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VII-F-09825 Fertigstellung der Zweifeldsporthalle Lützner Straße 112

SR Dr. Volker Külow

Im Januar 2021 verfügte der Oberbürgermeister per Eilentscheidung den Baubeschluss für die Zweifeldsporthalle Lützner Straße 112. Es waren Baukosten in Höhe von 6.630,00 Euro geplant und der Nutzungsbeginn der Sporthalle für den 1. August 2023 vorgesehen, was allerdings nicht realisiert wurde. Im Herbst 2023 kündigte die Verwaltung die Nutzungsaufnahme für die Sporthalle „zum Beginn des Schuljahrs 2024/2025, also zum 05.08. 2024“ an (siehe schriftliche Antwort zur Anfrage-Nr. VII-F-09292-AW-01). In den letzten Monaten hat sich nach Auffassung von Beobachtern der Baustelle allerdings nicht viel am Bauwerk getan.

Fragen an den Oberbürgermeister:

1. Bleibt es beim o.g. Termin der Nutzungsaufnahme der Sporthalle?

2. Wenn nein, warum nicht und welcher Alternativtermin ist dann beabsichtigt und welche Konsequenzen hätte das?  

3. Gibt es einen Rahmenzeitplan für die Nutzungsaufnahme, der anderen Fristen Rechnung trägt wie u.a. den rechtzeitigen „Umzug“ der alten Turnhalle in das neue Gebäude, damit die alte Turnhalle, wie vorgesehen, fristgerecht als neue Mensa genutzt werden kann?

4. Werden die bisherigen Nutzungszeiten für Sportvereine in der alten Turnhalle in die neue Turnhalle übertragen? Wenn nein, warum nicht und gibt es dann für die betreffenden Vereine Alternativangebote?

5. Gibt es schon einen Überblick über die Gesamt-Mehrkosten der Baumaßnahme und wann wird die entsprechende Änderung zum Baubeschluss vorgelegt?


Antwort

1. Bleibt es beim o.g. Termin der Nutzungsaufnahme der Sporthalle?

Der zuletzt benannte Termin 05.08.2024 für die Nutzungsaufnahme bleibt unverändert (Stand: Februar 2024). Ein fortlaufender Arbeitsfortschritt im Inneren ist erfolgt, aktuell ist von außen sichtbar auch die Verglasung montiert worden.

2. Wenn nein, warum nicht und welcher Alternativtermin ist dann beabsichtigt und welche Konsequenzen hätte das?

- entfällt, siehe 1. -

3. Gibt es einen Rahmenzeitplan für die Nutzungsaufnahme, der anderen Fristen Rechnung trägt wie u.a. den rechtzeitigen „Umzug“ der alten Turnhalle in das neue Gebäude, damit die alte Turnhalle, wie vorgesehen, fristgerecht als neue Mensa genutzt werden kann?

Nach der Fertigstellung und Inbetriebnahme der Zweifeld-Sporthalle in der Lützner Str. soll die freigelenkte Turnhalle zum temporären Speiseraum umgenutzt werden, damit parallel dazu die ehemalige Hausmeisterwohnung als Mensavergrößerung hergerichtet werden kann, um im Anschluss die Turnhalle in eine vollwertige Mensa mit Ausgabeküche umbauen zu können. Die hierfür zu berücksichtigenden Terminabhängigkeiten bzgl. Umzug und Ausstattung werden beachtet, sodass die Bestandssporthalle zum neuen Schuljahr als interimsmäßiger Speiseraum in Betrieb gehen kann (siehe hierzu Beantwortung VII-F-09826.

4. Werden die bisherigen Nutzungszeiten für Sportvereine in der alten Turnhalle in die neue Turnhalle übertragen? Wenn nein, warum nicht und gibt es dann für die betreffenden Vereine Alternativangebote?

Für die Vergabe von Nutzungszeiten in kommunalen Sporthallen gilt als Grundlage immer die jeweils gültige Entgelt- und Sportstättenvergabeordnung der Stadt Leipzig (Beschluss-Nr.: VII-DS-01425 vom 25. 02. 2021). Die Zuweisung von Hallenzeiten erfolgt dabei nach  folgenden Vergabekriterien:

  •  Größe des für die einzelne Sportart erforderlichen Spielfeldes (DIN-gerechte Größe, Linierungsvorgaben der Spitzensportverbände),
  •  Ganzjährige Nutzungen vor Saisonnutzungen, 
  •  Beschaffenheit der Hallen (u.a. Hallenboden, Prallschutz, Ballfangnetze),
  •  Ausstattung der Hallen (u. a. Geräte, Beleuchtung, Bodenhülsen, Anzeigetafel),
  •  ggf. erforderliche Barrierefreiheit.

Darüber hinaus sind innerhalb der verschiedenen Nutzergruppen entsprechende Prioritäten, welche sich aus dem „Sportprogramm 2024 für die Stadt Leipzig“ (Beschluss-Nr. VI-DS-02503-NF-06 vom 21.09.2016) ergeben, einzuhalten:

 A Kinder- und Jugendsport der eingetragenen gemeinnützigen Sportvereine bzw. im Leistungssport Bundesstützpunkte, Landesstützpunkte,

 B  Erwachsenensport der eingetragenen gemeinnützigen Sportvereine (innerhalb der Sportvereine gilt die Reihenfolge von Bundesliga abwärts bis zur Kreis- oder Stadtklasse),

 C  andere Nutzer.

Das Amt für Sport wird die Übertragung der bisherigen Nutzungszeiten der Sportvereine in die neue 2-Feld-Sporthalle Lützner Str. 112 anhand der vorgegebenen Kriterien und Prioritäten eindringlich prüfen und die betroffenen Sportvereine frühzeitig informieren.

5. Gibt es schon einen Überblick über die Gesamt-Mehrkosten der Baumaßnahme und wann wird die entsprechende Änderung zum Baubeschluss vorgelegt?

Die Beantwortung erfolgt mit der im Verwaltungsvorgang befindlichen 1. Änderung zum Baubeschluss.

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