VII-F-10660 Perspektive der Streetballanlage in Böhlitz-Ehrenberg
Die Streetballanlage Bielagarten in Böhlitz-Ehrenberg wurde in der zweiten Julihälfte 2022 mit schwerer Technik abgebaut, weil der Streetballständer defekt war. Danach wurde der Boden wieder versiegelt, sodass heute nichts mehr auf die Anlage hindeutet. Die Anlage war bei den Jugendlichen vor Ort sehr beliebt und wird seitdem schmerzlich vermisst.
Im Februar 2023 beschloss die Ratsversammlung (VII-HP-08724), für die Instandsetzung der defekten Streetballanlage im Bielagarten 10.000 Euro in 2023 bereitzustellen.
Bislang ist allerdings nichts passiert. Es gibt derzeit eine entsprechende Onlinepetition und auch der Ortschaftsrat bemühte sich wiederholt, dass die Anlage entweder vor Ort oder an anderer Stelle wiedererrichtet wird; zu diesem Zwecke hat der Ortschaftsvorsitzende am 24. Juni einen Katalog mit 11 Fragen an die Stadtverwaltung gerichtet, der bisher nicht beantwortet wurde.
Mit dem Verweis auf die Ergebnisse eines Lärmgutachtens ist die Verwaltung inzwischen der Auffassung, dass die Streetballanlage nicht mehr „schallschutztechnisch genehmigungsfrei“ (siehe Anfrage Nr. VII-F-07721-AW-01) im Bielagarten errichtet werden kann und prüft daher einen möglichen alternativen Standort in der Nähe der geplanten neuen Dreifeldsporthalle.
Dazu folgende Fragen an den Oberbürgermeister:
- Wie ist der aktuelle Stand der Wiedererrichtung einer Streetballanlage in Böhlitz-Ehrenberg und wann erfolgt die Umsetzung des o.g. Ratsbeschlusses?
- Wurde mit den zuständigen Verantwortlichen für einen möglichen alternativen Standort schon Kontakt aufgenommen? Wenn ja, mit wem und welchen Ergebnissen? Wenn nicht, warum nicht?
- Wann erhält der Ortschaftsrat eine angemessene Auskunft auf seinen Fragenkatalog vom 24. Juni 2024?
Antwort
1. Wie ist der aktuelle Stand der Wiedererrichtung einer Streetballanlage in Böhlitz-Ehrenberg und wann erfolgt die Umsetzung des o.g. Ratsbeschlusses?
Der Ersatz des Streetballkorbes muss leider aufgrund des Ergebnisses der schallschutztechnischen Berechnung ausscheiden. Die vorgeschlagenen Alternativen, z. B. eine Calisthenicsanlage oder eine Kletteranlage, werden daher in die Planung aufgenommen. Zur Schaffung einer nachhaltigen Akzeptanz wird der konkrete Bedarf im Zuge einer Bürger-/-innenbeteiligung ermittelt. Somit können auch die Belange der Jugendlichen und jungen Erwachsenen Berücksichtigung finden. Unter Berücksichtigung der bereits laufenden Maßnahmen für den Doppelhaushalt 2023/2024, kann eine Planung als Ersatz für den Streetballkorb im Bielagarten noch 2024 und die Umsetzung 2025 erfolgen.
2. Wurde mit den zuständigen Verantwortlichen für einen möglichen alternativen Standort schon Kontakt aufgenommen? Wenn ja, mit wem und welchen Ergebnissen? Wenn nicht, warum nicht?
Alternativstandorte für Ballspielplätze werden in der Petition VII-P-103061-VSP-01 behandelt. Eine weitere Möglichkeit zur integrierten Betrachtung der Flächenentwicklung und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität werden in der Ortsteilstrategie zum INSEK erfolgen.
3. Wann erhält der Ortschaftsrat eine angemessene Auskunft auf seinen Fragenkatalog vom 24. Juni 2024?
Die Zustellung der Antwort zu den Fragen des Ortschaftsrates vom 24.06.2024 erfolgte durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer am 06.08.2024 und hat sich offensichtlich zeitlich mit dieser Anfrage überschnitten.
