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VII-F-10675 Kita- und Schulessen: Entwicklungen Inanspruchnahme und Preise – Nachfrage und Aktualisierung zur Anfrage VII-OB-09486, VII-F-09286, VII-F-08489, VII-F-07838 und VII-F-07342 bzw. zu den jeweiligen Antworten der Verwaltung

Fraktion Die Linke

Das Online-Portal TAG24.de titelt am 6. August 2024 „Zu teuer! Immer mehr Eltern sparen am Schulessen“ und führt u. a. weiter aus:

„Brötchenautomat statt Schulessen: Immer weniger Kinder und Jugendliche nehmen am Schulessen teil, beklagt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Sachsen (DEHOGA). Die Caterer im Freistaat sehen die komplette Branche im Umbruch.

Schuld sind die hohen Preise. Gastronomen und Caterer kämpfen mit den gestiegenen Kosten für Energie und Lebensmittel. Und mit der Mehrwertsteuer.

Während der Corona-Krise hatte die Bundesregierung den Satz auf sieben Prozent gesenkt, zu Jahresbeginn wieder auf die üblichen 19 Prozent angehoben. Seitdem wankt das System, sagt Sachsens DEHOGA-Präsident Axel Hüpkes (55).

Die Bestellungen seien um rund zehn Prozent zurückgegangen, hat Torsten Weiße-Köhler (50) vom Verband Deutscher Schul- und Kitacaterer (VDSKC) beobachtet.“

(Quelle: https://www.tag24.de/nachrichten/regionales/sachsen/sachsen-zu-teuer-immer-mehr-eltern-sparen-am-schulessen-schuld-ist-mehrwertsteuer-3305980, letzter Aufruf 06.08.2024, 16.55 Uhr)

 

Daher fragen wir den Oberbürgermeister:

1. Wie viele Kinder in Schulen und Kitas haben in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 sowie von Januar bis einschließlich Juni 2024 an der Kita- bzw. Schulspeisenversorgung teilgenommen? (Bitte nach Jahren nominal und in Prozent angeben!)

2. Gab es in den in Frage 1 in Bezug genommenen Jahren hinsichtlich der Teilnahme an der Kita- und Schulspeisenversorgung Zeiten mit deutlichen Abweichungen und welche Ursachen führten dazu?

3. Wie haben sich die Preise für die Teilnahme an der Kita- bzw. Schulspeisenversorgung in den in Frage 1 in Bezug genommenen Jahren entwickelt? (Bitte nach Jahren und monatlichen Kosten pro Kind nach Altersgruppen, Anbietern und Einrichtungen – Kitas und Schulen – angeben!)

4. Welche Preisanhebungen wurden durch welche Anbieter in welcher Höhe zum 1. Januar 2024 angezeigt und deren Anträge ggf. bereits genehmigt? (Bitte aufstellen nach Einrichtungen, Altersgruppen und Anbietern und Differenzbetrag sowie neuen Preisen!)

5. Welche Preise je Portion sind unter Berücksichtigung der Preise nach Fragen 3 und 4 sowie der Wiederanhebung der Mehrwertsteuer auf Kita- und Schulessen von 7 auf 19 Prozent ab Wiederanhebung zu zahlen? (Bitte aufstellen nach Einrichtungen, Altersgruppen und Anbietern sowie Preisen unter Berücksichtigung der Wiederanhebung der Mehrwertsteuer!)

6. Wie schlüsseln sich für die Jahre 2022, 2023 sowie für Januar bis Juni 2024 die Zahlen nach Altersgruppen – Kita, Schulen, höhere Altersgruppen – hinsichtlich der potenziell Leistungsberechtigten für Bildung und Teilhabe sowie der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe erhielten, auf? (Bitte aufstellen nach Altersgruppen und Anzahl, vgl. Antwort zu Frage 6 VII-F-09286!)


Antwort

1. Wie viele Kinder in Schulen und Kitas haben in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 sowie von Januar bis einschließlich Juni 2024 an der Kita- bzw. Schulspeisenversorgung teilgenommen?

Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Leipzig

  • 12/2020 bis 11/2021: 4.046 Portionen/tägl. = 70% Teilnehmer
  • 12/2021 bis 11/2022: 3.926 Portionen/tägl. = 69% Teilnehmer
  • 12/2022 bis 11/2023: 4.066 Portionen/tägl. = 73% Teilnehmer
  • 12/2023 bis 06/2024: 4.176 Portionen/tägl. = 67% Teilnehmer

*   Zeitraum der Datenerfassung erfolgt in Vertragsjahren

** Zeiten des regulären Betriebs (Schließzeiten der Einrichtungen infolge der Corona-Pandemie) sind nicht mehr
    nachvollziehbar

Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig

  • Schuljahr 2020/2021: 14.419 Portionen/tägl. = 31% Teilnehmer
  • Schuljahr 2021/2022: 19.436 Portionen/tägl. = 40% Teilnehmer
  • Schuljahr 2022/2023: 21.092 Portionen/tägl. = 41% Teilnehmer
  • Schuljahr 2023/2024: 22.404 Portionen/tägl. = 42% Teilnehmer

*   Zeitraum der Datenerfassung erfolgt in Vertragsjahren (entspricht einem Schuljahr)

** Zeiten des regulären Betriebs (Schließzeiten der Einrichtungen infolge der Corona-Pandemie) sind nicht mehr
    nachvollziehbar

2. Gab es in den in Frage 1 in Bezug genommenen Jahren hinsichtlich der Teilnahme an der Kita- und Schulspeisenversorgung Zeiten mit deutlichen Abweichungen und welche Ursachen führten dazu?

Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Leipzig

Trotz Schließung von Einrichtungen infolge der Corona-Pandemie ließ sich kein gravierender Rückgang der Teilnehmerquote belegen.

Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig

Trotz Erhöhung der Menüpreise infolge der Mindestlohnanpassungen lässt sich eine steigende Teilnehmerquote nachweisen.

3. Wie haben sich die Preise für die Teilnahme an der Kita- bzw. Schulspeisenversorgung in den in Frage 1 in Bezug genommenen Jahren entwickelt?

Bei den angegebenen Menüpreisen handelt es sich um Mittelwerte der Menülinien 1 und 2 pro Vertragsjahr über alle Bieter in allen Losen. Die Berechnung des Mittelwertes erfolgte anhand der vorliegenden Menüpreise in den Menülinien 1 und 2 inkl. Menüpreiserhöhungen in den angegebenen Zeiträumen. Für die Berechnung der monatlichen Kosten wurden 21 Betreuungstage monatlich angenommen.

Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Leipzig

Zeitraum

Altersgruppe 1-3 Jahre

Altersgruppe 3-7 Jahre

 

Menüpreis

Monatliche Kosten /Kind

Menüpreis

Monatliche Kosten /Kind

12/2020 – 11/2021

2,34 €

49,14 €

2,41 €

50,61 €

 

12/2021 – 11/2022

2,52 €

52,92 €

2,58 €

54,18 €

 

12/2022 – 11/2023

2,70 €

56,70 €

2,78 €

58,38 €

 

Ab 12/2023

2,81 €

59,01 €

2,89 €

60,69 €

Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig

Bei den angegebenen Menüpreisen handelt es sich um Mittelwerte der Menülinien 1 und 2 pro Schuljahr über alle Bieter. Die Berechnung des Mittelwertes erfolgte anhand der vorliegenden Menüpreise in den Menülinien 1 und 2 inkl. Menüpreiserhöhungen in den angegebenen Zeiträumen. Die Differenz im gebildeten Menüpreismittelwert im Vergleich Schuljahr 2020/2021 zu 2021/2022 ergibt sich aufgrund ungleicher zeitlicher Menüpreisanpassungen der Unternehmen in den Jahren 2021 und 2022. Der tatsächliche Menüpreis in den Schulen kann durch individuelle Auswahl der jeweiligen Schule hinsichtlich der Zusatzangebote höher sein (bspw. Aufpreis für Salattheke, Free Flow usw.). Für die Berechnung der monatlichen Kosten wurden 18 Schultage monatlich angenommen.

Versorgungssystem Warmkost:

Schuljahr

Klassenstufe 1-4

Klassenstufe 5-12

Menüpreis

Monatliche Kosten/ SchülerIn

Menüpreis

Monatliche Kosten/ SchülerIn

2020/2021

3,45 €

62,10 €

3,56 €

64,08 €

 

2021/2022

3,42 €

61,65 €

3,54 €

63,72 €

 

2022/2023

3,88 €

69,84 €

4,01 €

72,18 €

 

2023/2024

4,18 €

75,24

4,32 €

77,76

Versorgungssystem Cook & Chill, Cook & Freeze; Mischküche:

Schuljahr

Klassenstufe 1-4

Klassenstufe 5-12

Menüpreis

Monatliche Kosten/ SchülerIn

Menüpreis

Monatliche Kosten/ SchülerIn

2020/2021

3,73 €

67,14 €

3,85 €

69,30 €

 

2021/2022

3,72 €

66,96 €

3,84 €

69,12 €

 

2022/2023

4,26 €

76,68 €

4,39 €

79,02 €

 

2023/2024

4,57 €

82,26

4,72 €

84,96

4. Welche Preisanhebungen wurden durch welche Anbieter in welcher Höhe zum 1. Januar 2024 angezeigt und deren Anträge ggf. bereits genehmigt? (Bitte aufstellen nach Einrichtungen, Altersgruppen und Anbietern und Differenzbetrag sowie neuen Preisen!)

