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VII-F-10676 Droht durch eine fehlgeleitete Bundessozialpolitik die dritte Kürzungswelle des Sozialen Arbeitsmarktes?

Fraktion Die Linke

Eine weiter steigende Arbeitslosigkeit in Leipzig auf über 10 % (inklusive Unterbeschäftigung) sowie eine deutliche Reduzierung in den Maßnahmen des Sozialen Arbeitsmarktes macht eine dringende Neujustierung der beschäftigungspolitischen Strategie des Jobcenters erforderlich. Auf Bundesebene sind zudem, so Medieninformationen, weitere Kürzungswellen zu befürchten, ohne dass mit konkreten Zahlen operiert wird. Der Stadtrat sollte durch die Verwaltung künftig aktiv in Kenntnis gesetzt werden.

Wir bitten den Oberbürgermeister daher, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele (kommunale) Stellen nach dem Teilhabechancengesetz plant das Jobcenter Leipzig für die Jahre 2024 und 2025 nach 16i/16e? Ausgangswert sind mindestens die in der Vergangenheit bewilligten 450 Stellen in Projekten nach § 16i. Kommunale Stellen bitte gesondert ausweisen.
  2. Wie viele (kommunale) Stellen werden im Jahr 2024 in welchen Bereichen nicht nachbesetzt oder verlängert?
  3. Wie hoch sind die Planungswerte des Eingliederungshaushalts und des Verwaltungshaushaltes des Jobcenters Leipzig in 2024 und in 2025? Bitte auch Werte aus den Haushaltsplanentwürfen des Bundes darstellen und was das für das Jobcenter Leipzig bedeutet.
  4. Wann erfolgt die Einbringung der Zielvereinbarung 2024 und 2025 zwischen der kommunalen Trägern Stadt Leipzig und der Geschäftsführerin und welche strategischen Ziele sieht die Stadt Leipzig für das Jobcenter Leipzig? Wann wird diese dem Stadtrat vorgelegt?
  5. Wie hat sich der Anteil der Langleistungsbeziehenden und Langzeitarbeitslosen in Leipzig in den Jahren 2023-2024 prozentual und relativ entwickelt und wie viele Menschen der beiden Bezugsgruppen konnten in den Jahren 2023 und 2024 prozentual nicht aktiviert oder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden?
  6. Wie viele AGH-Plätze und AGH-Teilnehmende hat das Jobcenter 2024 geplant und wie ist die tatsächliche Besetzung und gibt es Träger, bei denen das Jobcenter Zusicherungen zurückgezogen hat?
  7. Wie begründet das Jobcenter die erfreuliche Rückkehr im Jahr 2024 zu einem Interessensbekundungsverfahren für AGH für das Jahr 2025 vor dem Hintergrund, dass in der jüngeren Vergangenheit das kritikwürdige Modell der intransparenten Verteilung ohne Verfahren der Öffentlichkeit positiv angetragen wurde?

Antwort

Frage 1: Wie viele (kommunale) Stellen nach dem Teilhabechancengesetz plant das Jobcenter Leipzig für die Jahre 2024 und 2025 nach 16i/16e? Ausgangswert sind mindestens die in der Vergangenheit bewilligten 450 Stellen in Projekten nach § 16i. Kommunale Stellen bitte gesondert ausweisen.

Im Jahr 2024 laufen 93 16e-Förderfälle, die teilweise in diesem, teilweise erst in den Folgejahren enden. Davon erfolgen 74 Förderungen bei kommunalen Arbeitgebern (69 Fälle beim KEE und 5 Fälle bei den Leipziger Verkehrsbetrieben).

Im Jahr 2024 laufen 250 16i-Förderfälle, davon 98 bei kommunalen Arbeitgebern (97 Fälle beim KEE und 1 Fall beim Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe).

Die Förderinstrumente für 2025 können erst nach Bekanntgabe der Haushaltsausstattung der Jobcenter geplant werden, voraussichtlich im Oktober 2024. Die haushälterischen Spielräume der Bundesregierung sind bekanntermaßen eng.

Frage 2: Wie viele (kommunale) Stellen werden im Jahr 2024 in welchen Bereichen nicht nachbesetzt oder verlängert?

Die Förderungen nach § 16e und § 16i SGB II dienen ausschließlich den Arbeitnehmern. Begrifflich fördert das Jobcenter keine „Stellen“ (und besetzt diese auch nicht nach), sondern gewährt individuelle Förderungen für Menschen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Im Jahr 2024 laufen 22 Arbeitsverhältnisse nach § 16i SGB II aus (siehe Anlage). Davon können 5 Arbeitsverhältnisse verlängert werden, um die maximale Förderdauer von 5 Jahren pro Teilnehmer/-in auszuschöpfen. Eine Stelle konnte durch eine Förderung nach § 16 e SGB II neu besetzt werden.

Weiterhin laufen 9 Arbeitsverhältnisse nach § 16e SGB II aus. Eine Verlängerung dieser Arbeitsverhältnisse ist nicht möglich, da die maximale Förderdauer von 2 Jahren ausgeschöpft ist.

