Zum Hauptinhalt springen

VII-F-10608 Grünschnittmarken abschaffen?

SR Oliver Gebhardt

Derzeit ist jeder Leipziger gezwungen die Grünschnittmarken i.H.v. 0,50€ für einen Sack Grünschnitt an den Wertstoffhöfen abzugeben. Jedoch können diese Marken i.d.R. nicht in den Wertstoffhöfen erworben werden. Der Vertrieb erfolgt über externe Partner, die meist im Umfeld des Wertstoffhofes liegen. Es drängt sich die Frage auf, welchen Mehrwert die 0,50€ bieten und ob der logistische Aufwand zum Vertrieb über externe Partner gerechtfertigt ist oder nicht eine kostenfreie Annahme sinnvoll wäre. Ich frage daher:

1. Warum wird an den Grünschnittmarken für den Wertstoffhof festgehalten? Welche Funktion sollen diese erfüllen?

2. Welche Kosten entstehen der Stadt durch den Vertrieb der Grünschnittmarken über externe Partner? Weswegen wird sich gegen einen eigenen Vertrieb entschieden?

3. Inwieweit betrachtet es die Stadt als zwingend erforderlich, dass Grünschnitt von Privatpersonen aus Leipzig nur gegen Grünschnittmarken auf den Wertstoffhöfen der Stadt abgegeben werden kann? Welche Kosten würden der Stadt Leipzig entstehen, wenn eine Abschaffung der Grünschnittmarken erfolgen würde?


Antwort

Im Rahmen der Abfallentsorgung in der Stadt Leipzig ist die Entsorgung von Bioabfall und Gartenabfall ein wichtiger Bestandteil. Während der „klassische“ Bioabfall, wie zum Beispiel Abfälle aus der Zubereitung von Essen wie Obst und Gemüse bei allen Leipzigerinnen und Leipzigern für gewöhnlich anfällt, ist dies bei Grünschnitt nicht der Fall. Hier sind es insbesondere die Leipziger Bürgerinnen und Bürger, die über einen Garten verfügen, und größeren Mengen von Grünschnitt an den Wertstoffhöfen abgeben.

Während der Bioabfall in der Regel von allen Leipzigerinnen und Leipzigern mit der Bioabfallgebühr zu tragen ist, kann dieses für den Grünschnitt nicht gelten, da es nur einige, aber nicht alle Leipzigerinnen und Leipzigern betrifft. Demzufolge ist der Preis für eine Grünschnittmarke eine Kostenbeteiligung derjenigen, bei denen Grünschnitt anfällt.

Ein Zwang zum Beziehen von Grünschnittmarken besteht nicht, da jede Gartenbesitzerin und jeder Gartenbesitzer auch eine Kompostierung im eigenen Garten vornehmen kann und nach Möglichkeit auch sollte.

Für das Medium einer physischen „Marke“ besteht ebenfalls kein Zwang, da kontaktlos bezahlt werden kann.

Die Grünschnittmarken können an insgesamt 30 Stellen in der Stadt Leipzig erworben werden, von denen nicht alle in der Nähe der 16 Wertstoffhöfe liegen. Daneben können die Grünschnittmarken auch über kontaktlose Bezahlsysteme mit verschiedenen Karten an den 4 großen Wertstoffhöfen erworben werden. An den anderen Wertstoffhöfen waren zum Zeitpunkt der Einführung der kontaktlosen Bezahlsysteme die Empfangssignale für das Betreiben der dafür notwendigen Geräte nicht ausreichend.

Im ersten Halbjahr 2024 betrug die Anzahl der Kartenzahlungen 5.959. Dies zeigt, dass das kontaktlose Bezahlen zunehmend akzeptiert wird.

Mit dem Verkauf der Grünschnittmarken wurden in 2023 Gebühren in Höhe von 259.237 € eingenommen. Diese sind für die Entsorgung des Grünschnitts dringend erforderlich, um einen Teil der mit der Entsorgung entstehenden Kosten abzudecken. Ohne diese Gebühren müssten alle Leipzigerinnen und Leipzigern - und damit auch all diejenigen, bei denen kein Grünschnitt anfällt - eine entsprechend höhere Bioabfallgebühr hinnehmen.

Für den Vertrieb über externe Vertriebspartner wurden 17.702 € inklusive Umsatzsteuer an diese Partner gezahlt.

Perspektivisch werden weitere Formen des Bezahlens für die Abgabe und die Beseitigung des Grünschnitts eingeführt. Eine Abschaffung der Gebühren für Grünschnitt ist aus Gründen der Gleichbehandlung (siehe auch vorherige Ausführungen) nicht geplant.

Zurück zum Kopf der Seite