Zum Hauptinhalt springen

VII-F-09821 Aktueller Stand des angekündigten Verzichts der GP Günther Papenburg AG auf Kiesabbau in Rückmarsdorf?

SR Dr. Volker Külow

In der Sitzung des OR Rückmarsdorf vom 11. Dezember 2023 hat Bürgermeister Thomas Dienberg ausweislich des Protokolls (siehe
https://www.or-rueckmarsdorf.de/index_htm_files/102.%20Sitzung%2020231211.pdf) für den folgenden Tag eine Vorlage für die DB des OBM angekündigt, in der auch der Verzicht von GP Günter Papenburg AG auf den Kiesabbau in Rückmarsdorf enthalten sein soll.

Fragen an den OBM:

1. Liegt die erwähnte Vorlage mit der Verzichterklärung inzwischen vor? Wenn nicht, warum nicht?

2. In welcher juristischen Form und wie rechtsverbindlich erfolgt(e) der avisierte Verzicht von GP Günter Pappenburg AG auf den ursprünglich geplanten Kiesabbau?

3. In welchem Umfang gehören der Stadt die von einem etwaigen Kiesabbau betroffenen Flächen und wie ist der Stand der Pachtverträge mit den entsprechenden Agrarbetrieben, die diese Flächen derzeit landwirtschaftlich bewirtschaften (Jahreszahl des Abschlusses, Laufzeit der Pachtverträge usw.)? 

4. Wie steht die Stadtverwaltung zu den Überlegungen der Bürgerinitiative „Mit uns ist kein Kies zu machen“ für eine Waldmehrung vor Ort, d.h. einen Streifen von ca. 50 Meter entlang der Grundstücke, wo ohnehin nichts angebaut wird und somit kein Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche droht, mit Bäumen zu bepflanzen?


Antwort

1. Liegt die erwähnte Vorlage mit der Verzichtserklärung inzwischen vor? Wenn nicht, warum nicht?

Die Vorlage ist in der Dienstberatung des OBM besprochen und als interne Vorlage bestätigt worden. Das Unternehmen prüft die Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich Schönau und Rückmarsdorf und hat signalisiert, auf den Kiesabbau in Rückmarsdorf zu verzichten, wenn das Gelände für das Unternehmen für andere Ziele als den Kiesabbau entwicklungsfähig ist. Dieses Signal soll dem Unternehmen mit dem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gegeben werden. Die entsprechende Vorlage ist in Erarbeitung. Vorläufig läuft das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren beim Oberbergamt Freiberg weiter. Sollte sich die GP Günter Papenburg AG sich für einen Verzicht auf den Kiesabbau in Rückmarsdorf entscheiden, handelt es sich dabei um eine freiwillige Konzernentscheidung, eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. 

2. In welcher juristischen Form und wie rechtsverbindlich erfolgt(e) der avisierte Verzicht von GP Günter Papenburg AG auf den ursprünglich geplanten Kiesabbau?

Wie oben ausgeführt, ist die Sache noch in der Verhandlung. Ziel der Stadt dabei ist, im Rahmen einer Vereinbarung rechtsverbindlich den Verzicht auf den Kiesabbau in Rückmarsdorf zu erreichen. Damit verbunden ist ebenfalls, dass das laufende bergrechtliche Planfeststellungsverfahren beim Oberbergamt Freiberg mit Abschluss der vorgenannten Vereinbarung eingestellt werden soll.  

3. In welchem Umfang gehören der Stadt die von einem etwaigen Kiesabbau betroffenen Flächen und wie ist der Stand der Pachtflächen mit den entsprechenden Agrarbetrieben, die diese Flächen derzeit landwirtschaftlich bewirtschaften (Jahreszahl des Abschlusses, Laufzeit der Pachtverträge usw.)?

Die Eigentumsflächen im Bereich des geplanten Kiesabbaugebietes sind in der anhängigen Karte (Anlage) ersichtlich. Die Flächenbewirtschaftung erfolgt durch ein Unternehmen auf Grundlage einer Bewirtschaftungserlaubnis. Diese verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn nicht durch eine der Vertragsparteien zum Ende des Pachtjahres die Bewirtschaftungserlaubnis gekündigt wird.

4. Wie steht die Stadtverwaltung zu den Überlegungen der Bürgerinitiative „Mit uns ist kein Kies zu machen“ für eine Waldmehrung vor Ort, d. h. einen Streifen von ca. 50 Meter entlang der Grundstücke, wo ohnehin nicht s angebaut wird und somit kein Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche droht, mit Bäumen zu bepflanzen?

Verwaltungsseitig kann der Vorschlag der Bürgerinitiative aus den folgenden Gründen nicht unterstützt werden.

Eine Waldmehrung widerspricht den Darstellungen als „Flächen für die Landwirtschaft“ im Flächennutzungsplans der Stadt Leipzig sowie den Zielen des Landschaftsplanes der Stadt Leipzig. Der Landschaftsplan sieht auf den Flurstücken 264/2, 263/1, 266 sowie 318/a vor, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten. Gleichermaßen wird eine Belebung und Weiterentwicklung (Erhöhung der Biodiversität) des intensiv landwirtschaftlich genutzten Landschaftsraumes angestrebt, zum Beispiel durch Hecken, Gehölzgruppen, Baumreihen, gliedernde Feldfluren und Ackerrandstreifen, jedoch nicht durch eine flächige Waldmehrung.

Ein weiteres Ziel des Landschaftsplanes ist die Gestaltung des Siedlungsrandes „An der Vogelweide“, der Übergang zwischen Wohnbebauung und Offenlandschaft, durch Vegetation, beispielsweise durch das Anpflanzen von Bäumen. Zu Änderungen von Planinhalten im Regionalplan kann sich nur der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen äußern. Die Ziele des Regionalplans bezüglich Waldmehrung sind unter anderem mit den Stadtratsbeschlüssen (zum Beispiel A-00385/14-NF-002 – keine Ausgleichsflächen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen) abzugleichen.

Zurück zum Kopf der Seite