgesellschaften abgesprochen und wird bereits umgesetzt. Das Verfahren wird in der Vorlage zur strategischen Liegenschaftspolitik dem Stadtrat vorgestellt.“ Unserer Kenntnis nach ist diese Vorstellung in Form einer Vorlage an den Stadtrat bisher nicht geschehen. Eine schriftliche Antwort zur gemeinsamen Anfrage VI-F-05753 der Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen besagt, dass dieses Verfahren zum Zeitpunkt der Anfrage „Gegenstand einer noch zu beschließenden Dienstanweisung“ war, der nach Beschluss dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben werde.

Wir fragen den Oberbürgermeister:

  1. Wann wurde der Stadtrat über diese Dienstanweisung aus der Dienstberatung des OBM informiert? Wie lautet der wesentliche Inhalt dieser Dienstanweisung?
  2. Über welche Liegenschaften aus städtischen Beteiligungsgesellschaften wurde seit Eingang des Antrags mittels dieses Verfahrens entschieden? Wie viele Liegenschaften sind dadurch in städtischer Hand geblieben?)
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