In den Kindertageseinrichtungen beantragten fünf Versorgungsunternehmen Menüpreisanpassungen zum 01.01.2024. Die Anträge wurden seitens der Vergabestelle geprüft und genehmigt. Für ein Unternehmen erfolgte die Genehmigung zur Menüpreisanpassung erst für 02/2024 aufgrund versäumter Antragsfristen.

Die Menüpreisanpassungen liegen in der Altersgruppe 1-3 Jahre bei durchschnittlich 0,09 € und in der Altersgruppe 3-7 Jahre bei ca. 0,10 €. Ein Unternehmen hat eine Menüpreisanpassung in Höhe von durchschnittlich 0,45 €. Grund dafür ist das, dass dieses Unternehmen die letzte Menüpreisanpassung zum 01.07.2022 vorgenommen hat.

Im Bereich Schulen haben alle Versorgungsunternehmen Menüpreisanpassungen zum 01.01.2024 beantragt. Die Anträge wurden seitens der Vergabestelle geprüft und genehmigt. Für zwei Unternehmen wurde die Menüpreisanpassung erst für 02/2024 aufgrund versäumter Antragsfristen genehmigt.

Die Menüpreise in den Menülinien 1 und 2 erhöhen sich durchschnittlich um:

Versorgungssystem Warmkost:

Klassenstufen 1 - 4:  0,18 €

Klassenstufen 5 - 12: 0,21 €

Versorgungssystem Cook & Chill, Cook & Freeze, Mischküche

Klassenstufen 1 - 4:  0,18 €

Klassenstufen 5 - 12: 0,20 €

5. Welche Preise je Portion wären unter Berücksichtigung der Preise nach Fragen 3 und 4 sowie einer Wiederanhebung der Mehrwertsteuer auf Kita- und Schulessen von 7 auf 19 Prozent ab Wiederanhebung zu zahlen?

Es werden keine Anträge auf Menüpreisanpassung infolge der Anhebung der Mehrwertsteuer auf 19% erwartet, da die Grundkalkulation der Unternehmen zu Vertragsbeginn auf den gesetzlichen Regelungen vor Absenkung der Mehrwertsteuer auf 7% basiert. 

6. Wie schlüsseln sich für die Jahre 2022, 2023 sowie für Januar bis Juni 2024 die Zahlen nach Altersgruppen – Kita, Schulen, höhere Altersgruppen – hinsichtlich der potenziell Leistungsberechtigten für Bildung und Teilhabe sowie der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe erhielten, auf?

Die Daten für die Jahre 2022, 2023 sowie 2024 (bis 31.03.2024) hinsichtlich der berechtigten Personen in der Stadt Leipzig, welche einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben, bilden sich wie folgt ab:

Jahr

Potenziell Leistungsberechtigte

Leistungsberechtigte, die mind. einmal die Leistung gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Anspruch genommen haben

2022

40.894

22.288

2023

41.659

20.919

2024 (01.01.-31.03.)

28.321

8.386

Im Jahr 2024 wurde nur das 1. Quartal berücksichtigt. Die Daten für das 2. Quartal liegen momentan nicht vor.

Potenziell leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis unter 25 Jahre, die mindestens eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld),
  • Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung nach dem SGB XII,
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz,
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz,
  • Leistungen nach § 2 und § 3 Asylbewerberleistungsgesetz.

Die statistischen Zahlen für Leistungen auf Bildung und Teilhabe werden von verschiedenen Behörden und aus diversen Fachverfahren zusammengetragen sowie zu unterschiedlichen Zeitpunkten und mit unterschiedlicher Datenbasis erhoben. Merkmale wie der Besuch von Kindertagesstätten, Schulen oder der Personenkreis 'höhere Altersgruppen' werden in keinem Fachverfahren erfasst. Abfragen zum Alter erfolgen bisher ebenfalls nicht, da Kinder und Jugendliche im Laufe des Jahres verschiedenen Altersgruppen zugeordnet werden.

 

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