Eine teilweise Kompensation der – vor allem im Jahr 2023 - auslaufenden geförderten Stellen erfolgt durch 50 zusätzliche Stellen nach § 16e SGB II ab dem Jahr 2024, wie bereits mit Vorlage VII-DS-09971 mitgeteilt. Mit Stand 15.08.2024 sind davon alle Stellen besetzt worden:

  • 24 Stellen bei der Stadtreinigung Leipzig und
  • 26 Stellen in den Schulbibliotheken.

Frage 3: Wie hoch sind die Planungswerte des Eingliederungshaushalts und des Verwaltungshaushaltes des Jobcenters Leipzig in 2024 und in 2025? Bitte auch Werte aus den Haushaltsplanentwürfen des Bundes darstellen und was das für das Jobcenter Leipzig bedeutet.

Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Bundesmittel für den Haushalt des Jobcenters Leipzig Stadt für 2024 und die aktuellen Schätzwerte für 2025.

  

 

Bundes - Haushaltsmittel in Mio. Euro

Ist
2024

 

Schätzwerte
2025

Differenz
gegenüber bereinigt

Ist
2024 (bereinigt)*

absolut

relativ

Verwaltungskosten

67,057

67,057

57,696

-9,361

-14,0%

Eingliederungstitel *

42,440

29,489

37,259

+7,770

26,4%

Gesamt - Haushalt

109,497

 

 

96,546

94,956

-1,591

-1,7%

*Ab 2025 werden die Neueintritte in Reha- und Weiterbildungsmaßnahmen durch die Agentur für Arbeit aus dem SGB III finanziert. Für einen Vergleich der Haushaltsmittel im Eingliederungstitel müssen die Ausgaben für Reha- und Weiterbildungsmaßnahmen 2024 herausgerechnet werden. Laut aktuellen Planungsprognosen aus dem August 2024 belaufen sich diese Ausgaben bis zum Jahresende 2024 auf ca. 12,951 Mio. EUR.

Die tatsächlichen Werte für 2025 sind aktuell noch unklar. Erst wenn der Bundeshaushalt 2025 abschließend beschlossen ist, kann eine finale Bewertung vorgenommen werden. Je nach Höhe der verfügbaren Mittel, ist ggf. die Notwendigkeit zur Umschichtung von Mitteln aus den Eingliederungstiteln in die Verwaltungskosten zu prüfen, um das operative Geschäft aufrechtzuerhalten.

Frage 4: Wann erfolgt die Einbringung der Zielvereinbarung 2024 und 2025 zwischen der kommunalen Trägern Stadt Leipzig und der Geschäftsführerin und welche strategischen Ziele sieht die Stadt Leipzig für das Jobcenter Leipzig? Wann wird diese dem Stadtrat vorgelegt?

Am 29.05.2024 wurde die Zielvereinbarung 2024 zwischen dem Träger Stadt Leipzig und der Geschäftsführerin des Jobcenters Leipzig unterzeichnet. Die Zielgrößen wurden zuvor im Fachausschuss Wirtschaft, Arbeit und Digitales vorgestellt.

Auch im Jahr 2025 werden strategische Zielgrößen im Zusammenhang mit den Zielen:

  • Bekämpfung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit
  • Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
  • Vermeidung von Umschichtungen zugunsten des Verwaltungshaushaltes 

vereinbart werden. Bevor die genauen Ziele definiert werden, müssen die Haushaltsmittel für das Jahr 2025 final festgelegt. Die Ziele für 2025 werden ebenfalls dem Fachausschuss Wirtschaft, Arbeit und Digitales vorgestellt.

Frage 5: Wie hat sich der Anteil der Langleistungsbeziehenden und Langzeitarbeitslosen in Leipzig in den Jahren 2023-2024 prozentual und relativ entwickelt und wie viele Menschen der beiden Bezugsgruppen konnten in den Jahren 2023 und 2024 prozentual nicht aktiviert oder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden?

Die Zahl der Langzeitleistungsberechtigten (LZB) ist im Jobcenter Leipzig, Stadt gegenüber dem Vorjahr um ca. 10,0 % angestiegen. Der Anstieg beruht ausschließlich auf dem Zugang der ukrainischen Leistungsbezieher in den Langzeitbezug. Ohne die ukrainischen LZB ist die Zahl gegenüber dem Vorjahr um ca. 2,0 % gesunken.

nach Staatsangehörigkeit

 

 

Differenz

Jul 23

Jul 24

absolut

in %

Farbnotation für: Allgemein: BA-Grau

Farbnotation für: Istwert Vorjahr(e)

Farbnotation für: Istwert aktuelles Jahr

Farbnotation für: Differenz / Veränderung

Farbnotation für: Differenz / Veränderung

Alle Langzeitleistungsberechtigten (MW)

22.604

24.893

2.289

10,1%

davon

 

 

 

 

Ukraine

250

2.977

2.727

1090,8%

ohne Ukraine

22.354

21.916

-438

-2,0%

 

 

 

 

 

Datenquelle: SGB II - Cockpit mit Datenstand 07/2024

1.956 Langzeitleistungsberechtigte wurden 2024 bis zum Berichtsmonat Juli in den ersten Arbeitsmarkt integriert. Hierbei handelt es sich um vorläufige Daten, die sich mit weiteren Meldungen erhärten (erster Ladestand). Die Zahl der Integrationen wird sich rückwirkend noch erhöhen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl der erfolgreichen Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt um 6,0% erhöht.

