VII-F-10684 Verkehrsbedingte Schäden in Grundstücken Demmeringstraße
Auf Grund der spezifischen Straßenverkehrssituation im Bereich Demmeringstraße, Kreuzung Odermannstraße bis zur Kreuzung W.-Zipper-Straße, kommt es hinsichtlich des Verkehrsmittels Straßenbahn offenkundig seit längerer Zeit zu diversen Gebäudeschäden (z.B. Risse im Putz und Mauerwerk), Bodenerschütterungen und Lärmbelastungen für die Anwohnerschaft, darunter neben dort wohnenden Bürgerinnen und Bürgern auch für Händler, Gastronomiebetreiber usw.
Die Hauptursache für diese unerfreuliche Tatsache besteht darin, dass einige Straßenbahnen hier extrem rasant bis rasend (besonders in Richtung Lindenauer Markt) fahren, obwohl dieser Bereich - zumindest teilweise eine 30er Zone - ist. Eine verschlissene Weiche befindet sich in diesem Straßenabschnitt direkt vor dem Haus Demmeringstraße 32. Der Zustand der Schienen und des Straßenbelags ist generell sehr mangelhaft vor Ort.
Fragen an den Oberbürgermeister:
- Ist der Stadtverwaltung die o.g. Problemlage bekannt?
- Wenn ja, gibt es Überlegungen dazu, kurzfristig Maßnahmen zu einer Verbesserung der Situation zu ergreifen, z.B. den Einsatz anderer Straßenbahnen bzw. die bessere Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen? Wenn nein, warum nicht?
- Kann ggf. der Streifen links und rechts der äußeren Schiene und der Schienenmittelbereich erneuert werden bzw. sind in absehbarer Zeit Maßnahmen zur Sanierung des Gleiskörpers der Linie 7 auf dem Abschnitt zwischen Odermannstraße und Merseburger Straße geplant
Antwort
Die Fragen werden mit einer Zuarbeit der LVB beantwortet.
1. Ist der Stadtverwaltung die o.g. Problemlage bekannt?
2. Wenn ja, gibt es Überlegungen dazu, kurzfristig Maßnahmen zu einer Verbesserung der Situation zu ergreifen, z.B. den Einsatz anderer Straßenbahnen bzw. die bessere Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen? Wenn nein, warum nicht?
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse zur Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen im genannten Streckenabschnitt vor, der Hinweis wird jedoch bei den nächsten Geschwindigkeitskontrollen berücksichtigt.
Grundsätzlich gilt, dass die LVB bereits selbst zur Sicherung ihrer Qualitäts- und Servicestandards und eines ordnungsgemäßen Betriebs regelmäßig auch die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeiten im gesamten Liniennetz überprüfen. Das Fahrpersonal muss sich streng an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und gegebene Tempolimits halten. Alle Fahrer sind zur regelmäßigen Teilnahme an Schulungen verpflichtet, in denen auch die Einhaltung von Tempolimits wiederkehrend thematisiert wird.
3. Kann ggf. der Streifen links und rechts der äußeren Schiene und der Schienenmittelbereich erneuert werden bzw. sind in absehbarer Zeit Maßnahmen zur Sanierung des Gleiskörpers der Linie 7 auf dem Abschnitt zwischen Odermannstraße und Merseburger Straße geplant?
Der Abschnitt unterliegt, wie das gesamte Leipziger Straßenbahnnetz, dem Infrastruktur-Monitoring der LVB. Hierbei werden nach gesetzlichen und LVB-internen Richtlinien einzelne Bestandteile der Gleise auf Betriebssicherheit überprüft und der Zustand erhoben. Der Abschnitt erfüllt aktuell alle sicherheitsrelevanten Aspekte. Eine Wirkung des Straßenbahnbetriebs auf Bodenerschütterungen und ggf. vorhandene Gebäuderisse ist nicht unmittelbar herzustellen, da es für Gebäuderisse zahlreiche Faktoren gibt, die unter anderem von den Bodenverhältnissen, den Gebäudegründungen, der Gebäudesubstanz und der Gebäudeinstandhaltung beeinflusst werden.
Der benannte Straßenraum soll gemäß Stadtratsbeschluss zur Terminlichen Einordnung der Maßnahmen des Basismodul Hauptachsen (Vorlage VII-DS-07679-DS-01-NF-04) umfangreich durch die Stadt Leipzig, LVB, Leipziger Wasserwerke und Stadtwerke Leipzig, im Jahr 2033 erneuert werden. Für das Jahr 2026 planen die LVB eine Sanierung des Straßenbelages im unmittelbaren Gleisbereich.
