VII-F-10313 Kommt ein Zebrastreifen oder eine Ampel auf der S-Bahn-Brücke Leutzsch?
Am Freitag, den 3. Mai, führte der BUND Leipzig auf der S-Bahn-Brücke Leutzsch mit einem Pop-Up-Zebrastreifen von 13 bis 16 Uhr eine Protestaktion für bessere Verkehrsbedingungen durch. Mit der Aktion sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass der Ort für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen aus mehreren Gründen besonders prekär ist.
Dazu zählt, dass zwischen zwei Brücken eine Hauptverkehrsstraße um die Ecke abbiegt, die Straßenbahn dieselbe marode Brücke benutzt und es nur einen Zugang zu den Gleisen von Regionalbahn und S-Bahn gibt. Zu den Gleisen gibt es entweder lange Umwege über mindestens zwei Ampeln (gemessen: bis zu acht Minuten Gesamtwartezeit!) oder das direkte, nicht regulierte Überqueren der Brücke an dieser gefährlichen Stelle.
Letzteres ist durch das Fehlen abgesenkter Bordsteine nur unter hoher Gefahr möglich und besonders für Fahrräder mit Kinder-Anhänger, Kinderwagen oder Rollstühle fast oder ganz unmöglich. Eine einfache Maßnahme zur Annäherung an Barrierefreiheit wäre eine vor den Bordstein gegossene Betonabsenkung.
Fragen an den Oberbürgermeister:
- Gibt es Überlegungen in der Verwaltung, einen Zebrastreifen oder eine Ampel für den Fuß- und Radverkehr an der entsprechenden Stelle einzurichten? Wenn nein, warum nicht?
- Ist an eine Absenkung der Bordsteinkante gedacht? Wenn nein, warum nicht?
- Gibt es jenseits der Vorschläge des BUND Leipzig anderweitige Überlegungen der Stadtverwaltung, eine sichere Querungsmöglichkeit auf der Georg-Schwarz-Brücke über die DB-Gleise 1 & 2 bereits vor dem geplanten Brückenumbau zu ermöglichen?
- Bleibt es beim geplanten Zeitplan für den Umbau der Georg-Schwarz-Brücken, insbesondere beim Beginn der Vorarbeiten im Herbst 2025 (siehe Gemeindeblatt Böhlitz-Ehrenberg, Nr. 621 vom 2. Mai)?
Antwort
1. Gibt es Überlegungen in der Verwaltung, einen Zebrastreifen oder eine Ampel für den Fuß- und Radverkehr an der entsprechenden Stelle einzurichten? Wenn nein, warum nicht?
Die Markierung von Zebrastreifen über Straßen mit Straßenbahnen ohne eigenen Gleiskörper ist untersagt (R-FGÜ 2001). Bezüglich der Errichtung einer Ampel ist auf die geplante Baumaßnahme „Ersatzneubau Georg-Schwarz-Brücken einschl. Umgestaltung Am Ritterschlößchen“ zu verweisen, deren Baubeginn in 11/2025 geplant ist.
Mit dem Umbau der Verkehrsanlagen ist zwischen großer und kleiner Georg-Schwarz-Brücke eine Straßenbahnhaltestelle als Inselhaltestelle geplant. Am stadtwärtigen Ende der Haltestelle werden unsignalisierte Querungsstellen für Fußgänger mit Bordsteinabsenkungen eingeordnet. Am landwärtigen Ende der Haltestelle befindet sich der signalisierte Haltestellenzugang.
2. Ist an eine Absenkung der Bordsteinkante gedacht? Wenn nein, warum nicht?
Siehe Antwort zu 1., am stadtwärtigen Ende der geplanten Straßenbahnhaltestelle sind Haltestellenzugänge mit Bordsteinabsenkungen vorgesehen.
3. Gibt es jenseits der Vorschläge des BUND Leipzig anderweitige Überlegungen der Stadtverwaltung, eine sichere Querungsmöglichkeit auf der Georg-Schwarz-Brücke über die DB-Gleise 1 & 2 bereits vor dem geplanten Brückenumbau zu ermöglichen?
Nein, es sind keine derartigen vorgezogenen Maßnahmen geplant.
4. Bleibt es beim geplanten Zeitplan für den Umbau der Georg-Schwarz-Brücken, insbesondere beim Beginn der Vorarbeiten im Herbst 2025 (siehe Gemeindeblatt Böhlitz-Ehrenberg, Nr. 621 vom 2. Mai)?
Ja, davon ist derzeit auszugehen. Aktuell läuft das Planfeststellungsverfahren.