Langzeitleistungsberechtigte (LZB) 

 

 

Differenz

Jul 23

Jul 24

absolut

in %

Farbnotation für: Allgemein: BA-Grau

Farbnotation für: Istwert Vorjahr(e)

Farbnotation für: Istwert aktuelles Jahr

Farbnotation für: Differenz / Veränderung

Farbnotation für: Differenz / Veränderung

Anzahl Integrationen (JFW)

1.845

1.956

111

6,0%

 

 

 

 

 

Datenquelle: SGB II - Cockpit mit Datenstand 07/2024

Aktuell befinden sich 1.974 Langzeitleistungsberechtigte in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme (Stand Berichtsmonat Juli 2024). Vor einem Jahr waren es zwei Personen weniger. Im Jahresdurchschnitt (JDW) 2024 lag der Bestand von Teilnehmern an einer Maßnahme bei 2.010. Das sind im Vorjahresvergleich 264 weniger.

Langzeitleistungsberechtigte (LZB)

 

 

Differenz

Jul 23

Jul 24

absolut

in %

Farbnotation für: Allgemein: BA-Grau

Farbnotation für: Istwert Vorjahr(e)

Farbnotation für: Istwert aktuelles Jahr

Farbnotation für: Differenz / Veränderung

Farbnotation für: Differenz / Veränderung

Bestand in Maßnahmen (MW)

1.972

1.974

2

0,1%

Bestand in Maßnahmen (JDW)

2.274

2.010

-264

-11,6%

 

 

 

 

 

Datenquelle: SGB II - Cockpit mit Datenstand 07/2024

Die Personengruppe der Langzeitleistungsberechtigten ist Bestandteil der Kennzahlen nach § 48a SGB II. Aus diesem Grund sind Daten zur Integration und zum Bestand in Maßnahmen vorhanden. Für die Langzeitarbeitslosen sind statistische Zahlen nur für die Entwicklung des Kundenbestandes abrufbar. Zahlen zur Integration oder dem Bestand in Maßnahmen sind nicht verfügbar.

Langzeitarbeitslose

 

 

Differenz

Jul 23

Jul 24

absolut

in %

 

Farbnotation für: Istwert Vorjahr(e)

Farbnotation für: Istwert aktuelles Jahr

Farbnotation für: Differenz / Veränderung

Farbnotation für: Differenz / Veränderung

Alle Langzeitarbeitslosen (MW)

6.053

6.649

596

9,8%

 

 

 

 

 

Datenquelle: BA Statistik-Service mit Datenstand 07/2024

Frage 6: Wie viele AGH-Plätze und AGH-Teilnehmende hat das Jobcenter 2024 geplant und wie ist die tatsächliche Besetzung und gibt es Träger, bei denen das Jobcenter Zusicherungen zurückgezogen hat?

Für das Jahr 2024 wurden 755 Teilnehmerplätze mit 1.510 Eintritten geplant (ein Platz kann innerhalb seiner Laufzeit mehrfach besetzt werden). Bis zum Berichtsmonat Juli 2024 waren bereits 991 Teilnehmer in AGH eingemündet. Zusicherungen wurden keine zurückgenommen. 

Frage 7: Wie begründet das Jobcenter die erfreuliche Rückkehr im Jahr 2024 zu einem Interessensbekundungsverfahren für AGH für das Jahr 2025 vor dem Hintergrund, dass in der jüngeren Vergangenheit das kritikwürdige Modell der intransparenten Verteilung ohne Verfahren der Öffentlichkeit positiv angetragen wurde?

Die Veröffentlichung auf der Homepage des Jobcenters war leider ein technischer Fehler, der sofort korrigiert wurde. Es wird für das Jahr 2025 aufgrund der deutlich reduzierten Anzahl an Maßnahmen keine Rückkehr zum Interessenbekundungsverfahren geben.

Wie bereits aufgeführt, ist nach ersten Prognosen für 2025 mit einer weiteren Reduzierung der Eingliederungsmittel zu rechnen. Bei Planung der Instrumente wird das Jobcenter Leipzig auch 2025 auf ein ausgewogenes Verhältnis von Coaching und Bewerbungsmaßnahmen, Qualifizierungsmaßnahmen und öffentlich geförderter Beschäftigung setzen, die zur Erreichung der übergeordneten Ziele des SGB II (Integrationsfortschritte und möglichst nachhaltige Verringerung bzw. Beendigung von Hilfebedürftigkeit) beitragen.

 

 

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